Pflegestufe bei Demenz in Österreich: Der Erschwerniszuschlag-Guide 2026

Demenz verändert das Leben – nicht nur für Betroffene, sondern auch für ihre Familien. Als Annas Großvater Alois zunehmend vergesslicher wird, steht sie vor einer wichtigen Frage: Welche Pflegestufe bekommt er? In diesem Leitfaden erfährst Du, wie das österreichische Pflegesystem Menschen mit Demenz unterstützt, welche Pflegestufe wann greift und wie Du finanzielle Hilfen richtig beantragst.

 

Ältere Frau tröstet ihren Ehemann, indem sie eine Hand auf seine Schulter legt, während sie zusammen sitzen.

 

In Österreich leiden etwa 115.000 bis 130.000 Menschen an einer dementiellen Erkrankung, und die Zahl steigt weiter. Diese zunehmende Herausforderung erfordert eine klare Orientierung, insbesondere bei der Zuweisung von Pflegestufen für Menschen mit Demenz in Österreich. Bis 2050 soll sich die Zahl der Demenzerkrankungen mehr als verdoppeln (Österreichischer Demenzbericht).

Auch Alois gehört zu diesen Menschen. Er ist 81 Jahre alt, körperlich fit, hat jedoch verstärkt Probleme mit seinem Gedächtnis. Seine Enkelin Anna unterstützt ihn, kann aber nicht die gesamte Betreuung übernehmen. 

Als sie sich nach einer Pflegekraft für ihren Opa erkundigt, wird ihr schnell klar: Er braucht eine Pflegestufe. Aber welche?

In Österreich gibt es ein klar definiertes System von sieben Pflegestufen, das Menschen mit Demenz unterstützt. Dieser Leitfaden erklärt Dir alles, was Du über die Pflegestufen, die Voraussetzungen für den Pflegegeldanspruch und zusätzliche finanzielle Hilfen wissen müssen.

 

 

 

Pflegestufen in Österreich

In Österreich gibt es ein System von sieben Pflegestufen. Die Einstufung richtet sich nach dem zeitlichen Pflegeaufwand pro Monat. Während Stufe 1 geringen Bedarf abdeckt, steht Stufe 7 für schwerste Pflegefälle.

 

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Noras Tipp: Eine detaillierte Übersicht aller allgemeinen Leistungen und Voraussetzungen findest Du in unserem Basis-Ratgeber: Pflegestufen 1–7: Alle Leistungen im Überblick .

 

Für Menschen wie Alois ist jedoch ein anderer Faktor entscheidend: Wie die Demenz-Diagnose die Einstufung massiv beeinflusst.

Antrag und Einstufung: So kommen Demenzkranke zur Pflegestufe

Für die Einstufung von Demenzkranken gibt es bestimmte Voraussetzungen und Kriterien, die nicht nur den körperlichen Pflegebedarf berücksichtigen, sondern auch den Betreuungs- und Aufsichtsbedarf. Demenzkranke wie Alois werden daher oft höher eingestuft, um ihrem erhöhten Betreuungsbedarf gerecht zu werden.

 

Junge Frau umarmt glücklich ihre älteren Großeltern, die alle auf einem Sofa sitzen.

 

Die Einstufung erfolgt durch ein ärztliches Sachverständigengutachten, bei dem der Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit der betroffenen Person detailliert bewertet werden. Zusätzlich findet in der Regel ein Hausbesuch statt, um die Lebenssituation und den tatsächlichen Pflegeaufwand vor Ort zu beurteilen.

Diese gründliche Begutachtung soll sicherstellen, dass die Pflegestufe den realen Bedürfnissen der oder des Pflegebedürftigen entspricht.

Dieses Verfahren läuft, wie bei Alois und Anna, in mehreren Schritten ab:

1. Antragstellung

Anna hat für Alois einen Antrag auf Pflegegeld bei der zuständigen Stelle eingereicht. Dies kann schriftlich, telefonisch oder online erfolgen.

2. Einreichung notwendiger Unterlagen

Zusammen mit dem Antrag reichte Anna relevante medizinische Unterlagen ein, wie Arztberichte und Entlassungsbriefe, um die Pflegebedürftigkeit zu belegen.

3. Terminvereinbarung für den Hausbesuch

Nach der Antragstellung konnte ein Termin für einen Hausbesuch durch einen ärztlichen Sachverständigen oder eine Pflegefachkraft vereinbart werden.

4. Durchführung des Hausbesuchs

Beim Hausbesuch wurden Alois' körperliche und geistige Fähigkeiten überprüft und der Pflegebedarf ermittelt, insbesondere bei Demenz.

5. Erstellung des Gutachtens

Nach dem Hausbesuch wurde ein Gutachten erstellt, das den Pflegebedarf und die empfohlene Pflegestufe festhält, welches an die zuständige Stelle weitergeleitet wurde.

6. Entscheidung und Mitteilung

Basierend auf dem Gutachten erhielten Anna und Alois eine Entscheidung über die Pflegestufe und die Höhe des Pflegegeldes.

 

Schritte zur Vereinbarung eines Hausbesuchs für die Pflegebegutachtung: Terminfindung und Besuch durch einen Arzt oder eine Pflegefachkraft.

 

Ablauf der Gutachtenerstellung für Pflegegeld in Österreich: Erstellung des Gutachtens, Ermittlung der Pflegestufe und Weiterleitung an die zuständige Stelle.

 

Bei Anna und Alois lief alles gut und die beiden waren mit der Pflegestufe einverstanden. Gerade wenn es um eine oder einen Demenzkranken geht, kann das unter Umständen aber problematisch sein. Oft sind sich Betroffene ihrer Schwierigkeiten nicht bewusst oder wollen sie sich nicht eingestehen.

Spricht der Sachverständige bzw. die Pflegekraft nur mit der dementen Person, wird die tatsächliche Lage nicht erkannt. Darum ist es wichtig, dass auch die Angehörigen befragt werden.

Leider ist das nicht selbstverständlich und einige Sachverständige bzw. Pflegekräfte erteilen keine oder eine zu niedrige Pflegestufe. Falls das bei Dir der Fall sein sollte, kannst Du innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen. Der Pflegebedarf wird dann erneut geprüft.

 

Die Einteilung der Pflegestufen bei Demenz

Arzt hält ein MRT-Bild eines Gehirns und erklärt die Ergebnisse einer älteren weiblichen Patientin.

 

Die Einteilung der Pflegestufen für Menschen mit Demenz erfolgt in Österreich anhand des spezifischen Betreuungs- und Pflegebedarfs, der durch die verschiedenen Stadien der Erkrankung bedingt ist. Demenz wird dabei in drei Stadien unterteilt:

Leichte Demenz:

  • Gedächtnisprobleme und Orientierungsschwierigkeiten
  • Geringfügige Unterstützung im Alltag
  • Einstufung in Pflegestufe 1 oder 2
     

Mittlere Demenz:

  • Zunehmende Schwierigkeiten bei alltäglichen Aktivitäten
  • Bedarf an umfassenderer Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität
  • Einstufung in die mittleren Pflegestufen (3 bis 5)
     

Schwere Demenz:

  • Kontinuierliche Beaufsichtigung und intensive Pflege notwendig
  • Sicherstellung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Betroffenen
  • Einstufung in die höheren Pflegestufen (6 oder 7)

Diese Einteilung berücksichtigt sowohl den körperlichen Pflegebedarf als auch den erhöhten Betreuungs- und Aufsichtsbedarf, der bei Demenzkranken besonders ins Gewicht fällt. So soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen eine angemessene Unterstützung erhalten.

 

„Balkendiagramm mit dem Titel ‚Die Demenz-Treppe: Stadien & Pflegestufen‘. Es zeigt drei Demenzstadien: leichte Demenz mit Pflegestufe 1–2, mittlere Demenz mit Pflegestufe 3–5 und schwere Demenz mit Pflegestufe 6–7.“

 

Alois erhielt beim ersten Besuch Pflegstufe 2, weil er zwar zunehmend Probleme mit dem Gedächtnis hatte, aber körperlich fit war. Anna hat sich zu diesem Zeitpunkt bei noracares registriert und ist dort auf Lucille gestoßen. Sie hat Alois mehrmals in der Woche besucht und ihn bei alltäglichen Dingen wie dem Einkauf unterstützt.

Als er nach einigen Jahren immer mehr Probleme mit den alltäglichen Verrichtungen bekam, wurde seine Pflegestufe erhöht. Diese Erhöhung des Pflegegeldes ermöglichte es Anna, Lucille als Vollzeitpflegekraft einzustellen.

 

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Wenn Hilfe abgelehnt wird ...

Oft ist es für Menschen mit Demenz schwer, sich die eigene Hilfsbedürftigkeit einzugestehen. Das führt häufig zu Konflikten, wenn es um die Einstufung oder die erste Pflegekraft geht.

Unser Lesetipp: Damit der Übergang für alle Beteiligten harmonisch verläuft, haben wir einen Ratgeber erstellt. Erfahre hier, mit welchen Strategien und Gesprächstipps es gelingt: Wie Du Dein Familienmitglied von Pflege überzeugst


 

 

 

Deine Vorteile: Leistungen der Pflegestufen bei Demenz in Österreich

 

Betreuer in blauer Uniform teilt ein Foto mit einer lächelnden älteren Frau im Rollstuhl.

 

Die Leistungen der Pflegestufen in Österreich sind darauf ausgelegt, den individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf zu decken. Die Höhe des Pflegegeldes variiert je nach Pflegestufe und dient der Finanzierung der pflegebedingten Mehraufwendungen:

 

Pflegestufe 1 und 2:

  • Leistungen: Geringes Pflegegeld zur Unterstützung bei leichten alltäglichen Aufgaben und zur Deckung kleinerer Pflegekosten
  • Besonderheiten: Zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Entlastung der pflegenden Angehörigen
  • Erschwerniszuschläge: In der Regel noch keine speziellen Zuschläge

 

Pflegestufe 3 bis 5:

  • Leistungen: Erhöhtes Pflegegeld, das eine intensivere Betreuung und Unterstützung ermöglicht
  • Besonderheiten: Zusätzliche Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, um pflegende Angehörige zu entlasten und Demenzkranken eine bessere Betreuung zu bieten
  • Erschwerniszuschläge: Mögliche Zuschläge bei stark erhöhtem Betreuungsbedarf und besonderen Erschwernissen durch die Demenzerkrankung

 

Pflegestufe 6 und 7:

  • Leistungen: Sehr hohes Pflegegeld zur Deckung der umfangreichen Pflegekosten, die bei schwerer Demenz und Rund-um-die-Uhr-Betreuung anfallen
  • Besonderheiten: Anspruch auf umfassende Pflege- und Betreuungsleistungen, einschließlich spezialisierter Pflegeeinrichtungen für Demenzkranke
  • Erschwerniszuschläge: Höhere Zuschläge aufgrund des extrem hohen Pflege- und Betreuungsbedarfs, der durch die fortgeschrittene Demenz Erkrankung entsteht

Anna konnte dank der Pflegestufen in Österreich für Demenz eine Pflegekraft organisieren, die regelmäßig nach ihm sieht. Zusätzlich hat sie ihm „Essen auf Rädern“ bestellt, damit er zumindest einmal am Tag eine vollständige Mahlzeit erhält.

So war sie erstmal beruhigt und musste sich keine Sorgen mehr um ihren Opa machen. Als der Pflegebedarf mit der Zeit stieg, stockte Anna auch die Pflegestunden auf.

 

Schritte zur Einstufung in den richtigen Pflegegrad: Antrag stellen, Begutachtung zu Hause, Bescheid erhalten und Leistungen nutzen.

 

Pflegegeld und Demenz

In Österreich ist das Pflegegeld eine wertvolle finanzielle Unterstützung für Menschen wie Alois. Es wird monatlich ausgezahlt und soll sicherstellen, dass pflegebedürftige Personen – unabhängig von Einkommen oder Vermögen – die Betreuung erhalten, die sie brauchen. Grundlage für die Höhe ist der tatsächliche Pflegeaufwand in Stunden, eingeteilt in sieben klar definierte Pflegestufen.:

Pflegegeld-Tabelle 2026

 

Pflegestufen & Pflegegeld

Pflegestufe Pflegebedarf (Stunden) Pflegegeld (monatlich)
Stufe 1 65 Stunden 206,20 Euro
Stufe 2 95 Stunden 380,30 Euro
Stufe 3 120 Stunden 592,60 Euro
Stufe 4 160 Stunden 888,50 Euro
Stufe 5 180 Stunden, außergewöhnlicher Pflegeaufwand 1.206,90 Euro
Stufe 6 180 Stunden, unkoordinierbare Pflege 1.685,40 Euro
Stufe 7 180 Stunden, keine zielgerichtete Bewegung 2.214,80 Euro

 Quelle: pv.at

Voraussetzungen: Wann bekommt man Pflegegeld? 

Damit Pflegegeld gewährt wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ein dauerhafter Pflegebedarf muss vorliegen – aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung, etwa wie bei Demenz. Der Zustand muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen.
  • Der oder die Betroffene muss gewöhnlich in Österreich leben, in bestimmten Fällen ist auch ein Anspruch im EWR-Raum möglich.
  • Der Pflegebedarf muss mehr als 65 Stunden im Monat betragen – also deutlich über eine rein gelegentliche Unterstützung hinausgehen.

 

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Hinweis: Suchst du Informationen zum allgemeinen Ablauf ohne spezifischen Demenz-Hintergrund? In unserem Basis-Guide findest du alles Wissenswerte zum Pflegegeld in Österreich .

 

Demenz und Pflegegeld – was ist besonders?

Gerade bei einer Demenzerkrankung wie bei Alois kommt eine wichtige Regelung ins Spiel: Ab Pflegestufe 1 wird automatisch ein Erschwerniszuschlag angerechnet – nämlich 45 zusätzliche Stunden Pflegebedarf pro Monat. Das bedeutet, dass der besondere Betreuungsaufwand bei Demenz offiziell anerkannt und bei der Einstufung berücksichtigt wird.

 

„Diagramm mit dem Titel ‚Der Erschwernis-Booster bei Demenz‘. Es zeigt den monatlichen Pflegebedarf: 55 Stunden Grund-Pflegebedarf und zusätzlich 45 Stunden Erschwerniszuschlag bei Demenz, insgesamt etwa 100 Stunden pro Monat. Eine rote gestrichelte Linie markiert die Grenze für Stufe 2 bei 95 Stunden.

 

Der Demenz-Hebel: 45 Stunden geschenkt?

Das ist der entscheidende Punkt für Anna und Alois: Das Gesetz erkennt an, dass die Pflege von Menschen mit Demenz psychisch und organisatorisch deutlich belastender ist als rein körperliche Hilfe.

Der Erschwerniszuschlag von 45 Stunden: Sobald eine Demenz-Diagnose vorliegt, werden bei der Berechnung der Pflegestufe (ab Stufe 1) pauschal 45 Stunden pro Monat zusätzlich angerechnet.

  • Der Effekt: Jemand, der körperlich eigentlich nur 50 Stunden Hilfe bräuchte (und damit unter der Grenze für Stufe 1 läge), rutscht durch die Demenz-Diagnose sofort auf 95 Stunden und landet damit direkt in Pflegestufe 2.
  • Warum das wichtig ist: Das bedeutet mehr finanziellen Spielraum für professionelle Hilfe, auch wenn der Betroffene körperlich noch mobil ist.

So kann Anna sicherstellen, dass ihr Opa nicht nur emotionale Unterstützung bekommt – sondern auch die finanzielle Hilfe, die seiner Situation gerecht wird. Und wenn es irgendwann zu viel wird, hat sie zusätzlich die Möglichkeit, Pflegekarenz zu beantragen – eine Auszeit vom Beruf, um ganz für Alois da zu sein.

 

Tipps für Angehörige

Glückliche Familie, bestehend aus zwei älteren Eltern und zwei erwachsenen Söhnen, sitzt auf einer Couch und lacht, während sie ein Fotoalbum durchsehen.

 

Angehörige, die sich um Demenzkranke kümmern, stehen vor besonderen Herausforderungen im Alltag. Auch Anna wusste zu Beginn nicht, wie sie Alois unterstützen kann. Mittlerweile hat sie sich aber mit dem Thema beschäftigt und möchte Dir einige Tipps an die Hand geben, wie sie ihrem Opa seinen Alltag erleichtern konnte:

  • Strukturierte Tagesroutine: Den meisten Betroffenen hilft eine strukturierte Tagesroutine. Du kannst damit beginnen, Essen auf Rädern zu bestellen, damit der oder die Demenzkranke immer zur selben Zeit eine vollständige Mahlzeit bekommt. Auch Heimhelfer oder andere Pflegekräfte, die regelmäßig bei der oder dem Betroffenen vorbeischauen, sind eine Hilfe. Auch das Aufschreiben eines Tagesplans kann helfen. Gehe dabei aber sicher, dass der Plan nicht irgendwo verlegt und vergessen werden kann.
  • Klare und einfache Kommunikation: Bei Demenzkranken ist eine klare und einfache Kommunikation sehr wichtig. Versuche, Dinge möglichst leicht verständlich zu erklären und verwirrende Erzählungen zu vermeiden. Viele Betroffene leiden unter dem Gedächtnisverlust und werden traurig oder aggressiv, wenn sie auf einen „Fehler“ aufmerksam gemacht werden. In manchen Fällen ist es daher einfacher, beispielsweise eine falsche Erinnerung zu bestätigen (sofern es keine Folgen hat, den Betroffenen im falschen Glauben zu lassen).
  • Geduld und Verständnis: Zeige Verständnis für die Schwierigkeiten der oder des Demenzerkrankten und habe Geduld mit ihnen. Auch wenn es sehr an den Nerven zehren kann, nimm es der oder dem Betroffenen nicht übel, wenn sie vieles vergisst, denn er oder sie macht es nicht mit Absicht.
  • Aktiv einbeziehen: Beziehe den oder die Demenzkranke aktiv in alltägliche Tätigkeiten ein, um seine oder ihre Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten. Je weniger die Betroffenen unternehmen, desto mehr vereinsamen sie und desto schneller schreitet die Erkrankung voran. Daher ist geistige und körperliche Aktivität (soweit es möglich ist) für sie so wichtig.

Zudem rät Anna, Unterstützungsmöglichkeiten wirklich zu nutzen und nicht zu glauben, allein mit der Situation zurechtkommen zu müssen. Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen können emotionale Unterstützung und Austauschmöglichkeiten bieten. Aber auch die pflegerische Entlastung ist wichtig. Genau wie Anna über noracares Lucille gefunden hat, kannst auch Du gezielt nach Menschen suchen, die Erfahrung mit Demenz haben und die Chemie vorab prüfen.

noracares hilft Dir dabei, eine passende Betreuungsperson oder Pflegekraft zu finden. Dort kann auch der oder die Betroffene selbst die Pflegerin oder den Pfleger vorab kennenlernen und mitbestimmen, von wem er oder sie Hilfe annehmen kann.

 

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[Gut zu wissen: Ihr Recht auf Pflege-Auszeit]

Wer Angehörige mit Demenz pflegt, muss den Beruf nicht sofort aufgeben. In Österreich gibt es klare gesetzliche Regelungen zur Entlastung:

  • Rechtsanspruch: In Betrieben mit mehr als 5 Beschäftigten hast Du einen Rechtsanspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit.
  • Dauer: Du kannst Dir für bis zu 3 Monate pro Pflegefall freistellen lassen oder Deine Arbeitszeit reduzieren, um die Pflege zu organisieren.
  • Absicherung: Während dieser Zeit besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz, und Du kannst (unter bestimmten Voraussetzungen) Pflegekarenzgeld beziehen.

 

 

 

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

Die Betreuung von Menschen mit Demenz ist oft fordernd – emotional, organisatorisch und zeitlich. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Betroffene und Angehörige nicht alleine dastehen. Die Pflegestufen in Österreich bieten eine klare Struktur, um diesen besonderen Pflegebedarf – wie ihn auch Menschen wie Alois haben – finanziell abzusichern.

Damit die Unterstützung tatsächlich ankommt, sind eine sorgfältige Antragstellung, eine realistische Begutachtung und vor allem die richtige Einstufung entscheidend. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Pflegegeld den tatsächlichen Bedürfnissen entspricht.

Wenn Du selbst betroffen bist oder jemanden im Umfeld begleitest: Nutze die vorhandenen Möglichkeiten. Es braucht manchmal Mut, Hilfe anzunehmen – doch genau diese Hilfe kann den Alltag enorm erleichtern und neue Kraft schenken.

Du suchst eine einfühlsame und erfahrene Pflegekraft für einen Menschen mit Demenz? Melde Dich jetzt bei noracares an und finde die passende Betreuung – flexibel, zuverlässig und genau auf Eure Bedürfnisse abgestimmt.

 

Ein türkisfarbener Banner mit weißem Text, der 'Noras Häufig gestellte Fragen' lautet. Auf der rechten Seite befindet sich eine illustrierte Avatarfigur einer Krankenschwester mit blonden Haaren, die eine türkise Krankenschwester-Mütze mit einem weißen Kreuz, einen weißen Kragen und ein Stethoskop um den Hals trägt
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die den monatlichen Pflegebedarf abbilden. Bei Demenz wird ab Pflegestufe 1 ein Erschwerniszuschlag von 45 Stunden angerechnet, was die Einstufung beeinflusst und zu einer höheren Pflegestufe führen kann.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe. Ab 1. Jänner 2025 beträgt das Pflegegeld beispielsweise in Stufe 1 200,80 Euro monatlich. Der Erschwerniszuschlag bei Demenz kann zu einer höheren Einstufung und somit zu mehr Pflegegeld führen.
Ja, neben dem Pflegegeld gibt es zusätzliche Unterstützungen wie Zuschüsse für Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der pflegenden Angehörigen. Diese Zuschüsse variieren je nach Pflegestufe und können zwischen 1.200 und 2.500 Euro jährlich betragen.
Der Antrag auf Pflegegeld ist beim zuständigen Pensionsversicherungsträger einzureichen. Es empfiehlt sich, ärztliche Unterlagen beizulegen. Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung, bei der der Pflegebedarf festgestellt und die Pflegestufe zugewiesen wird.
Bei leichter Demenz wird häufig Pflegestufe 1 oder 2 zuerkannt, abhängig vom individuellen Pflegebedarf. Der Erschwerniszuschlag von 45 Stunden kann die Einstufung beeinflussen und zu einer höheren Pflegestufe führen.
Der Erschwerniszuschlag ist ein pauschaler Zuschlag von 45 Stunden monatlich, der bei der Pflegegeldeinstufung von Personen mit Demenz berücksichtigt wird. Er soll den erhöhten Betreuungsaufwand abbilden und kann zu einer höheren Pflegestufe führen.

 

Grafisches Logo von Noras Wissenschatz, einer Sammlung von Informationen für Pflegekräfte. Ideal zur Darstellung von Pflegewissen und Ratschlägen.
  • Antragstellung: Der formale Prozess (schriftlich, telefonisch oder online), um Pflegegeld bei der zuständigen Stelle (z. B. Pensionsversicherung) zu beantragen.
  • Ärztliches Sachverständigengutachten: Eine detaillierte Bewertung des Gesundheitszustands und der Pflegebedürftigkeit durch einen Mediziner als Basis für die Einstufung.
  • Betreuungs- und Aufsichtsbedarf: Der Zeitaufwand, der über die rein körperliche Pflege hinausgeht, um die Sicherheit und das Wohlbefinden (insbesondere bei Demenz) zu gewährleisten.
  • Demenzieller Erkrankung: Ein Sammelbegriff für Krankheiten (wie Alzheimer), die mit Gedächtnisverlust, Orientierungsschwierigkeiten und dem Verlust alltäglicher Fähigkeiten einhergehen.
  • Erschwerniszuschlag: Ein pauschaler Bonus von 45 Stunden pro Monat, der bei Menschen mit Demenz ab Pflegestufe 1 automatisch zum Pflegebedarf hinzugerechnet wird.
  • Essen auf Rädern: Ein Dienstleistungsangebot, das pflegebedürftige Personen regelmäßig mit fertigen, warmen Mahlzeiten beliefert.
  • Hausbesuch: Ein Termin vor Ort durch einen Sachverständigen oder eine Pflegefachkraft, um die tatsächliche Lebenssituation und den Pflegeaufwand im gewohnten Umfeld zu prüfen.
  • noracares: Eine Plattform zur Vermittlung von Betreuungspersonen und Pflegekräften für pflegebedürftige Menschen.
  • Pflegegeld: Eine monatliche, einkommensunabhängige finanzielle Unterstützung in Österreich, deren Höhe sich nach dem zeitlichen Pflegeaufwand (Stufen 1–7) richtet.
  • Pflegekarenz / Pflegeteilzeit: Eine befristete Freistellung oder Reduktion der Arbeitszeit zur Pflege naher Angehöriger. Neuerdings besteht in Betrieben ab fünf Beschäftigten ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf diese Auszeit für bis zu drei Monate, um die Pflegeorganisation sicherzustellen.
  • Pflegestufen: Ein System von sieben Stufen, das den Grad der Pflegebedürftigkeit definiert – von Stufe 1 (geringer Bedarf, 65+ Stunden) bis Stufe 7 (sehr hoher Bedarf, 180+ Stunden ohne zielgerichtete Bewegung).
  • Widerspruch: Ein rechtliches Mittel, um eine erneute Prüfung des Pflegebedarfs zu fordern, falls die zugewiesene Pflegestufe als zu niedrig empfunden wird.
  • Zuschuss für Ersatzpflege: Eine finanzielle Hilfe (zwischen 1.200 und 2.500 Euro jährlich), um eine Vertretung zu finanzieren, wenn pflegende Angehörige wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind.