Pflegestufen 1-7: Alle Leistungen im Überblick
Was bedeutet meine Pflegestufe? Und wieviel bekomme ich dafür? Das sind die ersten und häufigsten Fragen, wenn man selbst oder ein Angehöriger oder eine Angehörige pflegebedürftig geworden ist. Je nach Pflegestufe gibt es in Österreich unterschiedliche Leistungen. Aber was bedeuten die verschiedenen Pflegestufen und welche Leistungen sind damit verknüpft?
Und was hat es mit der Pflegestufe 3 auf sich? So viele Zahlen und Fakten… aber wir machen es Dir übersichtlich! Aber was genau bedeuten die verschiedenen Pflegestufen in Österreich, und welche Leistungen sind damit verbunden? In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige!
In diesem Beitrag erklären wir Dir, welcher Pflegestufe welche Art von Pflegebedürftigkeit zugeordnet ist und wie hoch die staatliche Unterstützung ist, die man erwarten kann.
Pflegestufen in Österreich: Wichtige Fakten
Pflegegeld gibt es in Österreich seit dem Jahr 1993. Es ist eine pauschale Geldleistung, mit der der finanzielle Aufwand zumindest teilweise abgedeckt werden soll, der durch das Pflegebedürfnis entsteht. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab, in die der Patient oder die Patientin eingestuft wurde.
Diese Pflegestufe definiert sich wiederum durch die Anzahl an Stunden, die für den notwendigen Pflegeaufwand aufgebracht werden müssen. Hinter jeder einzelnen Pflegestufe steht also ein spezifischer Leistungskatalog. Wieviel Pflegegeld bekommt man also in welcher Pflegestufe?
Wie erfahre ich die Pflegestufe?
Zuerst muss ein Antrag auf Pflegegeld eingereicht werden. Das kann der oder die Betroffene selbst tun oder auch ein Angehöriger oder eine Angehörige. Daraufhin wird ein ärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das bedeutet, dass ein Arzt oder eine Ärztin oder aber ein diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin dem oder der Pflegebedürftigen einen Hausbesuch abstattet, der natürlich im Vorhinein angekündigt wird.
Nach diesem Hausbesuch wird das Sachverständigengutachten erstellt. Basierend auf den Ergebnissen dieses Hausbesuches wird festgelegt, in welche der 7 Pflegestufen der Patient oder die Patientin eingestuft wird. Dabei orientiert man sich an den Richtlinien der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegesetz.
In dieser Verordnung ist festgelegt, welche Kriterien zur Beurteilung des Pflegebedarfs gelten. Falls Du oder Angehörige von Dir bereits einen Einstufungsbescheid erhalten habt, könnt ihr hier nachsehen, was unter den einzelnen Begriffen zu verstehen ist.
Ist die Einstufung in die Pflegestufe bei Dir oder einem Deiner Angehörigen bereits geschehen, wurde jedoch falsch eingestuft? Was du in so einem Fall tun kannst, liest du hier.
Generell besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind (Quelle: Sozialministerium):
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden)
Außerdem muss der Pflegebedarf mindestens 6 Monate andauern, um als solcher anerkannt zu werden.
Was bedeutet Pflegebedarf?
Der Gesetzgeber unterscheidet beim Pflegebedarf zwischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen. Unter Betreuungsmaßnahmen fällt beispielsweise:
- Zubereitung (und das Einnehmen) von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten
- An- und Auskleiden
- Körperpflege
- Unterstützung beim Toilettengang
- etc.
Zu den Hilfsverrichtungen zählen unter anderem:
- Beschaffen von Lebensmitteln, Medikamenten und anderen Gütern des täglichen Lebens
- Reinigen der Wohnung und von Gebrauchsgegenständen
Welche Pflegestufe enthält welche Leistung?
Im Folgenden siehst Du eine Übersicht der einzelnen Pflegestufen in Österreich, inklusive Voraussetzungen und monatlichem Pflegegeld:
Pflegestufe 1
Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden
Monatliches Pflegegeld € 192,00
Pflegestufe 2
Pflegebedarf von mehr als 95 Stunden
Monatliches Pflegegeld € 354,00
Pflegestufe 3
Pflegebedarf von mehr als 120 Stunden
Monatliches Pflegegeld € 551,60
Pflegestufe 4
Pflegebedarf von mehr als 160 Stunden
Monatliches Pflegegeld € 827,10
Pflegestufe 5
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. Dieser liegt dann vor, wenn
> eine Pflegekraft in Dauerbereitschaft sein muss, ohne dauernd anwesend zu sein
> eine Pflegekraft in regelmäßigen, zeitlich planbaren Abständen Nachschau halten muss
> mehr als 5 Pflegeeinheiten, eine davon auch nachts, erforderlich sind
Monatliches Pflegegeld € 1123,50
Pflegestufe 6
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn Betreuungsmaßnahmen während des Tages und der Nacht zu erbringen sind, die zeitlich nicht koordiniert werden können oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung besteht
Monatliches Pflegegeld € 1 568,90
Pflegestufe 7
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind oder ein gleichwertiger Zustand vorliegt
Monatliches Pflegegeld € 2061,80
Trotz des Pflegegeldes in den verschiedenen Pflegestufen in Österreich können Probleme bei der Finanzierung einer Pflegekraft auftreten. Es gibt jedoch auch weitere Zuschüsse, die man beantragen kann – mehr dazu erfährst Du hier.
Bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, beispielsweise Sehbehinderte, bekommen jedenfalls eine Mindesteinstufung. Diese Einstufungen sehen folgendermaßen aus:
- Hochgradig Sehbehinderte
Mindestens Pflegestufe 3
- Blinde
Mindestens Pflegestufe 4
- Taubblinde
Mindestens Pflegestufe 5
- Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen ab dem 14. Lebensjahr, die den Rollstuhl selbst bedienen können
Mindestens Pflegestufe 3 bis 5
Erschwerniszuschlag
Ein Erschwerniszuschlag kann sowohl bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zum Tragen kommen. Das sind jeweils die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag und dessen Höhe:
Erschwerniszuschlag bei Kindern und Jugendlichen
- schwere geistige oder psychische Behinderung
Ab der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden pauschal monatlich 50 Stunden angerechnet
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden pauschal monatlich 75 Stunden angerechnet
Erschwerniszuschlag bei Erwachsenen
- schwere geistige oder psychische Behinderung
- Personen, die an Demenz erkrankt sind
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr werden pauschal monatlich 25 Stunden angerechnet
Was hat es mit Pflegestufe 3 auf sich?
Die Pflegestufe 3 bringt noch etwas anderes als ihre pauschale Geldleistung mit sich: Wurde ein Pflegebedürftiger oder eine Pflegebedürftige in Stufe 3 gereiht, so kann er oder sie – unter weiteren bestimmten Voraussetzungen – eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragen.
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
Pflegebedürftige Personen können in bestimmten Fällen weitere Zuschüsse, wie beispielsweise über einen Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt, beantragen. Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand wird oft auch durch den Bund oder einen Landesgesundheitsfonds unterstützt.
Nora's FAQs
Noras Fazit
Es kann überwältigend sein, wenn man das erste Mal mit dem Thema Pflegebedürftigkeit und den entsprechenden Leistungen konfrontiert wird. Doch mit den richtigen Informationen, wie etwa zur Erhöhung des Pflegegeldes und den individuellen Voraussetzungen für die Pflegestufen, lässt sich der Prozess leichter bewältigen. Am wichtigsten ist es, den Zustand des Pflegebedürftigen genau zu achten und bei Bedarf die geeignete Unterstützung zu beantragen.
Wenn man weiß, welche Voraussetzungen und Leistungen hinter den jeweiligen Pflegestufen stehen, fällt es einem bereits leichter, sich vorzustellen, mit welcher Einstufung eine Pflegestufe rechnen kann.
In diesem Beitrag bekommst du nicht nur die wichtigsten Hard Facts zu diesem Thema, sondern auch weiterführende Links mit hilfreichen Infos. Und last, but not least: Lies auch unseren Beitrag, wie Du in 5 Schritten die geeignete Pflegekraft findest. Unsere Community hilft Dir dabei – melde Dich einfach kostenlos an!