Betreuung und Pflege ist NICHT dasselbe
Der Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und Pflege.
„Pflege oder Betreuung – ist das nicht dasselbe?“ Diese Frage stellen sich viele, wenn es um die Versorgung von Angehörigen geht. Doch die Begriffe werden oft verwechselt – mit kostspieligen Missverständnissen als Folge. Braucht Dein Angehöriger Unterstützung im Haushalt oder doch medizinische Pflege? Die richtige Wahl kann nicht nur die Lebensqualität erheblich verbessern, sondern auch finanzielle Entlastung bringen.
In diesem Artikel erklären wir Dir klar und verständlich den Unterschied zwischen Betreuung und Pflege, welche Aufgaben Betreuungskräfte und Pflegekräfte übernehmen, welche gesetzlichen Regelungen und Fördermöglichkeiten es gibt und wie Du die beste Betreuungslösung für Deine individuelle Situation findest.
Egal, ob Du für Dich selbst oder für einen geliebten Menschen eine Entscheidung treffen musst – wir helfen Dir dabei, die richtige Wahl zu treffen und unnötige Kosten zu vermeiden.
24-Stunden-Betreuung: Unterstützung im Alltag
Welche Aufgaben übernimmt eine Betreuungskraft?
Gernot ist 78 Jahre alt und stolz darauf, dass er für sein Alter noch volles Haar hat – wie er selbst mit einem Lächeln sagt. Doch seit dem Tod seiner Lebensgefährtin ist der Alltag für ihn schwieriger geworden. Er möchte in seinem eigenen Zuhause bleiben, braucht jedoch Unterstützung. Aber was genau bedeutet das?
Da die Betreuung in Gernots privatem Haushalt stattfindet, unterliegt sie dem Hausbetreuungsgesetz. Dieses Gesetz wurde 1994 eingeführt und regelt, dass Betreuungskräfte ihre Dienste entweder selbstständig oder angestellt anbieten können.
Betreuungskräfte helfen bei der Haushaltsführung und Alltagsgestaltung. Ihre Tätigkeiten lassen sich in fünf Kategorien unterteilen:
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
- Einkaufen und Besorgungen erledigen
- Kochen und Reinigung
- Wäsche waschen und bügeln
- Versorgung von Haustieren und Pflanzen
Auch Gernots Hund Chipsy wird von seiner Betreuungskraft versorgt.
2. Unterstützung im Alltag
Betreuungskräfte helfen bei der Tagesstruktur und erinnern an Termine, Mahlzeiten oder wichtige Aufgaben.
3. Gesellschaft und soziale Begleitung
Viele ältere Menschen leiden unter Einsamkeit. Regelmäßige Gespräche, gemeinsame Aktivitäten und emotionale Unterstützung sind daher besonders wichtig.
Gernot freut sich auf tiefgehende Gespräche, doch seine Söhne haben oft wenig Zeit. Seine Betreuungskraft wird ihm zuhören und mit ihm gemeinsame Erinnerungen teilen.
4. Organisation und Verwaltung des Haushalts
Dazu gehören das Führen eines Haushaltsbuchs sowie die Vorbereitung auf Krankenhausaufenthalte oder Umzüge.
5. Unterstützung bei Mobilität und Hygiene
Betreuungskräfte dürfen, sofern keine medizinischen Gründe dagegen sprechen:
- Beim Aufstehen, Niederlegen und Gehen helfen
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme leisten
- Beim An- und Ausziehen assistieren
- Hilfe beim Toilettengang und beim Wechseln von Inkontinenzprodukten anbieten
Eine Betreuungskraft ist keine Pflegekraft, kann jedoch eine entscheidende Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause bieten.
Pflege: Medizinische Versorgung und Fachkompetenz
Während Betreuungskräfte sich auf den Alltag konzentrieren, übernehmen Pflegekräfte medizinische und pflegerische Aufgaben. Diese Tätigkeiten sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) geregelt.
Welche Aufgaben übernimmt eine Pflegekraft?
Pflegekräfte sind ausgebildet, um medizinische Maßnahmen durchzuführen und spezielle pflegerische Unterstützung zu leisten.
1. Medikamentenverabreichung
- Verabreichung verschriebener Medikamente
- Injektionen von Insulin und Blutverdünnern
Beispiel: Gernot benötigt blutverdünnende Medikamente aufgrund von Durchblutungsstörungen. Eine Betreuungskraft darf diese nicht verabreichen – dies darf nur eine ausgebildete Pflegekraft.
2. Wundversorgung und Verbände
- Versorgung von Druckgeschwüren (Dekubitus)
- Anlegen von medizinischen Verbänden (z. B. Allevyn, Grasolind, Inadine)
3. Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Blutzucker-Tests mit Teststreifen durchführen
- Blutdruck kontrollieren
4. Spezialbehandlungen
- Licht- und Wärmeanwendungen
- Ärztlich angeordnete Behandlungen mit vergleichbarem Schwierigkeitsgrad
Dürfen Betreuungskräfte pflegerische Aufgaben übernehmen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Betreuungskräfte dürfen einige pflegerische Tätigkeiten übernehmen, wenn:
- Eine ärztliche oder pflegerische Delegation vorliegt
- Die Tätigkeit schriftlich dokumentiert ist
- Die Anweisung nur für den Betreuungszeitraum gilt
Eine Betreuungskraft kann keine Pflegekraft ersetzen, darf aber unter Anleitung in bestimmten Fällen helfen.
Ausnahme: Familienmitglieder dürfen sowohl betreuen als auch pflegen, ohne dass eine spezielle Genehmigung erforderlich ist.
Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick
- 24-Stunden-Betreuung bedeutet Unterstützung im Haushalt, Alltag und bei sozialen Kontakten.
- Betreuungskräfte können bei der Grundpflege helfen, wenn keine medizinischen Tätigkeiten erforderlich sind.
- Pflegekräfte übernehmen medizinische Aufgaben wie Injektionen, Wundversorgung und Medikamentengabe.
- Pflegerische Tätigkeiten dürfen nur nach schriftlicher Anweisung durch eine medizinische Fachkraft von Betreuungskräften ausgeführt werden.
- Familienangehörige sind von dieser Regelung ausgenommen.
Weitere offizielle Informationen findest Du auf der Website des Sozialministeriums.
Die Entscheidung zwischen Betreuung und Pflege ist nicht immer leicht – aber sie ist wichtig für das Wohlbefinden Deiner Angehörigen.
Braucht Dein Familienmitglied eher Unterstützung im Alltag oder medizinische Pflege? Jetzt kennst Du die Unterschiede und kannst eine informierte Wahl treffen.
- Es gibt finanzielle Unterstützungen, die Pflege und Betreuung erleichtern.
- Die Wahl hängt von den individuellen Bedürfnissen ab – oft ist eine Kombination sinnvoll.
- Qualität zählt – die richtige Betreuung oder Pflege verbessert die Lebensqualität erheblich.
Brauchst Du die richtige Unterstützung? Registriere Dich jetzt bei noracares und finde die passende Betreuung oder Pflegekraft!
- Hausbetreuungsgesetz – Regelt 24-Stunden-Betreuung in Österreich.
- Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) – Definiert Aufgaben von Pflegekräften.
- Dekubitus – Druckgeschwür durch langes Liegen.
- Blutverdünner – Medikamente zur Vorbeugung von Blutgerinnseln.