Pflegestufe 5: Unterstützung und Leistungen in Österreich

Die Pflegestufe 5 stellt hohe Anforderungen an die Versorgung der Betroffenen. Um diese Herausforderung stemmen zu können, gibt es in Österreich einige Unterstützungsmöglichkeiten, die Dir helfen können, den Pflegealltag zu meistern und Entlastung zu finden. In unserem Leitfaden erfährst Du, wie Du diese Hilfen optimal nutzen kannst und welche rechtlichen Aspekte Du unbedingt beachten solltest.

Holzblöcke, die in einer aufsteigenden Treppenformation auf einem hellgrünen Hintergrund angeordnet sind, symbolisieren Wachstum und Fortschritt.

 

Die Pflege eines Menschen mit Pflegestufe 5 ist eine enorme Herausforderung, die nicht nur körperliche und emotionale Kraft kostet, sondern auch ein komplexes Geflecht aus finanziellen und rechtlichen Fragen mit sich bringt. In Österreich gibt es jedoch umfassende Leistungen und Förderungen, die den Betroffenen dabei helfen können, diese anspruchsvolle Aufgabe zu bewältigen. Von finanziellen Zuschüssen und Förderungen für spezielle Pflegehilfsmittel bis hin zu wichtigen rechtlichen Regelungen – es gibt zahlreiche Möglichkeiten, die Dir zur Seite stehen.

Für viele Familien bedeutet diese Einstufung eine enorme Herausforderung – körperlich, emotional und organisatorisch. Gleichzeitig ist es entscheidend zu wissen, welche Unterstützungsmöglichkeiten wirklich zustehen. In diesem Ratgeber erfährst Du:

  • die genauen Voraussetzungen für Pflegestufe 5,
  • die Pflegegeldhöhe 2025 im Überblick,
  • wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert,
  • welche Förderungen und Entlastungen es zusätzlich gibt,
  • und Antworten auf die häufigsten Fragen.

 

 

 

Voraussetzungen für Pflegestufe 5 in Österreich

Pflegestufe 5 wird vergeben, wenn der Pflegeaufwand besonders hoch und dauerhaft ist. Sie betrifft Menschen, die rund um die Uhr Unterstützung brauchen – bei alltäglichen Handgriffen ebenso wie bei der ständigen Überwachung ihres Zustands. Es geht nicht mehr nur um Hilfe im Alltag, sondern um kontinuierliche Fürsorge und die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson, die kaum Pausen zulässt.

Die zentralen Voraussetzungen im Überblick:

 

Pflegekriterien & Pflegeaufwand

Kriterium Beschreibung
Pflegebedarf Mehr als 180 Stunden Pflege pro Monat
Außergewöhnlicher Pflegeaufwand Erhöhte körperliche oder geistige Beeinträchtigung, die laufende Unterstützung erforderlich macht
Dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson Eine Betreuungsperson muss ständig erreichbar und einsatzbereit sein – auch außerhalb der regulären Pflegezeiten
Regelmäßige Nachschau Es ist notwendig, in kurzen Abständen nach dem Pflegebedürftigen zu sehen, mindestens einmal in der Nacht
Alternativ: Mehr als fünf Pflegeeinheiten täglich, davon mindestens eine nachts

 

Was bedeutet „außergewöhnlicher Pflegeaufwand“?

Pflege in dieser Stufe bedeutet einen Alltag, der in kurzen Intervallen getaktet ist: Waschen, Lagern, Verbandswechsel, Medikamentengabe, Beobachtung. Kaum vergeht eine Stunde, ohne dass Unterstützung gebraucht wird. Selbst nachts ist jemand gefordert, nachzusehen, ob alles in Ordnung ist.

Pflegestufe 5 beschreibt damit eine Situation, in der Pflege nicht nur Teil des Tages, sondern ein fortlaufender Begleiter geworden ist. Es ist eine Verantwortung, die sowohl körperlich als auch emotional viel abverlangt, aber zugleich Anspruch auf umfassende Unterstützung sichert.

 

Pflegestufe 5 und Pflegegeld: So viel gibt es

In Österreich gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten, die Dir helfen können, die Pflege eines Menschen mit Pflegestufe 5 zu bewältigen. Lass uns gemeinsam einen Blick auf die wichtigsten Leistungen und Förderungen werfen, die den betroffenen Familien zustehen.

Höhe des Pflegegeldes 2025

Münzstapel mit einem medizinischen Symbol als Symbol für das Konzept der Krankenversicherung.

 

Wer täglich pflegt, weiß: Pflege bedeutet Zeit, Kraft und oft auch finanzielle Belastung. Das Pflegegeld soll genau hier unterstützen, als Anerkennung und als Hilfe, um den Alltag ein Stück leichter zu machen. Je höher der Pflegebedarf, desto stärker fällt diese Unterstützung aus.

 

Pflegestufen, Pflegebedarf & Pflegegeld

Pflegestufe Pflegebedarf Pflegegeld (monatlich, ab 01.01.2025)
Stufe 1 mehr als 65 Stunden pro Monat 200,80 €
Stufe 2 mehr als 95 Stunden pro Monat 370,30 €
Stufe 3 mehr als 120 Stunden pro Monat 577,00 €
Stufe 4 mehr als 160 Stunden pro Monat 865,10 €
Stufe 5 mehr als 180 Stunden pro Monat + außergewöhnlicher Pflegeaufwand 1.175,20 €
Stufe 6 mehr als 180 Stunden pro Monat (Tag- und Nachtbetreuung benötigt) 1.641,10 €
Stufe 7 mehr als 180 Stunden pro Monat (keine zielgerichteten Bewegungen möglich) 2.156,60 €

 

Stell Dir das Pflegegeld wie ein finanzielles Sicherheitsnetz vor: Je dichter die Betreuung (mehr Stunden, Nachtwachen, ständige Bereitschaft), desto dichter wird das Netz — von kleinen, stabilisierenden Fäden in Stufe 1 bis zum dicken Auffangnetz in Stufe 7. Pflegestufe 5 markiert dabei die Schwelle, ab der nicht nur viele Stunden, sondern ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegen muss — also ein Alltag, der deutlich über „normale“ Hilfen hinausgeht und oft auch nächtliche Einsätze oder dauernde Erreichbarkeit verlangt.

Wichtiger Hinweis zur jährlichen Anpassung (Valorisierung)

Seit 2020 wird das Pflegegeld jährlich an den Pensionsanpassungsfaktor gekoppelt und damit valorisiert. Das bedeutet: Die Beträge werden jährlich entsprechend dieses Faktors angepasst — eine automatische jährliche Erhöhung also, die Kaufkraftverluste abmildern soll. Achte bei offiziellen Angaben immer auf das Datum der Veröffentlichung, weil sich der genaue Prozentsatz der Valorisierung von Jahr zu Jahr ändern kann.

 

Unterschiede zu anderen Pflegestufen

Pflegestufe 5 liegt auf einer Schwelle: Sie bedeutet einen sehr hohen Pflegebedarf, aber noch nicht die absolute Rund-um-die-Uhr-Anwesenheit. Sie ist die Stufe, in der Pflege zur Daueraufgabe wird – strukturiert, eng getaktet und oft auch in der Nacht nötig, aber mit kurzen Phasen, in denen die Pflegeperson zumindest kurz verschnaufen kann.

Abgrenzung zu Pflegestufe 4

Pflegestufe 4 gilt bei einem Pflegebedarf zwischen 160 und 180 Stunden pro Monat. Hier ist die Unterstützung zwar bereits umfassend, doch es gibt noch gewisse Zeitfenster, in denen die pflegebedürftige Person ohne direkte Hilfe auskommt.

Pflegestufe 5 dagegen beginnt ab mehr als 180 Stunden, plus einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand. Das kann heißen, dass regelmäßige Nachschauen notwendig sind, auch in der Nacht, oder dass eine Pflegeperson ständig in Rufbereitschaft sein muss.

Beispiel aus der Praxis:

Eine pflegebedürftige Person kann tagsüber zwar einige Handgriffe selbst erledigen, braucht aber beim Aufstehen, bei der Medikamentengabe, beim Waschen und mehrmals täglich beim Lagern Unterstützung. Nachts muss regelmäßig kontrolliert werden, ob sie sich nicht wundliegt oder ob die Beatmung richtig funktioniert. Diese ständige Bereitschaft hebt den Fall klar in Stufe 5.

Abgrenzung zu Pflegestufe 6

Der Schritt von Stufe 5 zu Stufe 6 ist dann erreicht, wenn die dauernde Anwesenheit einer Pflegekraft erforderlich ist, also nicht nur Bereitschaft, sondern tatsächliche physische Präsenz rund um die Uhr.

Pflegebedürftige in Stufe 6 benötigen kontinuierliche Überwachung, weil sich ihr Zustand jederzeit verschlechtern kann oder sie völlig auf Hilfe angewiesen sind, auch in der Nacht.

Beispiel aus der Praxis:

Eine Person ist bettlägerig, kann sich nicht mehr selbstständig drehen oder auf sich aufmerksam machen. Jede Bewegung, Nahrungsaufnahme oder Lagerung muss aktiv begleitet werden. Die Pflegeperson kann kaum den Raum verlassen, ohne dass eine zweite Person übernimmt. Hier ist eine ständige Anwesenheit nötig, was Pflegestufe 6 entspricht.

Oder: Eine demenziell erkrankte Person steht häufig unvermittelt auf, zieht Katheter oder Sonden, löst sich aus Bettgurten oder entfernt Verbände. Solche unkontrollierbaren Handlungen machen eine lückenlose Beaufsichtigung erforderlich – ebenfalls ein Fall für Stufe 6.

 

Pflegestufe 5 ist somit der Übergang zwischen „intensiv“ und „dauerhaft“, eine Stufe, in der Pflegepersonen schon enorme Verantwortung tragen, aber noch keine durchgehende Anwesenheit leisten müssen. Sie beschreibt die Lebensrealität vieler Familien, in denen Pflege zwar rund um die Uhr Thema ist, aber nicht jede Minute unmittelbare Hilfe verlangt.

 

Antrag auf Pflegestufe 5 – Schritt für Schritt

Der Weg zur richtigen Pflegestufe beginnt mit einem Antrag. Für viele Betroffene und Angehörige ist das ein großer Schritt, schließlich geht es darum, die notwendige Unterstützung zu erhalten, die den Alltag spürbar erleichtert. Mit guter Vorbereitung und etwas Geduld ist der Ablauf jedoch gut zu meistern.

Wo den Antrag stellen?

Der Antrag auf Pflegegeld und damit auch auf Pflegestufe 5 wird bei jenem Versicherungsträger gestellt, der für die oder den Pflegebedürftigen zuständig ist. Das hängt davon ab, wo die Person versichert oder pensioniert ist:

 

Versicherungsträger & Zuständigkeiten

Versicherungsträger Zuständig für
Pensionsversicherungsanstalt (PVA) Personen mit Alterspension oder Invaliditätspension
BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) Beamte, öffentlich Bedienstete und deren Angehörige
SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) Selbständige, Landwirte, Gewerbetreibende
Militär- oder Unfallversicherung Je nach Sonderfall – z. B. Heer, Polizei oder Arbeitsunfälle

 

Der Antrag kann schriftlich, online oder persönlich gestellt werden. Sobald der Antrag einlangt, prüft die jeweilige Versicherung die Unterlagen und beauftragt eine ärztliche oder pflegefachliche Begutachtung.

Vorbereitung und Ablauf der Begutachtung

Die Begutachtung ist das Herzstück des Verfahrens. Dabei wird festgestellt, wie hoch der tatsächliche Pflegebedarf ist und ob die Voraussetzungen für Pflegestufe 5 erfüllt sind.

Ein Arzt bzw. eine Ärztin oder eine Pflegefachkraft kommt direkt zu Dir nach Hause oder ins Pflegeheim. Dabei wird beobachtet, welche Tätigkeiten Unterstützung benötigen, vom Anziehen bis zur Medikamenteneinnahme.

Bereite Dich gut vor, das macht einen großen Unterschied:

  • Führe ein Pflegetagebuch: Notiere über mindestens 1–2 Wochen, wann und wie oft Hilfe nötig ist (auch nachts).
  • Lege ärztliche Befunde und Pflegeunterlagen bereit: z. B. Diagnosen, Therapieberichte oder Medikamentenpläne.
  • Verlange, dass eine Begleitperson anwesend ist, wenn Du Dich dabei wohler fühlst – etwa ein Angehöriger oder jemand vom Pflege- oder Sozialdienst.

Noras Tipp: Sprich beim Termin ehrlich über alle Schwierigkeiten – auch über die Dinge, die vielleicht unangenehm erscheinen. Je realistischer das Bild, desto passender die Einstufung.

Bescheid & Auszahlung

Nach der Begutachtung wird der Antrag geprüft, und Du erhältst einen schriftlichen Bescheid, in dem steht, ob und in welcher Pflegestufe Du eingestuft wurdest.

  • Das Pflegegeld wird 12 mal jährlich ausgezahlt, also monatlich.
  • Es ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet.

Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt des Bescheids Widerspruch (offiziell: Beschwerde) beim zuständigen Sozialgericht einlegen. Dort wird die Einstufung erneut überprüft – gegebenenfalls mit einem zweiten Gutachten.


Ein Antrag auf Pflegestufe 5 erfordert Sorgfalt, gute Vorbereitung und Geduld – doch er lohnt sich. Wer seine Pflegesituation offenlegt, alle Dokumente bereitstellt und den Alltag realistisch beschreibt, hat die besten Chancen auf eine gerechte Einstufung und die Unterstützung, die wirklich gebraucht wird.

 

Zusatzleistungen & Förderungen für Stufe 5

Nahaufnahme eines Notizbuchs mit dem Schriftzug „Funding“ und einer schematischen Darstellung von Finanzierungswegen.

 

Neben der Höhe des Pflegegeldes werden manchmal auch die Anschaffungen selbst finanziell gefördert. Das betrifft beispielsweise Investitionen in Pflegebetten, spezielle Matratzen oder Rollstühle, aber auch einen notwendigen Umbau des Bades. In der Regel können diese Förderungen bei der Krankenkasse, dem Sozialministeriumservice oder anderen staatlichen Stellen beantragt werden. Auch für die Anpassung von Wohnräumen, wie den Einbau von Treppenliften oder den Umbau zur Barrierefreiheit, gibt es spezifische Förderprogramme, die Du und Deine Familie nutzen können. Diese Maßnahmen erfordern zwar oft eine genaue Planung und Dokumentation, aber die finanziellen Zuschüsse können einen erheblichen Teil der Kosten abdecken.

Weitere Informationen zum Thema Förderungen findest Du in unserem Blogartikel “Förderungen im Bezug auf Pflege”.

Erleichterungen im Steuerrecht

Draufsicht auf einen Richterhammer, der auf einem Stapel Euro-Banknoten auf einem Holztisch liegt, symbolisch für rechtliche Finanzfragen.

 

Auch im Steuerrecht gibt es ein paar Erleichterungen, die wie ein finanzielles Polster wirken, um die Kosten des außergewöhnlichen Pflegeaufwandes abzufedern. So kannst Du beispielsweise außergewöhnliche Belastungen, die durch die Pflege entstehen, steuerlich geltend machen – sei es für Medikamente, Pflegepersonal oder notwendige Umbauten. Zudem bleibt das Pflegegeld steuerfrei, und unter bestimmten Bedingungen kannst Du sogar einen Pflegefreibetrag in Anspruch nehmen. Diese Erleichterungen helfen Dir, die finanzielle Last zu verringern und mehr Spielraum für das Wesentliche zu haben: die Pflege eines oder einer Angehörigen.

Parkausweise

Parkplatzschild für Menschen mit Behinderungen vor einem modernen Bürogebäude, das auf die Barrierefreiheit hinweist.

 

Ein Parkausweis ist mehr als nur ein Stück Papier – er ermöglicht das Parken auf Behindertenparkplätzen, die besonders nahe an Eingängen oder Aufzügen sind. Das ist insbesondere im Alltag eine große Erleichterung. Die Beantragung erfolgt bei der Bezirksbehörde, und mit dem Ausweis in der Tasche kannst Du sicherstellen, dass ihr jederzeit bequem unterwegs seid.

Förderungen für die Kurzzeitpflege

Krankenschwester im Gespräch mit einer älteren Frau bei einer Tasse Kaffee in einer hellen Küche.

 

Manchmal brauchen pflegende Angehörige einfach mal eine Pause, um Kraft zu schöpfen – und genau hier setzt die Kurzzeitpflege an. Diese Förderung ist wie ein sicherer Hafen, in dem Dein Angehöriger für eine gewisse Zeit gut versorgt wird, während Du Dich erholst oder wichtigen Terminen nachgehst. Ob in einer speziellen Einrichtung oder durch mobile Pflegedienste – diese Option gibt pflegenden Angehörigen die Freiheit, ihre eigenen Batterien aufzuladen, ohne dass die Pflegequalität darunter leidet.

 

Tipps für Angehörige & Vorbereitung

Pflegestufe 5 stellt Familien vor große Herausforderungen: Die Pflege ist intensiv, die Verantwortung hoch, und oft fehlt einem die Ruhe, die nächsten Schritte strukturiert zu planen. Mit etwas Vorbereitung lässt sich der Prozess jedoch deutlich erleichtern und die Chancen auf eine faire Einstufung steigen.

Pflegetagebuch führen

Ein Pflegetagebuch ist Dein bester Freund auf dem Weg zur Pflegestufe 5. Es zeigt Schritt für Schritt, wie umfangreich die Unterstützung wirklich ist.

  • Dokumentiere jede Hilfeleistung: Vom morgendlichen Aufstehen, Anziehen, Waschen bis hin zu Medikamentengabe, Lagerung oder Essen.
  • Nachtkontrollen notieren: Auch kurze Nachschauen, die Du nachts erledigst, gehören dazu – jede Stunde zählt!
  • Präzise Zeiten festhalten: Schreibe auf, wann die Hilfe nötig war, wie lange sie gedauert hat und welche Maßnahmen durchgeführt wurden.

Noras Tipp: Je detaillierter das Tagebuch, desto einfacher ist es für Gutachter, den tatsächlichen Pflegeaufwand zu erkennen.

Beratung nutzen

Niemand muss den Weg alleine gehen. Nutze professionelle Beratungsangebote:

  • Pflegegeldstellen bei PVA, BVAEB oder SVS
  • Sozialministerium und dessen Informationsseiten
  • Hilfsorganisationen wie Rotes Kreuz, Caritas oder Hilfswerk

Berater und Beraterinnen können Dir helfen, den Antrag korrekt auszufüllen, Unterlagen zusammenzustellen und den Ablauf der Begutachtung zu erklären. Oft geben sie auch wertvolle Tipps, wie man das Pflegetagebuch optimal führt.

 

Rechtliche Aspekte bei der Pflege eines Menschen der Pflegestufe 5

Die Pflege eines Menschen mit Pflegestufe 5 bringt nicht nur emotionale und finanzielle Herausforderungen mit sich, sondern auch rechtliche Fragen. Damit Du den Überblick behältst, sind hier die wichtigsten Bereiche zusammengefasst:

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Glückliches Seniorenpaar im Gespräch mit einem Arzt über ihre Krankenversicherung in einem modernen Büro.

 

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen kannst Du Dir wie ein rechtliches Sicherheitsnetz vorstellen, das Deine Wünsche und die Deines Angehörigen schützt.

  • Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du im Notfall rechtliche und finanzielle Entscheidungen übernehmen, wenn Dein Angehöriger dazu selbst nicht mehr in der Lage ist, besonders wichtig bei geistigen Einschränkungen.
  • Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung oder am Lebensende gewünscht oder abgelehnt werden.

Beide Dokumente sichern, dass in kritischen Momenten die richtigen Entscheidungen getroffen werden – und sollten frühzeitig erstellt und regelmäßig überprüft werden, damit sie stets den aktuellen Wünschen entsprechen.

Mehr zum Thema Patientenverfügung erfährst Du in unserem BlogartikelWas muss ich bei einer Patientenverfügung beachten?

Betreuungsrecht

Pflegekraft in medizinischer Uniform kümmert sich lächelnd um eine ältere Frau im Rollstuhl, im Hintergrund befindet sich eine gemütliche Wohnküche.

 

Das Betreuungsrecht sorgt dafür, dass die rechtlichen Angelegenheiten von Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit geordnet geregelt sind. Eine Betreuerin oder ein Betreuer übernimmt die Verantwortung, die Rechte und Interessen Deines Angehörigen zu wahren.

Die Bestellung erfolgt in der Regel durch ein Gericht. Es gibt verschiedene Betreuungsformen:

  • Vollbetreuung: Der Betreuer trifft umfassende Entscheidungen in allen Bereichen.
  • Teilbetreuung: Beschränkt auf bestimmte Bereiche wie Finanzen oder medizinische Entscheidungen.

Es ist wichtig, die Rechte und Pflichten eines Betreuers bzw. einer Betreuerin genau zu kennen, um sicherzustellen, dass der oder die Pflegebedürftige die bestmögliche Unterstützung erhält, ohne die eigenen Rechte zu gefährden. Oftmals kann eine rechtliche Beratung hilfreich sein, um sich im Betreuungsrecht sicher zu bewegen.

Erbrecht

Älteres Paar sitzt zusammen und schaut sich ein Fotoalbum an, während sie Erinnerungen teilen.

 

Stell Dir das Erbrecht wie eine Landkarte vor, die den Weg für die Verteilung des Nachlasses Deines Angehörigen zeigt. Ein klar formuliertes Testament wirkt wie ein präziser Kompass: Es legt fest, wer welche Werte erhält und sorgt dafür, dass die letzten Wünsche respektiert werden. So lassen sich Konflikte unter den Erben vermeiden.

Bei größeren Vermögen oder komplexen Familienstrukturen kann ein Erbrechtsexperte helfen, das Testament rechtssicher zu gestalten und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Pflegeversicherung

Eine Krankenschwester in blauer Uniform sitzt auf einem Sofa mit einer älteren Frau und bespricht einen Pflegeplan. Die ältere Frau trägt eine Brille und ein graues Hemd und hat Krücken neben sich, was auf einen Hilfebedarf hinweist. Der Raum scheint ein gemütliches Wohnzimmer zu sein, was auf eine häusliche Pflegeumgebung hinweist.

 

Die Pflegeversicherung ist wie eine feste Stütze im oft stürmischen Pflegealltag. Während Du Dich um die tägliche Betreuung Deines Angehörigen kümmerst, bietet sie finanzielle Unterstützung, um die Herausforderungen zu meistern. Sie wirkt wie ein Sicherheitsnetz, das die hohen Kosten des außergewöhnlichen Pflegeaufwandes abfedert – für zusätzliche Pflegekräfte, spezialisierte Hilfsmittel oder Anpassungen im Wohnraum.

Eine private Pflegeversicherung ist freiwillig und in verschiedenen Tarifen erhältlich, sodass Du den Schutz passend zu Deiner Situation wählen kannst – ob für Rund-um-die-Uhr-Betreuung oder spezielle Therapien. So lassen sich finanzielle Engpässe vermeiden und die Pflege wird deutlich entspannter und planbarer.

Schweigepflicht und Datenschutz

Flachbildaufnahme von Holzblöcken mit Sicherheitssymbolen auf einem türkisfarbenen Tisch als Teil eines Sicherheitskonzepts.

 

Als professionelle Pflegekraft wirst Du mit sensiblen Informationen über die Gesundheit und das Leben der oder des Pflegebedürftigen vertraut. Die Schweigepflicht schützt diese persönlichen Daten und stellt sicher, dass Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Der Datenschutz ist besonders wichtig, um die Privatsphäre der oder des Betroffenen zu wahren und Missbrauch oder unbefugte Weitergabe von Informationen zu verhindern.

Um sicherzugehen, dass Du alle rechtlichen Anforderungen erfüllst, ist es ratsam, Dich regelmäßig über die aktuellen Datenschutzbestimmungen zu informieren und sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente und Informationen sicher aufbewahrt werden.

 

 

 

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

Die Pflege eines oder einer Angehörigen der Pflegestufe 5 ist wie ein intensives, oftmals anspruchsvolles Abenteuer, das auf vielen Ebenen fordert. Doch in Österreich gibt es ein Netz aus umfassenden Möglichkeiten, das Dir den Rücken stärkt und Dich auf diesem Weg begleiten kann. Von finanziellen Hilfen wie dem Pflegegeld über wertvolle Förderungen für notwendige Anpassungen bis hin zu steuerlichen Erleichterungen und rechtlichen Aspekten– es gibt zahlreiche Ressourcen, die Dir helfen, die täglichen Herausforderungen der Pflege zu bewältigen.

Während Du die Herausforderungen meisterst, die Pflegestufe 5 mit sich bringt, kannst Du Dich darauf verlassen, dass Österreich Dir eine breite Palette an Unterstützungsmaßnahmen bietet. Diese Hilfen sind wie ein Lichtstrahl, der durch die Komplexität der Pflege hindurchbricht und Dir und Deiner Familie ein Stück Entlastung und Sicherheit schenkt. Nutze diese Möglichkeiten, um den Pflegealltag zu erleichtern und Deinem Angehörigen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. So kannst Du nicht nur die Last leichter tragen, sondern auch die Momente der Nähe und Fürsorge genießen, die den Kern dieser wertvollen Aufgabe ausmachen.

Denk dran, dass Du nicht alleine bist und Du Dir Hilfe holen kannst! Bei noracares findest Du sowohl kurz- als auch langfristige Unterstützung, die Dich entlastet und sich liebevoll um Deine Angehörige oder deinen Angehörigen kümmert.

Registriere Dich noch heute und finde die passende Pflegekraft!

 

Ein türkisfarbener Banner mit weißem Text, der 'Noras Häufig gestellte Fragen' lautet. Auf der rechten Seite befindet sich eine illustrierte Avatarfigur einer Krankenschwester mit blonden Haaren, die eine türkise Krankenschwester-Mütze mit einem weißen Kreuz, einen weißen Kragen und ein Stethoskop um den Hals trägt
Pflegestufe 5 bekommt man, wenn der Pflegebedarf mehr als 180 Stunden pro Monat beträgt und zusätzlich ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand vorliegt – etwa dauernde Bereitschaft einer Pflegeperson, regelmäßige Nachschau auch in der Nacht oder mehr als fünf Pflegeeinheiten pro Tag.
Das Pflegegeld in Pflegestufe 5 beträgt ab 1. Jänner 2025 1.175,20 Euro netto pro Monat. Es wird 12 mal jährlich ausbezahlt und ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Als außergewöhnlicher Pflegeaufwand gilt, wenn eine Pflegeperson ständig in Bereitschaft sein muss, regelmäßige Nachschauen in kurzen Abständen (inklusive mindestens einer nachts) erforderlich sind oder mehr als fünf Pflegeeinheiten täglich, davon eine in der Nacht, notwendig sind.
Die Begutachtung erfolgt durch eine Ärztin oder einen Gutachter bei einem Hausbesuch. Dabei werden der tatsächliche Pflegebedarf, ein Pflegetagebuch und ärztliche Unterlagen geprüft. Angehörige dürfen beim Termin anwesend sein. Auf Basis des Gutachtens entscheidet der Versicherungsträger über die Zuerkennung von Pflegestufe 5.
Pflegestufe 5 gilt bei mehr als 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat und außergewöhnlichem Pflegeaufwand. Pflegestufe 6 wird zuerkannt, wenn zusätzlich eine dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson notwendig ist – etwa bei unkoordinierbaren Maßnahmen oder schwerster Pflegebedürftigkeit.

 

Grafisches Logo von Noras Wissenschatz, einer Sammlung von Informationen für Pflegekräfte. Ideal zur Darstellung von Pflegewissen und Ratschlägen.
  • Pflegestufe 5: Die mittlere der höchsten Pflegestufen in Österreich, die ab über 180 Stunden Pflegebedarf pro Monat plus einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand (z. B. nächtliche Nachschau) gewährt wird.
  • Pflegegeld: Eine staatliche, pauschale Geldleistung, die 12-mal jährlich ausgezahlt wird und zur teilweisen Deckung der Pflegekosten dient. Es ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Außergewöhnlicher Pflegeaufwand: Zusätzliche zeitliche Anforderungen über den reinen Pflegebedarf hinaus, die eine ständige Erreichbarkeit und regelmäßige Kontrollen (auch nachts) der Pflegeperson erfordern (Voraussetzung für Stufe 5).
  • Valorisierung: Die jährliche automatische Anpassung der Pflegegeldbeträge (seit 2020) an den Pensionsanpassungsfaktor, um die Kaufkraft zu erhalten.
  • Kurzzeitpflege: Eine zeitlich begrenzte Entlastungsmaßnahme, bei der Pflegebedürftige vorübergehend in einer stationären Einrichtung oder durch mobile Dienste versorgt werden, um Angehörigen eine Pause zu ermöglichen.
  • Vorsorgevollmacht: Ein rechtliches Dokument, das festlegt, wer für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit (z. B. durch Demenz) rechtsgültige Entscheidungen treffen darf.
  • Patientenverfügung: Ein rechtliches Dokument, das festlegt, welche medizinischen Behandlungen am Lebensende gewünscht oder abgelehnt werden.
  • HosPalFG (Hospiz- und Palliativversorgungsgesetz): Ein österreichisches Bundesgesetz, das die Förderung und den Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung regelt.
  • Heimhilfe: Eine qualifizierte Betreuungskraft, die primär die Haushaltsführung und die Grundversorgung in der häuslichen Pflege unterstützt.
  • BVAEB / SVS / PVA: Die wichtigsten Versicherungsträger in Österreich (Beamte, Selbstständige, Angestellte/Arbeiter), die für die Entgegennahme und Prüfung des Pflegegeldantrags zuständig sind.