Förderungen im Bezug auf Pflege
Menschen, die sich durch ihre Berufswahl bewusst dafür entschieden haben, diejenigen zu unterstützen, die Hilfe benötigen, können auf verschiedene Formen der Unterstützung und Förderungen, wie die 24-Stunden-Pflege-Förderung, zurückgreifen – und das finden wir mindestens genauso löblich wie die staatliche Unterstützung für Pflegebedürftige selbst.
Erfreulicher Weise gibt es eine Vielzahl von finanziellen Förderungen sowie Sozialleistungen, auf die im Folgenden näher eingegangen wird:
Mindestens sechs Monate berufliche Erfahrung sind oft erforderlich, um die nötigen Kompetenzen in der Pflege zu erwerben, die eine professionelle Betreuung erfordern.
Förderungen für Pfleger und Pflegerinnen
Beihilfen für Pflegekräfte und die für Pflegebedürftige, darf man natürlich nicht auf die Waagschale legen. Dennoch gibt es für Pflegepersonal Gesundheitswesens einige Zuschüsse und Prämien sowie vom Arbeitgeber individuell bereitgestellte Sozialleistungen, die das Berufsbild noch bedeutend attraktiver gestalten.
Erschwerniszulagen
Personenbetreuer*innen, deren dienstliches Umfeld im Vergleich zu den üblichen Arbeitsbedingungen eine außerordentliche Erschwernis darstellt, erhalten vom Arbeitgeber sogenannte Erschwerniszulagen.
Dies kann sich gleichermaßen auf physische als auch auf psychische Belastung des Pflegeumfeldes beziehen. Beispielsweise bekommen Krankenpfleger auf Intensivstationen für ihren Einsatz bis zu 3.600€ jährlich zugesprochen.
Gefahrenzulagen
Auch dieser Zuschuss durch den Arbeitgeber beschränkt sich so gut wie ausschließlich auf Krankenhauspflegerinnen und -pfleger. In diesem Fall wird ein Beitrag für jene Stationspfleger ausbezahlt, die sich im Dienst durch schädliche Einwirkungen besonderen Gefahren aussetzen, beispielsweise durch Strahlen.
Nachtzulagen
Gerade in Pflegeberufen gehören Nachtdienste zum Alltag – schließlich macht die Pflege grundsätzlich keine Pause. Wenn nachts etwas passieren sollte, sind die Pflegerinnen und Pfleger, genau wie tagsüber, sofort zur Stelle! So ist es nicht unüblich, einen 12-Stunden-Dienst oder einen 24-Stunden-Dienst zu absolvieren, oder schlichtweg erst abends die Schicht zu beginnen.
In welcher Höhe die Nachtzulagen ausfallen, ist von Einrichtung zu Einrichtung völlig unterschiedlich. Im Durchschnitt ergibt sich ein Bonus von rund 35€ pro gearbeiteter Nacht. Die finanzielle Unterstützung ist für viele Pflegerinnen und Pfleger bestimmt eine Motivation, sich freiwillig für nächtliche Dienstzeiten zu melden.
Dienstwohnungen
Eine besonders attraktive Sozialleistung durch den Dienstgeber sind Dienstwohnungen – und die werden gar nicht selten in Aussicht gestellt. Vor allem im Stadtgebiet haben Pflegerinnen und Pfleger, die in Einrichtungen angestellt sind, die Option auf eine kostengünstige Unterkunft zurückzugreifen.
Nein, die Dienstwohnung wird dem Arbeitnehmer nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt – zumindest nicht in der Regel. Doch die Entlastung ist bedeutend groß und die Distanz zum Dienstort bedeutend klein:
durchschnittlich 200€ pro Monat zahlen Pflegerinnen und Pfleger für Dienstwohnungen in Spital- oder Pflegeheimnähe. Ersparnis sowohl fürs Börserl, als auch für die Freizeit!
Corona-Prämie und 24-Stunden-Pflege-Förderung
In der aktuellen Lage 2020 gibt es neben den diversen Zulagen für Pflegekräfte Prämien, die den Einsatz in dieser fordernden Zeit honorieren sollen. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach Art des Pflegeberufs und dem geleisteten Stundenausmaß. Dies gilt für jene, die in Österreich leben sowie arbeiten.
Zusätzlich dazu bekommen 24-Stunden-Pflegekräfte, die ihren Turnus um vier Wochen verlängert haben, eine Prämie von 500€ (ein sogenannter „Bleib-da“-Bonus), wie im folgenden Artikel nachzulesen: Bonuszahlungen
Pflegekarenz
Die Pflegekarenz ermöglicht Pflegenden – meist sind dies Familienmitglieder oder unmittelbare Angehörige – sich 1-3 Monate vom Arbeitsplatz abwesend melden zu können, wobei das Entgelt durch den Arbeitgeber in diesem Zeitraum stillgelegt wird. Sie kann nur einmalig beantragt werden und ist eine reine Vereinbarung zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer.
Hierbei gibt es allerdings eine Ausnahme:
Sollte sich der gesundheitliche Zustand bei der Betreuung der pflegebedürftigen Person um zumindest eine Pflegegeldstufe (die Erläuterung dazu befindet sich im unteren Absatz im Punkt "Pflegegeld") verschlechtern, darf der Pflegende erneut die Karenz beantragen.
Staatliche Zahlungen während dieser Zeit
stehen den Pflegenden allerdings für maximal 6 Monate zu.
Näheres zur Pflegekarenz kannst Du in diesem Beitrag nachlesen.
Förderungen für Pflegebedürftige
Viele Menschen können es sich schlichtweg nicht leisten, das entsprechende Ausmaß an Pflegeleistung für ihren Bedarf zu beantragen und sind auf Beihilfen und Förderungen vom Staat oder auf Unterstützung durch Familie und unterhaltsberechtigte Angehörige angewiesen.
Auch dazu gibt es einen Beitrag, der die Problematik der Finanzierung ein wenig unter die Lupe nimmt: Finanzierungsprobleme.
Anbei folgen die verschiedenen Arten von Förderungen, die den Pflegealltag erheblich erleichtern sollen:
Pflegegeld
Das staatliche Pflegegeld der Stufen wird bereitgestellt, um finanzielle Mehraufwendungen, die durch den Pflegebedarf entstehen, auszugleichen oder gar abzudecken. Angedacht ist das Pflegegeld für jene Personen, die in ihrem gewohnten Umfeld – also in ihrem Zuhause oder dem ihrer Angehörigen oder Familienmitglieder – bleiben wollen und können. Um die finanzielle Belastung in dieser Situation zu erleichtern, wird je nach Pflegestufe ein vorgesehener, pauschaler Betrag ausbezahlt.
In den sieben verschiedenen Graden des Pflegebedarfs, den Pflegestufen, wird klar differenziert, wie hoch der Aufwand der Pflege oder Betreuung für die betroffene Person und die damit einhergehende Förderung ausfällt. Von 157€ monatlich (Stufe 1) bis 1.688€ monatlich (Stufe 7) ist jede Art von Bedürfnis vertreten.
Erwähnenswert ist an dieser Stelle, dass etwa zwei Drittel der beziehenden Personen in Pflegestufe 1-3 vertreten sind. Nur in den seltensten Fällen wird die Pflegestufe 7 beantragt und genehmigt.
Die Pflegestufe 3 ist eine der am häufigsten beantragten Pflegestufen. Aus diesem Grund haben wir uns dieser Stufe in einem gesonderten Beitrag noch einmal gewidmet.
Das Besondere an dieser Art der Förderung: Die Förderung beträgt eine bestimmte Summe, die völlig unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird – jeder hat die selben Möglichkeiten und Rechte darauf!
Ersatzpflege
Finanzielle Unterstützung gibt es zusätzlich, wenn Menschen mit Pflegebedarf und/oder Behinderung aufgrund von Urlaub, Krankheit oder sonstiger Verhinderung auf ihre Pflegenden verzichten müssen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die pflegende Person ein direkter Angehöriger oder Familienmitglied des Pflegebedürftigen ist.
Die Förderung zur 24-Stunden-Pflege-Förderung hilft hierbei, die nötigen Kosten für eine Ersatzpflege abzudecken.
Durch die finanzielle Unterstützung des Staats sollen Kosten für eine Ersatzpflege abgedeckt werden. Die Höhe der Förderung entspricht der Dauer des Ersatzpflegebedarfs – mindestens 7 Tage und maximal 4 Wochen kann man die Zusatzzahlung beantragen. Eine Sonderregelung gilt für Kinder und Demenzkranke: bei ihnen liegt die Untergrenze bei nur vier Tagen.
Zuschüsse für Hilfsmittel
Auch für benötigte Hilfsmittel und Wohnraumadaptierungen stehen Zuschüsse zur Verfügung. Der Antrag hierfür muss vor der Anschaffung bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriums oder bei dem Träger der Rehabilitation gestellt werden. Menschen, die aufgrund von Beeinträchtigungen Ausgaben tätigen müssen, können hierfür beim Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung um Förderungen ansuchen.
Nora's Fazit
Dass die Aufzählung der finanziellen Förderungen in der Branche derartig umfangreich ist, zeigt, wie gut unser Gesundheitssystem funktioniert und wie viel Glück wird haben, potentielle Unterstützung von allen Seiten anfordern zu können.
Natürlich gibt es immer irgendwo Besserungsbedarf, doch in Österreich bietet der Staat seinen Bewohnern – seien es selbständige Betreuungskräfte oder Pflegesuchende – stets eine Art von Erleichterung.
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