Betreuung und Pflege ist NICHT dasselbe
„24-Stunden-Betreuung und Pflege? – Ist das nicht dasselbe?“
Gernot ist verwirrt. Der Begriff 24-Stunden-Pflege wird im Alltag oft falsch gebraucht. Richtig müsste es 24-Stunden-Betreuung heißen, denn die Leistungen, die in diesem Zusammenhang vollbracht werden, sind rechtlich Hilfeleistungen. Wir von noracares entwirren den Begriffs-Dschungel und erklären die rechtlichen Unterschiede zwischen 24-Stunden-Betreuung und Pflege.
24 Stunden Personenbetreuung: Einkäufe, Tierpflege und jemand zum Reden
Gernot ist stolze 78 Jahre alt und hat für sein Alter noch recht viele Haare auf dem Kopf, wie er selbst immer witzelt. Seine Lebensgefährtin ist vor einiger Zeit verstorben, doch ohne sie geht nichts mehr. Das musste er sich eingestehen.
Sein Eigenheim möchte er so schnell nicht verlassen, also muss ein Betreuungs- bzw. Pflegekraft her. Doch worin liegt der Unterschied?
Da Gernot in seinem Privathaushalt betreut werden wird, unterliegt die Betreuung dem Hausbetreuungsgesetz. Dieses Gesetz wurde im Jahr 1994 eingeführt und besagt, dass eine Fachkraft ihre Dienste sowohl selbstständig als auch unselbstständig anbieten darf.
Zu den Leistungen eines Betreuers bzw. einer Betreuerin zählen die Unterstützung in der Haushalts- und Lebensführung. Diese Tätigkeiten lassen sich grob in fünf Kategorien einordnen. Die erste Kategorie bilden die haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu zählen Einkaufen und das Erledigen andere Besorgungen sowie Kochen und Putzen. Das Waschen und Bügeln zählen ebenso dazu. Auch um Gernots Hund Chipsy wird sich seine zukünftige Betreuungskraft kümmern, denn die Betreuung von Pflanzen und Tieren ist auch Teil der Betreuungstätigkeit.
Die Unterstützung bei der Lebensführung ist die zweite Kategorie. Der Betreuer bzw. die Betreuerin hilft in diesem Punkt bei der Gestaltung des Tagesablaufs.
Eine ebenso wichtige Kategorie ist die dritte: Die Gesellschafterfunktion. Vor allem im Alter sind regelmäßige Gespräche und soziale Kontakte wichtig. Diese Gespräche sehnt Gernot herbei. Denn seine Söhne sind immer nur sehr kurz angebunden und kommen auf andere Dinge zu sprechen, wenn er von früher erzählen möchte.
Die letzten beiden Kategorien sind das Führen eines Haushaltsbuches und die Vorbereitung auf einen Ortswechsel, beispielsweise bei einem Krankenhausaufenthalt. Diese kommen zwar seltener vor, sind aber ebenso wichtig.
Wird eine intensivere Betreuung benötigt, können die oben aufgeführten Tätigkeiten erweitert werden. Natürlich nur dann, wenn keine medizinischen oder pflegerischen Gründe dagegensprechen.
Zu diesen Erweiterungen zählen die Unterstützung beim Aufstehen, Niederlegen, Niedersetzen und Gehen. Dazu kommt Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und die Unterstützung beim An- und Ausziehen. Ebenso darf bei der Benützung der Toilette Hilfe angeboten werden oder beim Wechseln von Inkontinenzprodukten, wenn diese verwendet werden. Eine Betreuungskraft kann also auch ohne pflegerische Tätigkeiten für viele Stunden alle Hände voll zu tun haben.
Pflege: Personenbetreuung mit ärztlichen Tätigkeiten
Auf der anderen Seite gibt es dann noch die Pflege Leistungen. Dafür ist eine Person notwendig, die wichtige fachliche Kompetenz im Umgang mit dem oder der zu Pflegenden mitbringt. Gute Pflegekräfte zu finden ist jedoch nicht immer leicht.
Unter Pflege fallen die Tätigkeiten, die dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, kurz GuKG, unterliegen. Diese Tätigkeiten reichen über die betreuenden Maßnahmen hinaus.
Pfleger und Pflegerinnen dürfen alle Dienstleistungen eines Betreuers bzw. einer Betreuerin ausführen. Dazu kommen aber auch einige ärztliche Tätigkeiten wie die Verabreichung von Medikamenten. Auch Bandagen und Verbände dürfen sie anlegen.
Auch die „Anführung des Verbindens von Dekubiti mit Allevyn, Grasolind, Inadine Wundauflagen oder Beta-Isodona“ zählt zu den Aufgaben. Bei einem Dekubitus handelt es sich um eine Wunde, die durch langes Liegen entstehen kann. Die Pflegekraft darf diese mit einem Verband und/oder Desinfektionsmitteln versorgen. Ebenso dürfen Insulin und blutgerinnungshemmende Arzneimittel gespritzt werden.
Vor allem bei älteren Personen wird aufgrund der Verkalkung der Gefäße und der langsamen Flussgeschwindigkeit des Blutes in den Krampfadern oft eine Blutverdünnung als Dauertherapie angewandt. Auch bei Gernot ist das der Fall.
Darüber hinaus darf der Blutzucker gemessen und anhand eines Teststreifens überprüft werden. Abschließend zählen noch die Licht- und Wärmeanwendungen zu den Aufgaben, sowie mit Ärzten und Ärztinnen abgesprochene Tätigkeiten, die einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Dennoch schließen diese Pflegetätigkeiten die Betreuerinnen und Betreuer nicht aus. Ihnen können Pflegeaufgaben für einen gewissen Zeitraum übertragen werden. Diese Übertragung kann jedoch nur durch einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft stattfinden.
Sie ist schriftlich festzuhalten und nur während des Betreuungsverhältnisses gültig. Die Fachkräfte müssen ihre Handlungen im Umgang mit dem oder der zu Pflegenden protokollieren. Wie überall, gibt es auch bei dieser Unterscheidung Ausnahmen. Die Familie darf ihre Angehörigen beispielsweise sowohl betreuen als auch pflegen.
Das Wichtigste nochmal kurz und knapp zusammengefasst:
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Ein 24-Stunden-Betreuer bzw. Betreuerin unterstützt Personen im Haushalt, erledigt Besorgungen und hat eine Gesellschaftsfunktion
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Wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen, dürfen Betreuende unter anderem auch bei der Nahrungsaufnahme und dem Benützen der Toilette helfen
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Pflegekräfte übernehmen ärztliche Tätigkeiten wie das Injizieren von Insulin oder Blutgerinnungsmitteln
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Pflegetätigkeiten können dem Betreuenden für einen gewissen Zeitraum von einem Arzt, einer Ärztin oder einer diplomierten Pflegekraft übertragen werden
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Familienangehörige sind von dieser Unterscheidung ausgenommen
Noch mehr Informationen zum Unterschied zwischen Betreuung und Pflege sind auf der Website des Sozialministeriums nachzulesen.
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Deine Nora