Pflegestufen in Österreich 2025: Pflegegeld, Voraussetzungen & Antrag einfach erklärt
Pflege kann herausfordernd sein – emotional, organisatorisch und finanziell. Wenn jemand aus Deiner Familie dauerhaft Unterstützung im Alltag braucht, stellst Du Dir wahrscheinlich viele Fragen: Welche Pflegestufe passt zu unserer Situation? Wie viel Pflegegeld steht uns zu? Und wie funktioniert der Antrag überhaupt?
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die je nach Pflegebedarf gestaffelt sind – von leichter Hilfe bis hin zur intensiven Betreuung rund um die Uhr. Diese Stufen bestimmen, wie viel Pflegegeld Du bekommst, um den Alltag für Dich und Deine Angehörigen zu erleichtern.
In diesem Ratgeber findest Du alle wichtigen Infos – verständlich erklärt und aktuell für 2025: eine übersichtliche Pflegestufen-Tabelle, die genauen Euro-Beträge, die Voraussetzungen, Antragsinfos und auch Sonderregelungen – z. B. bei Demenz oder Pflege von Kindern.
Bei Noracares ist es unser Ziel, Dich nicht nur zu informieren, sondern Dich auch zu unterstützen – mit Herz, Klarheit und echtem Know-how.
Pflegestufen in Österreich: Wichtige Fakten
Pflegegeld gibt es in Österreich seit dem Jahr 1993. Es ist eine pauschale Geldleistung, mit der der finanzielle Aufwand zumindest teilweise abgedeckt werden soll, der durch das Pflegebedürfnis entsteht. Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der jeweiligen Pflegestufe ab, in die der Patient oder die Patientin eingestuft wurde.
Diese Pflegestufe definiert sich wiederum durch die Anzahl an Stunden, die für den notwendigen Pflegeaufwand aufgebracht werden müssen. Hinter jeder einzelnen Pflegestufe steht also ein spezifischer Leistungskatalog. Wieviel Pflegegeld bekommt man also in welcher Pflegestufe?
Wie erfahre ich die Pflegestufe?
Zuerst muss ein Antrag auf Pflegegeld eingereicht werden. Das kann der oder die Betroffene selbst tun oder auch ein Angehöriger oder eine Angehörige. Daraufhin wird ein ärztliches Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Das bedeutet, dass ein Arzt oder eine Ärztin oder aber ein diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin dem oder der Pflegebedürftigen einen Hausbesuch abstattet, der natürlich im Vorhinein angekündigt wird.
Nach diesem Hausbesuch wird das Sachverständigengutachten erstellt. Basierend auf den Ergebnissen dieses Hausbesuches wird festgelegt, in welche der 7 Pflegestufen der Patient oder die Patientin eingestuft wird. Dabei orientiert man sich an den Richtlinien der Einstufungsverordnung zum Bundespflegegesetz.
In dieser Verordnung ist festgelegt, welche Kriterien zur Beurteilung des Pflegebedarfs gelten. Falls Du oder Angehörige von Dir bereits einen Einstufungsbescheid erhalten habt, könnt ihr hier nachsehen, was unter den einzelnen Begriffen zu verstehen ist.
Ist die Einstufung in die Pflegestufe bei Dir oder einem Deiner Angehörigen bereits geschehen, wurde jedoch falsch eingestuft? Was du in so einem Fall tun kannst, liest du hier.
Generell besteht ein Anspruch auf Pflegegeld, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind (Quelle: Sozialministerium):
- ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung beziehungsweise einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- ständiger Pflegebedarf von monatlich mehr als 65 Stunden
- gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich (unter bestimmten Voraussetzungen kann das Pflegegeld auch in einen EWR-Staat oder in der Schweiz geleistet werden)
Außerdem muss der Pflegebedarf mindestens 6 Monate andauern, um als solcher anerkannt zu werden.
Was bedeutet Pflegebedarf?
Der Gesetzgeber unterscheidet beim Pflegebedarf zwischen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen. Unter Betreuungsmaßnahmen fällt beispielsweise:
- Zubereitung (und das Einnehmen) von Mahlzeiten
- Hilfe bei der Einnahme von Medikamenten
- An- und Auskleiden
- Körperpflege
- Unterstützung beim Toilettengang
- etc.
Zu den Hilfsverrichtungen zählen unter anderem:
- Beschaffen von Lebensmitteln, Medikamenten und anderen Gütern des täglichen Lebens
- Reinigen der Wohnung und von Gebrauchsgegenständen
Welche Pflegestufe enthält welche Leistung?
Im Folgenden siehst Du eine Übersicht der einzelnen Pflegestufen in Österreich, inklusive Voraussetzungen und monatlichem Pflegegeld:
Was sind die Pflegestufen in Österreich?
In Österreich gibt es sieben Pflegestufen, die sich nach dem monatlichen Pflegebedarf einer Person richten. Je mehr Unterstützung benötigt wird, desto höher ist die Pflegestufe – und desto mehr Pflegegeld steht Dir zu.
Pflegegeld 2025: Aktuelle Beträge & Pflegebedarf im Überblick
Hier findest Du die Übersicht über die aktuellen Pflegegeldbeträge laut Bundespflegegeldgesetz (BPGG):
Hinweis: Bei bestimmten Erkrankungen (z. B. Demenz) oder einem besonderen Pflegebedarf kann ein Erschwerniszuschlag gewährt werden, der die Stufe beeinflusst.
Quelle: oesterreich.gv.at
Pflegestufe 5
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist. Dieser liegt dann vor, wenn
> eine Pflegekraft in Dauerbereitschaft sein muss, ohne dauernd anwesend zu sein
> eine Pflegekraft in regelmäßigen, zeitlich planbaren Abständen Nachschau halten muss
> mehr als 5 Pflegeeinheiten, eine davon auch nachts, erforderlich sind
Monatliches Pflegegeld € 1073,60
Pflegestufe 6
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn Betreuungsmaßnahmen während des Tages und der Nacht zu erbringen sind, die zeitlich nicht koordiniert werden können oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung besteht
Monatliches Pflegegeld € 1 519,30
Pflegestufe 7
Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind oder ein gleichwertiger Zustand vorliegt
Monatliches Pflegegeld € 2061,80
Trotz des Pflegegeldes in den verschiedenen Pflegestufen in Österreich können Probleme bei der Finanzierung einer Pflegekraft auftreten. Es gibt jedoch auch weitere Zuschüsse, die man beantragen kann – mehr dazu erfährst Du hier.
Bestimmte Gruppen von Pflegebedürftigen, beispielsweise Sehbehinderte, bekommen jedenfalls eine Mindesteinstufung. Diese Einstufungen sehen folgendermaßen aus:
- Hochgradig Sehbehinderte
Mindestens Pflegestufe 3
- Blinde
Mindestens Pflegestufe 4
- Taubblinde
Mindestens Pflegestufe 5
- Rollstuhlfahrer und Rollstuhlfahrerinnen ab dem 14. Lebensjahr, die den Rollstuhl selbst bedienen können
Mindestens Pflegestufe 3 bis 5
Pflegegeld beantragen – Deine Schritte im Überblick
Voraussetzungen für Pflegegeld in Österreich
Voraussetzungen für Pflegegeld – Wer hat Anspruch?
Um Pflegegeld zu erhalten, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Pflegebedarf über 65 Stunden pro Monat
- Der Zustand besteht voraussichtlich mindestens 6 Monate
- Der gewohnte Aufenthalt ist in Österreich
- Es liegt eine körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung vor
Wie beantragst Du Pflegegeld in Österreich? (Schritt-für-Schritt)
- Antrag stellen
Reiche den Antrag bei Deinem Versicherungsträger ein:- PVA (Pensionsversicherungsanstalt)
- SVS (Sozialversicherung der Selbstständigen)
- BVAEB (für Beamte & Eisenbahner)
- Unterlagen vorbereiten
- Ausgefüllter Antrag
- Befunde, Diagnosen, Arztbriefe
- Pflege-Tagebuch (optional, aber hilfreich)
- Begutachtung abwarten Ein medizinischer Gutachter kommt zu Dir nach Hause und beurteilt den Pflegebedarf.
- Einstufung & Auszahlung Nach der Prüfung bekommst Du einen Bescheid mit Deiner Pflegestufe und dem entsprechenden Betrag.
Wie funktioniert die Pflegegeld-Einstufung?
Die Begutachtung erfolgt durch Ärzt:innen oder Pflegefachkräfte. Dabei wird beurteilt, wie viel Zeit Du monatlich Hilfe benötigst bei:
- Körperpflege
- Mobilität
- Nahrungsaufnahme
- Haushaltsführung
- Medikamentengabe
Tipp: Führe ein Pflege-Tagebuch, um den Bedarf nachvollziehbar zu dokumentieren.
Was ist ein Erschwerniszuschlag?
Ein Erschwerniszuschlag wird gewährt, wenn der Pflegeaufwand besonders hoch ist, z. B. bei:
- Demenz
- psychischen Erkrankungen
- Nachtbetreuung
- Taubblindheit
Dieser Zuschlag kann die Einstufung beeinflussen und das Pflegegeld erhöhen.
Pflegegeld für Kinder und Jugendliche
Auch Kinder und Jugendliche mit erheblichem Pflegebedarf haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Beurteilung erfolgt dabei kindgerecht, mit besonderem Augenmerk auf:
- Entwicklungsstand
- Notwendigkeit ständiger Aufsicht
- Zusätzlicher Betreuungsbedarf im Alltag
Pflegegeld und 24-Stunden-Betreuung
Bei einem sehr hohen Pflegebedarf kann auch eine 24-Stunden-Betreuung notwendig sein. Ab Pflegestufe 3 gibt es hierfür Förderungen:
- Voraussetzung: anerkannter Bedarf & Nachweis der Betreuung
- Antrag über das Sozialministeriumservice oder zuständige Landesstellen
Quellen & weiterführende Links:
Erschwerniszuschlag
Ein Erschwerniszuschlag kann sowohl bei Erwachsenen, aber auch bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zum Tragen kommen. Das sind jeweils die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag und dessen Höhe:
Erschwerniszuschlag bei Kindern und Jugendlichen
- schwere geistige oder psychische Behinderung
Ab der Geburt bis zum vollendeten 7. Lebensjahr werden pauschal monatlich 50 Stunden angerechnet
Ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden pauschal monatlich 75 Stunden angerechnet
Erschwerniszuschlag bei Erwachsenen
- schwere geistige oder psychische Behinderung
- Personen, die an Demenz erkrankt sind
Ab dem vollendeten 15. Lebensjahr werden pauschal monatlich 25 Stunden angerechnet
Was hat es mit Pflegestufe 3 auf sich?
Die Pflegestufe 3 bringt noch etwas anderes als ihre pauschale Geldleistung mit sich: Wurde ein Pflegebedürftiger oder eine Pflegebedürftige in Stufe 3 gereiht, so kann er oder sie – unter weiteren bestimmten Voraussetzungen – eine zusätzliche Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragen.
Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten
Pflegebedürftige Personen können in bestimmten Fällen weitere Zuschüsse, wie beispielsweise über einen Landesgesundheitsfonds oder eine Krankenfürsorgeanstalt, beantragen. Ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand wird oft auch durch den Bund oder einen Landesgesundheitsfonds unterstützt.
Pflege betrifft nicht nur den Körper – sie berührt auch das Herz. Die Entscheidung, Pflegegeld zu beantragen oder sich mit den Pflegestufen in Österreich auseinanderzusetzen, ist oft mit vielen Unsicherheiten verbunden. Aber Du bist nicht allein.
Jetzt weißt Du, welche Pflegestufen es gibt, wie hoch das Pflegegeld 2025 ist, wer Anspruch hat und wie der Antrag funktioniert. Du hast einen Überblick über die Voraussetzungen, Sonderregelungen und auch darüber, worauf es bei der Begutachtung ankommt.
Wenn Du das Gefühl hast, dass das alles zu viel wird – kein Problem. Wir bei Noracares sind für Dich da. Wir begleiten Dich bei den nächsten Schritten, beantworten Fragen und helfen Dir, die passende Unterstützung für Deine Situation zu finden.
Du brauchst Hilfe beim Antrag oder willst wissen, welche Pflegestufe passt? Dann melde Dich bei uns – unverbindlich & mit Herz.