Pflegegrad 2 in Deutschland

Dein Vater vergisst immer öfter zu essen, Deine Mutter kämpft mit den Treppen – kleine Veränderungen, die große Sorgen bereiten. Pflegegrad 2 hilft, den Alltag trotz Einschränkungen selbstständig zu gestalten – mit finanzieller Hilfe, professioneller Pflege und Entlastung für Angehörige. Erfahre, welche Leistungen Deinen Liebsten zustehen und wie Du den Antrag stellst. Denn gute Pflege beginnt mit den richtigen Informationen.

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

 

Es ist ein schleichender Prozess: Ein geliebter Mensch hat zunehmend Schwierigkeiten, Aufgaben alleine zu bewältigen. Was zunächst nur kleine Dinge waren, wird nach und nach zu einer täglichen Notwendigkeit. Vielleicht machst Du Dir Sorgen, weil Dein Vater immer öfter vergisst zu essen oder Deine Mutter das Treppensteigen kaum noch schafft. Du möchtest, dass sie gut versorgt sind – doch was steht ihnen eigentlich zu?

Pflegegrad 2 bietet finanzielle und praktische Unterstützung, um den Alltag trotz Einschränkungen so selbstständig wie möglich zu gestalten. In diesem Artikel erfährst Du, welche Hilfe es gibt, worauf Du achten solltest und wie Du den Antrag stellst – damit Deine Liebsten die Pflege bekommen, die sie verdienen.

 

 

Was ist Pflegegrad 2?

Eine Pflegekraft und eine ältere Frau spazieren zusammen draußen und genießen das schöne Wetter.

 

Pflegegrad 2 ist der erste Schritt in Richtung Unterstützung, wenn der Alltag immer mehr zur Herausforderung wird. Du oder Dein Angehöriger bzw. Deine Angehörige benötigt Hilfe bei Aufgaben, die früher selbstverständlich waren – sei es beim Ankleiden, beim Essen oder bei der Körperpflege. 

Obwohl diese Tätigkeiten nicht mehr ganz alleine gemeistert werden können, bleibt noch viel Selbstständigkeit erhalten. Pflegegrad 2 bedeutet, dass der oder die Betroffene keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung braucht, jedoch regelmäßige Unterstützung für ein selbstbestimmtes Leben vonnöten ist.

Dieser Pflegegrad ermöglicht es, die benötigten Hilfen wie ambulante Pflege oder Unterstützung im Haushalt in Anspruch zu nehmen, um die Lebensqualität zu erhalten. Das Ziel ist, die Betroffenen so weit wie möglich zu fördern, sodass sie in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können und sich weiterhin sicher und gut umsorgt fühlen.

 

Pflegegrade im Überblick

Die Pflegegrade sind ein wichtiges Kriterium, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzulegen und die entsprechenden Leistungen wie Pflegegeld zu bestimmen. In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die sich nach dem individuellen Pflegebedarf richten. Diese Einstufung beeinflusst sowohl die Höhe des Pflegegeldes als auch den Anspruch auf zusätzliche Unterstützungsangebote. Hier ein Überblick:

 

Pflegerade Übersicht

Pflegegrad Voraussetzungen Pflegegeld pro Monat Weitere Leistungen
Pflegegrad 1 Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (mindestens 12,5 Punkte im Bereich der körperlichen und kognitiven Beeinträchtigung). Kein Anspruch - Pflegehilfsmittel
- Beratungsdienste (z. B. Pflegeberatung)
Pflegegrad 2 Deutliche Beeinträchtigungen in der Selbstständigkeit, die eine regelmäßige Unterstützung erfordern. 347 € - Pflegehilfsmittel
- Kurzzeitpflege (bis zu 8 Wochen)
- Ambulante Pflege
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die umfangreiche Hilfe in allen Lebensbereichen erfordern. 599 € - Pflegehilfsmittel
- Tagespflege
- Dauerhafte Pflege (stationär)
Pflegegrad 4 Sehr schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, auch in den meisten alltäglichen Aufgaben. 800 € - Pflegehilfsmittel
- Umfassende stationäre Pflege
- Leistungen für betreuende Angehörige
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit, die rund um die Uhr eine intensive Pflege und Betreuung erfordern. 990 € - Pflegehilfsmittel
- Stationäre Pflege und 24h-Betreuung
- Entlastung für Angehörige

 

Voraussetzungen für Pflegegrad 2

Wenn der Alltag zunehmend herausfordernder wird und Tätigkeiten wie das Anziehen, das Zubereiten von Mahlzeiten oder die Körperpflege schwerer fallen ist regelmäßige Unterstützung notwendig. Um den Pflegegrad festzustellen bewertet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Unterstützungsbedarf anhand eines Punktesystems. Dabei entscheidend sind folgende Bereiche:

  • Mobilität: Kann sich die Person selbstständig bewegen oder sind Hilfsmittel und Unterstützung nötig?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Besteht eine Einschränkung in Orientierung oder Sprachverständnis?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Liegen Probleme wie Ängste oder Unruhe vor, die den Alltag erschweren?
  • Selbstversorgung: Ist eigenständiges Essen, Trinken und Körperpflege noch möglich?
  • Bewältigung und Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Besteht Hilfe- oder Erinnerungsbedarf bei Medikamenteneinnahme oder ärztlichen Anweisungen?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann die Person ihren Tagesablauf noch selbst planen und soziale Kontakte pflegen?

Für die Einstufung in Pflegegrad 2 sind mindestens 27 Punkte erforderlich. Ab 47 Punkten wird der Bedarf auf Pflegegrad 3 hochgestuft. Im Bereich des zweiten Pflegegrades ist also ein erheblicher Unterstützungsbedarf gegeben, aber keine vollständige Pflegebedürftigkeit.

 

Typische Einschränkungen für Pflegegrad 2

Herr Frankin war immer ein aktiver Mann. Jeden Morgen machte er sich sein Frühstück, knöpfte sein Hemd mit geübten Handgriffen zu und spazierte zum Bäcker. Doch in letzter Zeit braucht er beim Aufstehen vom Stuhl einen Moment länger, seine Hände zittern leicht, und die Knöpfe wollen nicht mehr so einfach schließen. Auch das Schreiben fällt ihm schwer – der Stift rutscht ihm aus den Fingern. 

Manchmal vergisst er, wo er seine Brille hingelegt hat, oder er merkt erst spät, dass er eine Verabredung übersehen hat. Trotz dieser Einschränkungen kann er noch vieles selbst erledigen – mit der Unterstützung des Pflegegrades 2 behält er seine Selbstständigkeit und seinen gewohnten Alltag so gut es geht bei.

 

Leistungen im Überblick: Welche Unterstützung gibt es bei Pflegegrad 2?

Pflegegrad 2 bietet sowohl finanzielle als auch praktische Unterstützung, damit Betroffene wie Herr Frankin trotz ihrer Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können. Die Pflegekasse übernimmt dabei verschiedene Kosten – je nachdem, ob die Pflege zu Hause oder zeitweise in einer Einrichtung stattfindet (Angaben Stand 2025):

 

Pflegegeld – finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Wenn ein Familienmitglied oder eine vertraute Person die Pflege übernimmt, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld von 347 Euro. Dieses Geld kann frei verwendet werden, um die private Pflege zu unterstützen – sei es als Anerkennung für pflegende Angehörige oder zur Finanzierung zusätzlicher Hilfen.

 

Pflegesachleistungen – professionelle Unterstützung durch einen Pflegedienst

Eine junge Pflegekraft in weißer Arbeitskleidung mit Stethoskop spricht mit einem älteren Paar in einer häuslichen Umgebung. Sie hält ein Dokument in der Hand und erklärt den Inhalt mit einem freundlichen Lächeln. Die ältere Frau hält eine Tasse Kaffee, während der ältere Mann gestikuliert. Die Szene vermittelt eine professionelle und einfühlsame Pflegeberatung in einer entspannten Atmosphäre.

 

Für Menschen mit Pflegegrad 2 stehen bis zu 796 Euro monatlich für einen ambulanten Pflegedienst zur Verfügung. Die Fachkräfte helfen unter anderem bei der Körperpflege, beim Anziehen, bei der Mobilisation oder beim Essen. Diese Leistung kann individuell auf den Bedarf abgestimmt werden und ist ideal, wenn Angehörige nicht alle Pflegeaufgaben übernehmen können oder Entlastung benötigen.

 

Entlastungsbetrag – zusätzliche Hilfe im Alltag

Für die Unterstützung im Alltag können jeden Monat 131 Euro in Anspruch genommen werden, beispielsweise für eine Haushaltshilfe, Einkaufsbegleitung oder Betreuungsangebote. Auch Alltagsbegleiter, die Zeit für Gespräche oder gemeinsame Spaziergänge bieten, können damit finanziert werden. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern direkt für zugelassene Dienstleistungen eingesetzt.

 

Kurzzeitpflege – vorübergehende stationäre Betreuung

Falls eine vorübergehende Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung nötig wird, weil pflegende Angehörige krank sind oder eine Auszeit benötigen, übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.854 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege. Diese kann für maximal vier Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden. Falls der Betrag für die Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann er mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.

 

Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht auch mal eine Pause. Die Verhinderungspflege ermöglicht es, eine Ersatzpflegekraft zu finanzieren, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist – sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Termine. Dafür stehen bis zu 1.685 Euro Euro pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag kann unter bestimmten Voraussetzungen mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, sodass der Betrag noch einmal etwas höher ausfällt.

 

Tages- und Nachtpflege – Betreuung außerhalb des eigenen Zuhauses

Nicht jeder Pflegebedürftige kann oder möchte rund um die Uhr zu Hause betreut werden. Die Tages- und Nachtpflege bietet eine stundenweise Betreuung in einer spezialisierten Einrichtung, etwa tagsüber, wenn Angehörige arbeiten, oder nachts, wenn zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Hierfür stehen bei Pflegegrad 2 bis zu 721 Euro pro Monat zur Verfügung – zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

 

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Zuschüsse für ein barrierefreies Zuhause

Oft sind kleine Umbaumaßnahmen nötig, um den Alltag sicherer und komfortabler zu gestalten. Die Pflegekasse beteiligt sich mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme an Verbesserungen wie:

  • Einbau von Haltegriffen im Bad
  • Installation eines Treppenlifts
  • Umbau der Dusche zur barrierefreien Variante
  • Absenkung von Türschwellen zur besseren Beweglichkeit mit Rollator oder Rollstuhl

Diese Unterstützung sorgt dafür, dass Menschen mit Pflegegrad 2 möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben können – mit genau der Hilfe, die sie brauchen.

 

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag auf Pflegegrad 2

Eine ältere Person und eine Pflegekraft arbeiten gemeinsam an der Ausfüllung von Unterlagen, was den Prozess der Antragstellung für Pflegegrad 2 veranschaulicht.

 

Der Weg zum Pflegegrad kann herausfordernd wirken, aber mit der richtigen Vorbereitung ist der Antrag gut zu bewältigen. Hier erfährst Du, welche Schritte notwendig sind, um Pflegegrad 2 zu beantragen und welche Rechte Du hast.

 

Schritt 1: Dokumente vorbereiten

Farbenfrohe Ordner und Akten, die die Organisation und Vorbereitung der erforderlichen Dokumente für den Antragsprozess auf Pflegegrad 2 symbolisieren

Bevor Du den Antrag stellst, lohnt es sich, alle wichtigen Unterlagen zu sammeln und bereit zu legen. Dazu gehören:

  • Ärztliche Befunde und Diagnosen, die den Pflegebedarf belegen
  • Medikamentenplan, falls regelmäßig Medikamente eingenommen werden
  • Pflegeprotokoll, in dem Du über mehrere Tage dokumentierst, bei welchen Tätigkeiten Unterstützung nötig ist
  • Vollmachten, falls eine andere Person den Antrag stellen soll

 

Schritt 2: Begutachtung beantragen

Eine ältere Person telefoniert, um einen Antrag zu stellen und einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren, was den Prozess der Antragstellung für Pflegegrad 2 veranschaulicht.

Der Antrag auf Pflegegrad wird bei der Pflegekasse gestellt, die an die Krankenkasse gekoppelt ist. Das geht schriftlich, telefonisch oder online. Nach der Antragstellung beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MDK) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten) mit einer Begutachtung.

 

Schritt 3: Was während des MDK-Besuchs erwartet wird

Ein Diagramm, das die fünf bewerteten Lebensbereiche während des MDK-Besuchs zeigt, darunter Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Verhaltensweisen, Selbstversorgung und Krankheitsanforderungen, die während des Antragsprozesses für Pflegegrad 2 bewertet werden.

Der Gutachter oder die Gutachterin besucht die pflegebedürftige Person zu Hause (oder im Pflegeheim). Dabei wird geprüft, in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Bewertet werden sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität: Wie gut kann sich die Person fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Gibt es Orientierungs- oder Gedächtnisprobleme?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Liegen Ängste oder Unruhe vor?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig klappt Körperpflege, Essen und Anziehen?
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen: Wie gut werden Medikamente eingenommen oder Therapien befolgt?
  • Alltagsleben und soziale Kontakte: Kann die Person noch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen?

Noras Tipp: Es ist hilfreich, wenn Angehörige oder Pflegepersonen beim Termin dabei sind, um zusätzliche Informationen zu geben.

 

Schritt 4: Bearbeitung des Antrags durch die Pflegekasse

Eine Person, die in einem Büro sitzt und Dokumente prüft, was den Prozess der Bearbeitung des Antrags für Pflegegrad 2 veranschaulicht

Nach der Begutachtung übermittelt der MDK oder Medicproof sein Gutachten an die Pflegekasse. Diese prüft die Empfehlung und trifft die endgültige Entscheidung über den Pflegegrad. 

Die Bearbeitungszeit beträgt maximal 25 Arbeitstage. In dringenden Fällen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, kann die Entscheidung schneller fallen.

 

Schritt 5: Ergebnis des Antrags – Pflegegrad-Bescheid erhalten

Ein Dokument mit dem roten Stempel 'APPROVED', das die Genehmigung eines Antrags veranschaulicht, sowie Informationen zu den zugewiesenen Leistungen und der Punktaufstellung für den Pflegegrad.

Sobald die Pflegekasse eine Entscheidung getroffen hat, erhältst Du einen schriftlichen Bescheid mit folgendem Inhalt:

  • Der zugewiesene Pflegegrad (z. B. Pflegegrad 2)
  • Eine Auflistung der ermittelten Punkte in den sechs Bewertungsbereichen
  • Die bewilligten Leistungen (z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen)

Bewahre den Bescheid gut auf, da er für spätere Anträge oder Widersprüche wichtig ist.

 

Schritt 6: Widerspruch einlegen, falls der Antrag abgelehnt wird

Eine Person, die einen Widerspruch schreibt und dabei Dokumente ausfüllt, um den Antrag auf Pflegegrad 2 zu überdenken.

Falls Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist oder ein zu niedriger Pflegegrad bewilligt wurde, kannst Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Dabei helfen:

  • Eine genaue Begründung, warum der Pflegegrad nicht ausreicht
  • Zusätzliche ärztliche Atteste oder Pflegegutachten
  • Eine erneute Begutachtung durch den MDK oder Medicproof

 

Schritt 7: Pflegeleistungen beantragen und nutzen

Zwei ältere Frauen lächeln sich an und halten sich die Hände, was eine positive und unterstützende Beziehung zwischen den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zeigt.

Sobald der Pflegegrad 2 bewilligt wurde, kannst Du die passenden Leistungen beantragen:

  • Pflegegeld, wenn Angehörige die Pflege übernehmen
  • Pflegesachleistungenfalls ein ambulanter Pflegedienst unterstützen soll
  • Entlastungsbetragum pflegende Angehörige zu entlasten
  • Kurzzeitpflege, wenn eine vorübergehende stationäre Pflege nötig ist
  • Verhinderungspflege, falls die Pflegeperson vorübergehend ausfällt
  • Tages- und Nachtpflege, zur Unterstützung während bestimmter Tageszeiten
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, wie der Einbau eines Treppenlifts

Die Pflegekasse berät Dich über Deine Möglichkeiten, damit Du die optimale Unterstützung erhältst.

 

Mit noracares die passende Pflegekraft finden

noracares bietet eine unkomplizierte und zuverlässige Lösung, um die passende Pflegekraft für jedes Bedürfnis zu finden. Die Plattform verbindet Dich mit qualifizierten und erfahrenen Pflegekräften und sorgt für einen schnellen, transparenten Vermittlungsprozess. Dabei profitierst Du von jeder Menge Vorteilen:

  • Individuelle BetreuungAuf noracares findest Du eine Pflegekraft, die wirklich zu Dir und Deiner Familie passt. Von der Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben bis hin zur emotionalen Betreuung – bei uns findest Du für jeden Bedarf die richtige Betreuung.
  • Schnelle und einfache Vermittlung: Der Prozess ist unkompliziert: Du meldest Dich einfach bei noracares an und bekommst mit Hilfe unseres intelligenten Matching-Systems innerhalb kürzester Zeit mehrere geeignete Pflegekräfte vorgeschlagen.
  • Persönliches Kennenlernen: Im Gegensatz zu Agenturen kannst Du bei noracares gezielt eine Person auswählen. Du bestimmst, welcher Pflegerin oder welchem Pfleger und vertraust und wen Du in Dein Leben lässt. Nimm vorab mit potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten Kontakt auf und tausche Dich persönlich via Videochat mit ihm oder ihr aus.
  • Transparenz: Dank klarer Informationen zu den Qualifikationen der Pflegekräfte kannst Du eine fundierte Entscheidung treffen, was Dir Vertrauen und vor allem Sicherheit gibt. Dabei erwarten Dich auch keine unterwarteten Kosten oder Vermittlungsgebühren.

Mit noracares fand Herr Frankin schnell die richtige Pflegekraft, die sich mit Herz und Fachwissen um sein Wohlbefinden kümmert. Und das gelingt auch Dir – registriere Dich jetzt und finde eine zuverlässige Betreuung für Deine Familie.

 

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

Die Anerkennung des Pflegegrad 2 kann für Dich und Deine Angehörigen der Moment sein, in dem ihr wieder mehr Sicherheit und Unterstützung erfahrt. Es ist der erste Schritt, sich die Hilfe zu holen, die nötig ist – ohne dabei die Kontrolle über das eigene Leben zu verlieren. Es ist nicht der Verlust der Selbstständigkeit, sondern der Beginn einer Phase, in der der oder die Betroffene genau die Unterstützung erhält, die er oder sie braucht, um den Alltag weiterhin gut zu meistern und die Lebensqualität zu erhalten.

Herr Frankin ist dank dieser Unterstützung wieder richtig aufgeblüht. Stück für Stück kann er die Herausforderungen des Lebens mit mehr Freude und weniger Belastung bewältigen. Dabei war der erste Schritt besonders schwer: Sich einzugestehen, dass er Hilfe braucht. Wir wissen, wie herausfordernd dieser Schritt sein kann und dass viele Menschen damit zu kämpfen haben. 

Wir wissen auch, wie wichtig es in dieser Situation ist, den Alltag weiterhin so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten. Darum ist es so entscheidend, den Menschen die Sicherheit zu geben, die sie brauchen – durch Betreuungskräfte, denen sie vertrauen können und die ihre individuellen Bedürfnisse verstehen.

Auch für die Familie bedeutet dies eine spürbare Entlastung und das beruhigende Wissen, dass ihre Liebsten in guten Händen sind. Pflegegrad 2 sorgt dafür, dass die Lebensqualität erhalten bleibt und alle Beteiligten ein Stück weit Entlastung finden – ohne dabei die Würde und den Respekt der betroffenen Person aus den Augen zu verlieren.

Lass uns diesen Schritt gemeinsam gehen. Melde Dich noch heute bei noracares an und finde die Unterstützung, die wirklich zu Dir und Deiner Familie passt!

 

 

Ein türkisfarbener Banner mit weißem Text, der 'Noras Häufig gestellte Fragen' lautet. Auf der rechten Seite befindet sich eine illustrierte Avatarfigur einer Krankenschwester mit blonden Haaren, die eine türkise Krankenschwester-Mütze mit einem weißen Kreuz, einen weißen Kragen und ein Stethoskop um den Hals trägt
Um Pflegegrad 2 zu beantragen, musst Du einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Es folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der Deine Pflegebedürftigkeit bewertet und den Pflegegrad festlegt.
Pflegegrad 2 bietet Anspruch auf Pflegegeld oder Sachleistungen, die Dir helfen, die Kosten für Pflege und Unterstützung im Alltag zu decken. Der Betrag variiert je nach gewählter Leistung und deckt einen Teil der Pflegekosten ab.
Pflegegeld wird direkt an Dich ausgezahlt, wenn Du selbst pflegst. Sachleistungen hingegen werden an den Pflegedienst oder die Pflegeeinrichtung gezahlt, um professionelle Pflege zu finanzieren. Beide Optionen können je nach Bedarf kombiniert werden.
Über den Pflegegrad entscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder ein ähnlicher Dienst. Sie bewerten Deine Pflegebedürftigkeit anhand einer Begutachtung und stellen auf dieser Grundlage den entsprechenden Pflegegrad fest.
Wenn der Antrag abgelehnt wird, kannst Du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Weitere ärztliche Unterlagen oder Gutachten können helfen, den Pflegegrad dieses Mal zu bekommen.