Notwendige Schritte für die Arbeit als unselbstständige Betreuungsperson
Die Betreuung eines geliebten Menschen ist oft eine große emotionale und logistische Herausforderung. Für viele Familien in Österreich bietet die Anstellung einer unselbstständigen Betreuungsperson eine wertvolle Unterstützung im Alltag, insbesondere bei der 24-Stunden-Betreuung. Aber was genau musst Du beachten, wenn Du eine Betreuungsperson anstellen möchtest? Bei noracares möchten wir Dich Schritt für Schritt durch den Anstellungsprozess begleiten und Dir die rechtlichen Anforderungen aufzeigen.

Du bist Betreuungskraft und möchtest Dich über Deine Rechte und Pflichten informieren? Dieser Artikel bietet Dir einen umfassenden Überblick über Deine Rolle als angestellte Betreuungskraft sowie über Deine Aufgaben und die gesetzlichen Grundlagen.
Die Geschichte von Frau Huber und der unselbständigen Betreuung

Frau Huber aus Wien fühlte sich verloren. Ihr Vater 78, einst so vital und voller Leben, lag nun bettlägerig da. Der Schlaganfall hatte ihn schwer getroffen. Die Sorge um ihn nagte an ihr, und die bürokratischen Hürden, eine geeignete Betreuung zu finden, schienen im ersten Moment unüberwindbar. Nach einiger Recherche stieß sie auf eine Lösung, die ihr neue Hoffnung gab: die Möglichkeit, eine eigene individuelle Betreuungskraft zu finden und diese anzustellen. Mit einem klaren Leitfaden an der Hand konnte sie sicherstellen, dass ihr Vater die bestmögliche Pflege erhielt und sie selbst wieder etwas zur Ruhe kam.
Frau Hubers Leitfaden zur Anstellung einer Betreuungsperson
Wenn Du eine Betreuungsperson anstellen möchtest, sind zwei grundlegende Schritte zu beachten:
- Abschluss eines Arbeitsvertrags: Dieser regelt das Arbeitsverhältnis, einschließlich Arbeitszeiten, Gehalt, Urlaub und Krankheitsfall.
- Anmeldung der Betreuungsperson bei der Sozialversicherung: Bevor die Betreuungskraft ihre Arbeit beginnt, muss sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden.
Voraussetzungen, um eine Betreuungskraft einzustellen

Bevor Du eine Betreuungskraft einstellen kannst, müssen insbesondere ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- EU/EWR-Bürger: Diese Personen müssen sich bei der Meldebehörde anmelden und spätestens drei Monate nach ihrer Niederlassung in Österreich eine Anmeldebescheinigung beantragen.
Die wichtigste Voraussetzung bleibt jedoch der Abschluss eines Arbeitsvertrags. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Betreuungskraft und des Arbeitgebers gemäß dem Hausbetreuungsgesetz. Frau Huber war sich unsicher, ob sie den Vertrag selbst aufsetzen sollte, fand jedoch hilfreiche Vorlagen, die ihr den Prozess erleichterten.
Was muss ein Arbeitsvertrag in der Pflege enthalten?

Ein gut strukturierter Arbeitsvertrag ist der Grundstein eines funktionierenden Arbeitsverhältnisses. Der Vertrag sollte den Bestimmungen des Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetzes (HgHaG) entsprechen und sicherstellen, dass die Betreuungskraft unter fairen Bedingungen arbeitet. Folgende Punkte müssen unbedingt enthalten sein:
- Arbeitszeit: Spezielle Regelungen für die 24-Stunden-Betreuung, bei der nach maximal 14 Tagen Arbeit eine gleich lange Freizeit gewährt werden muss.
- Urlaubsanspruch: Wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat auch die Betreuungskraft Anspruch auf bezahlten Urlaub.
- Krankheits- und Pflegefreistellung: Der Vertrag regelt, was im Krankheitsfall oder bei der Pflege eigener Angehöriger passiert.
Benötigst Du eine Vertragsvorlage? Hier findest Du eine Vorlage Anmeldung bei der Sozialversicherung

Die Anmeldung der Betreuungsperson bei der Sozialversicherung erfolgt über die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und kann bequem online über das ELDA-System durchgeführt werden. Falls dies Deine erste Anstellung ist, musst Du zuvor eine Dienstgeberkontonummer bei der ÖGK beantragen.
Wichtig: Die Anmeldung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Frau Huber erledigte diesen Schritt direkt nach Vertragsunterzeichnung.
So beantragst du als Privatperson deine erste Dienstgeberkontonummer:
Du brauchst eine Dienstgeberkontonummer, wenn du jemanden als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin anstellst, beispielsweise eine Betreuungskraft. Hier ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung:
- Identifiziere dich: Halte deinen Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) bereit.
- Online-Antrag: ELGA-Portal: Der einfachste Weg ist die Beantragung über das ELGA-Portal. Dort registrierst du dich und stellst deinen Antrag and Unternehmensserviceportal (USP): Alternativ kannst du dich im USP registrieren. (nur bei Unternehmen)
- Formular: In manchen Fällen geht es auch per Formular. Hol dir das bei deiner ÖGK-Geschäftsstelle oder lade es von der ÖGK-Website herunter.
- Was du brauchst: Deine persönlichen Daten und Informationen zu deinem Unternehmen (nur wenn du eines hast)
- Deine Bankverbindung
- Art deiner Tätigkeit
- Anzahl der Mitarbeiter (nur wenn schon bekannt)
- Welche Unterlagen: Ausweis, Gegebenenfalls Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein (nur bei Gewerbe) und Bankverbindung
- Wo findest du Hilfe:
- ÖGK-Website: Hier findest du alle Infos und Formulare.
- ÖGK-Geschäftsstelle: Deine örtliche Geschäftsstelle hilft dir gerne weiter
Wichtig zu wissen:

- Vor Arbeitsbeginn: Beantrage die Nummer, bevor deine Betreuungskraft anfängt.
- Elektronisch ist schneller: Online-Anträge sind in der Regel schneller bearbeitet.
- Aufbewahren nicht vergessen: Bewahre deine Nummer gut auf.
- Warum brauchst du sie: Für alle Angelegenheiten mit der Sozialversicherung.
Zusätzliche Tipps:
- Rechtzeitig: Plane genug Zeit ein, besonders bei einem schriftlichen Antrag.
- Unsicher? Frag zusätzlich einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.
Und denk dran: Die ÖGK ist deine Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Dienstgeberkontonummer und der Sozialversicherung.
Wichtige Fristen
Stelle sicher, dass alle Formalitäten – insbesondere die Anmeldung bei der Sozialversicherung – rechtzeitig abgeschlossen sind. Wird die Anmeldung versäumt, kann das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Erforderliche Unterlagen
- Arbeitsvertrag
-
Dienstschein, unterschrieben von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Besondere Regelungen im Hausbetreuungsgesetz
Das Hausbetreuungsgesetz (HBeG) regelt die Arbeitszeiten für die Betreuungspersonen, besonders für die 24-Stunden-Betreuung. So ist sichergestellt, dass Betreuungspersonen regelmäßig Pausen haben und nicht überlastet werden. Frau Huber war erleichtert, zu erfahren, dass diese Regelungen nicht nur bei der Organisation des Dienstplans halfen, sondern auch das Wohlbefinden ihrer Betreuungskraft sicherten.
Zusammenfassung zur Anstellung einer (Unselbständigen) Betreuungskraft
Ein übersichtliches zeigt Dir die wichtigsten Schritte zur Anstellung einer Betreuungskraft:
- Abschluss des Arbeitsvertrags
- Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen
- Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen
- Pflege der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betreuungskraft
FAQ für (unselbständige) Betreuungskräfte und Arbeitgeber
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Für dich als Arbeitgeber:
- Was kostet mich eine angestellte Betreuungskraft eigentlich? Das kommt ganz darauf an, welche Qualifikation und Erfahrung die Betreuungskraft hat, wie viele Stunden sie arbeitet und welche Zusatzleistungen (z.B. Nachtdienste) sie erbringt. Stell dir vor: Eine erfahrene Pflegeassistentin, die rund um die Uhr da ist, wird natürlich mehr kosten als jemand, der nur tagsüber ein paar Stunden hilft.
- Muss ich mich um Versicherungen kümmern? Ja, als Arbeitgeber musst du dich um die Sozialversicherung deiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen kümmern. Das ist so, als wenn du einen Angestellten in einem normalen Betrieb hast.
- Kann ich die Kosten für die Betreuung steuerlich absetzen? Ob du die Kosten steuerlich absetzen kannst, hängt von deiner persönlichen Situation und den geltenden Steuergesetzen ab. Hier findest du einen Beitrag dazu. Am besten fragst du zusätzlich deinen Steuerberater.
- Was passiert, wenn meine angestellte Betreuungskraft krank wird? Wenn deine Betreuungskraft krank wird, hast du in der Regel die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jedem anderen Arbeitnehmer. Das heißt, sie bekommt für eine bestimmte Zeit Krankengeld und du musst für einen Ersatz sorgen.
Häufige Fragen von Betreuungskräften:
- Welche Aufgaben habe ich als Betreuungskraft? Deine Aufgaben können ganz unterschiedlich sein und hängen vom Pflegebedarf der Person ab, die du betreust. Du könntest zum Beispiel helfen beim Anziehen, beim Essen, beim Spazierengehen oder im Haushalt.
- Habe ich Anspruch auf Urlaub? Ja, als angestellte Betreuungskraft hast du genauso wie jeder andere Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub. Die Dauer des Urlaubs ist im Arbeitsvertrag geregelt.
- Was mache ich, wenn ich mich am Arbeitsplatz nicht wohl fühle? Wenn du dich am Arbeitsplatz nicht wohl fühlst, weil du zum Beispiel gemobbt wirst, solltest du zuerst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber oder der Familie suchen. Wenn das nicht hilft, kannst du dich an die Arbeiterkammer wenden oder dir auf noracares einen neuen Job suchen.
Häufige Fragen von Arbeitgebern:
- Welche Qualifikationen muss eine Betreuungskraft mitbringen? Eine Pflegeausbildung ist von Vorteil, aber nicht immer zwingend notwendig. Eine Ausbildung als Heimhelfer Heimhelferin sowie Erfahrung in der Pflege und Betreuung zählt.Besonders wichtig sind Einfühlungsvermögen, Geduld und Zuverlässigkeit.
- Kann ich die Betreuungskosten steuerlich absetzen? Ja, die Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden.
Allgemeine Fragen:
- Wie finde ich eine gute Betreuungskraft? Du kannst eine Betreuungskraft über eine private Vermittlung, über Pflegeheime oder einfach und schnell über unsere Online-Plattform finden. Frag auch in deinem persönlichen Umfeld nach Empfehlungen.
- Was muss ich bei der Anstellung einer Betreuungskraft beachten? Du solltest einen schriftlichen Arbeitsvertrag abschließen, in dem alle wichtigen Punkte wie Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen geregelt sind. Außerdem musst du deine Betreuungskraft bei der Sozialversicherung anmelden.
Noch mehr Fragen? Frag einfach!

Stell dir vor, du möchtest einen Kuchen backen. Du brauchst dafür ein Rezept, die richtigen Zutaten und ein bisschen Übung. Die Anstellung einer Unselbständigen Betreuungskraft ist ähnlich. Mit den richtigen Informationen und ein bisschen Vorbereitung kannst du alles ganz gut meistern. Schaffe mit noracares eine sichere Umgebung für deine Lieben.
Benötigst Du Unterstützung von einer Betreuungskraft? Melde Dich jetzt bei uns an und finde die passende Betreuung für Deine Familie!