Was ist der Unterschied zwischen Pflegeurlaub und Pflegefreistellung?

 

Wenn ein Familienmitglied plötzlich krank wird, stehen viele Arbeitnehmer:innen in Österreich vor der gleichen Frage: Darf ich zu Hause bleiben – und wenn ja, bekomme ich weiterhin Gehalt? Dabei tauchen oft zwei Begriffe auf, die für Verwirrung sorgen: Pflegefreistellung und Pflegeurlaub. In unserem Blogartikel erfährst DU alles, was Du dazu wissen musst.

 

Frau sitzt auf einem Bett und hält sich das Gesicht in den Händen, während eine ältere Person im Hintergrund liegt.


 

 

 

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Als Marie einen Anruf vom Krankenhaus erhielt, dass ihr Lebensgefährte einen Unfall hatte und plötzlich pflegebedürftig geworden war, stellte sich ihr Leben auf den Kopf. Als engagierte Berufstätige stand sie von einem Tag auf den anderen vor der Herausforderung, die Pflege ihres Freundes zu organisieren und gleichzeitig ihrem beruflichen und familiären Alltag gerecht zu werden. 

Marie suchte verzweifelt nach Möglichkeiten, wie sie sich Zeit für die Pflege nehmen könnte, ohne ihre berufliche Existenz zu gefährden. Dabei stieß sie auf die Begriffe „Pflegeurlaub“ und „Pflegefreistellung“ – Begriffe, die für viele Angehörige in Österreich eine bedeutende Rolle spielen. Aber was ist der Unterschied? 

Lies weiter und erfahre, wie Marie es geschafft hat, die perfekte Balance zwischen Arbeit und Pflege zu finden – und wie auch Du das meistern kannst. Wir erklären Dir einfach und verständlich, worin der Unterschied zwischen Pflegeurlaub und Pflegefreistellung liegt, welche Ansprüche Du hast, wer davon profitiert und was Du konkret tun musst, um rechtlich abgesichert zu handeln – mit klaren Beispielen, offiziellen Quellen und ehrlichen Antworten auf häufige Fragen.

Denn gerade in stressigen Zeiten ist es wichtig, schnell die richtigen Entscheidungen zu treffen – und dabei auf verlässliche Informationen vertrauen zu können.

 

Pflegefreistellung und Pflegeurlaub in Österreich

 

In Österreich wird die Pflege von Angehörigen immer wichtiger, da die Bevölkerung altert und der Bedarf an Unterstützung durch Familienmitglieder steigt. Die gesetzliche Absicherung von Pflegezeiten ist daher essentiell, um Betroffenen den Spagat zwischen beruflichen Verpflichtungen und familiären Pflegeaufgaben zu erleichtern. 

 

In Österreich gibt es dazu zwei zentrale Regelungen, die pflegenden Angehörigen ermöglichen, ihre beruflichen Verpflichtungen zeitweise zugunsten der Pflege eines Familienmitglieds zu unterbrechen: den Pflegeurlaub und die Pflegefreistellung. Beide Regelungen sind im österreichischen Arbeitsrecht verankert und bieten eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige.

 

Mann telefoniert dringend, während im Hintergrund eine ältere Frau im Bett liegt.

 

Definition Pflegefreistellung

Die Pflegefreistellung bietet eine kurzfristige Lösung für akute Pflegesituationen. Sie ermöglicht es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, bei plötzlichem Pflegebedarf kurzfristig von ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Das geht, wenn eine der folgenden Personen Pflege benötigt:

 

 

Pflegefreistellung – Wer hat Anspruch?

Status/Verhältnis Pflegefreistellung möglich?
Ehepartner/in ✅ Ja
Lebensgefährte/in ✅ Ja
Kinder (leiblich, Pflege-, Wahl-) ✅ Ja
Enkelkinder, Urenkel ✅ Ja
Eltern, Großeltern ✅ Ja
Geschwister im selben Haushalt ✅ Seit Nov. 2023
WG-Mitbewohner/in ✅ Seit Nov. 2023

 

Diese Freistellung kann in der Regel pro Kalenderjahr für eine Dauer von maximal zwei Arbeitswochen in Anspruch genommen werden und dient dazu, kurzfristig notwendige Pflegeaufgaben zu übernehmen oder Pflegearrangements zu organisieren. Während der Pflegefreistellung hast Du auch das Recht auf die normale Bezahlung. Selbstverständlich kannst Du die Pflegefreistellung dabei je nach Bedarf auch nur tage- oder stundenweise in Anspruch nehmen.

 

 

Definition Pflegeurlaub

Der Pflegeurlaub, oft auch als „Pflegekarenz“ bezeichnet, erlaubt es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, eine Auszeit von ihrer beruflichen Tätigkeit zu nehmen, um sich beispielsweise intensiv um die Pflege eines Kindes zu kümmern. Diese Regelung ist besonders hilfreich, wenn eine längerfristige Pflege erforderlich ist. 

 

Die Anspruchsdauer für Pflegeurlaub kann je nach Gegebenheiten bis zu drei Monate betragen, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verlängerung möglich ist. Solange Du dabei Deinen regulären Urlaub verbrauchst, wirst du weiter bezahlt. Bei einem längeren Pflegeurlaub über Dein Urlaubskontingent hinaus, steht Dir keine Fortzahlung Deines Gehalts mehr zu.

 

Pflegefreistellung vs. Pflegeurlaub – Der Unterschied einfach erklärt

Um besser zu verstehen, welche Regelung in welcher Situation greift, lohnt sich ein genauer Blick auf die Unterschiede zwischen Pflegefreistellung und Pflegeurlaub. Die folgende Tabelle zeigt Dir auf einen Blick, welche Voraussetzungen, Rechte und Pflichten mit den beiden Modellen verbunden sind – damit Du in einer Pflegesituation schnell und gut informiert handeln kannst.

 

Pflegefreistellung vs. Pflegeurlaub

Merkmal Pflegefreistellung Pflegeurlaub (i. d. R. regulärer Urlaub)
Gesetzliche Grundlage § 16 Urlaubsgesetz (UrlG) Urlaubsgesetz (allgemein)
Zweck Kurzfristige Pflege naher Angehöriger Nutzung regulären Urlaubs für Pflegezwecke
Dauer 1 Woche (evtl. +1 bei Kindern <12 J.) Urlaub je nach Restanspruch
Bezahlung Ja, Entgeltfortzahlung Ja, solange Urlaubstage vorhanden
Genehmigung durch Arbeitgeber Nicht erforderlich Erforderlich (außer bei Sonderregelung)
Nachweispflicht Möglicherweise ärztliches Attest Arbeitgeber kann Nachweis fordern

 

Kurz gesagt: Die Pflegefreistellung ist eine gesetzlich verankerte Form der Dienstverhinderung mit Lohnfortzahlung. Pflegeurlaub hingegen ist der normale Erholungsurlaub, der für Pflegezwecke verwendet wird.

Rechtliche Grundlage

 

Der Anspruch auf Pflegefreistellung ist auch gesetzlich festgelegt. Im Urlaubsgesetz (UrlG) wird neben dem Anspruch auch festgehalten, dass Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin Dir die Pflegefreistellung nicht verwehren darf. Dabei ist es aber wichtig, dass Du ihn oder sie umgehend über den Bedarf einer Pflegefreistellung in Kenntnis setzt und gegebenenfalls auch die Pflegebedürftigkeit nachweist (beispielsweise mit einem ärztlichen Attest).

 

Sind die maximal zwei Wochen Pflegefreistellung ausgeschöpft, hast Du nach dem Gesetz die Möglichkeit, Urlaub ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin anzutreten. Solltest Du dennoch eine Kündigung wegen der beabsichtigten oder tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegefreistellung erhalten, kannst Du diese beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten oder die Beendigung des Arbeitsvertrages wirken lassen und Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Achtung: Um gegen die Kündigung vorgehen zu können, musst Du binnen fünf Tagen eine schriftliche Begründung der Kündigung verlangen. Solltest Du in einer solchen Situation sein, ist es ratsam, sich an die Arbeiterkammer zu wenden oder direkt einen Anwalt oder eine Anwältin zu kontaktieren.
 

Miniaturfiguren sitzen auf einem Richterhammer, der auf einem Tisch liegt.

 

Voraussetzungen

 

In Österreich gibt es klare Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Pflegeurlaub und Pflegefreistellung, die im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) festgelegt sind. Als Marie dringend Pflegezeit brauchte, informierte sie sich direkt über die gesetzlichen Voraussetzungen für Pflegefreistellung und Pflegeurlaub. Anspruch auf Pflegefreistellung besteht dabei, wenn..

 

  • sie die notwendige Pflege eines erkrankten, nahen Angehörigen (Krankenpflegefreistellung) übernehmen muss. Nahe Angehörige sind dabei Ehegattinnen und Ehegatten, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten sowie Verwandte in „gerader Linie“ (z.B. Kinder, Enkelkinder, Eltern, Großeltern sowie Adoptiv- und Pflegekinder). Der Verwandte oder das Kind muss dabei nicht im gemeinsamen Haushalt leben;
  • sie eine Person aus dem gemeinsamen Haushalt pflegt – selbst wenn diese keine Angehörigen sind (z.B. Mitbewohnerinnen und Mitbewohner);
  • sie die notwendige Betreuung des eigenen Kindes (auch Adoptiv- und Pflegekindes) bei Ausfall der ständigen Betreuungsperson übernehmen muss (Betreuungsfreistellung). Auch in diesem Fall muss das Kind nicht im selben Haushalt leben;
  • sie ihr Kind bei einem stationären Aufenthalt ins Krankenhaus begleiten muss (Begleitungsfreistellung);

 

Für eine zweite Woche Pflegefreistellung muss es sich um die Angehörigen-Pflege eines Kindes unter 12 Jahren handeln.

 

Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung ausgeschöpft, kannst Du mit den Vorgesetzten eine weitere Freistellung - Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit - ausmachen. Jedoch nur, wenn es sich um Pflegebedürftige mit Pflegestufe 3, Demenzkranke oder Minderjährige handelt. Dazu braucht es eine Bestätigung, dass Deine Hauptaufgabe während der Freistellung die Betreuung ist, sowie eine schriftliche Vereinbarung der Karenz oder Teilzeit mit Deinem oder Deiner Vorgesetzten.

 

Achtung: Wenn Du geringfügig beschäftigt bist, bekommst Du kein Pflegekarenzgeld. 

 

Marie nahm zunächst eine Woche Pflegefreistellung in Anspruch. Zudem setzte sie sich mit ihrem Arbeitgeber zusammen und erzählte ihm von ihrer schwierigen Situation. Gemeinsam einigten sich die beiden auf eine Pflegekarenz von einem Monat. So konnte sich Marie auf die Umorganisation ihres Lebens konzentrieren und für ihren Lebensgefährten da sein.

 

Nach der Pflegefreistellung oder dem Pflegeurlaub: Wie geht es weiter?

Natürlich war Marie sofort klar, dass sie die Pflege ihres Freundes nicht gänzlich alleine übernehmen konnte. Und auch ihr Lebensgefährte wollte nicht, dass sie ihr Leben seiner Pflege unterordnet und damit auch ihren Job aufgibt. Marie suchte also nach einer möglichst schnellen Pflegelösung. 

 

Dabei wollte sie sich aber nicht auf eine Agentur verlassen und flexibel entscheiden, wann und vor allem wer da in den gemeinsamen Haushalt kommt. Bei ihren Recherchen stieß Marie dann auf noracares. Sie war vom Konzept begeistert und registrierte sich auf der Plattform. Nach kurzer Suche wurde sie direkt fündig: Henry, ein 31-Jähriger Pfleger passte perfekt zu den Bedürfnissen von ihr und ihrem Lebensgefährten. 

 

Sie kontaktierte Henry, vereinbarte einen Videocall und überzeugte sich von seinen Kompetenzen – mit Erfolg, denn bereits nach einer Woche Pflegeurlaub stellte sie den Pfleger an. Dadurch konnte sie wieder ihrer Arbeit und ihren Hobbys nachgehen, ohne sich Sorgen um ihren Freund machen zu müssen.

 

Pflegerin lächelt einen älteren Mann an und spricht mit ihm.

 

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Nora´s Tipp: Du bist gerade auch in einer ähnlichen Situation sein oder möchtest vorbeugen? Dann melde dich noch heute bei noracares an und finde Pflegekräfte in deiner Nähe!

 

Marie´s Tipps für Betroffene

 

Marie´s Lebensgefährte sitzt jetzt im Rollstuhl und schafft wieder vieles selbst. Pfleger Henry, der mittlerweile ein guter Freund des Paares ist, kommt nur mehr zwei Mal die Woche vorbei und unterstützt ihn bei schwierigeren Aufgaben. Damit haben die beiden die perfekte Lösung für sich gefunden. Weil Marie weiß, wie überwältigend eine solche Situation sein kann, möchte sie ihre Tipps mit Dir teilen:

  1. Informiere Dich gut über Deine Rechte und mach sie geltend! Auch wenn Dein Arbeitgeber erst vielleicht nicht begeistert ist, setze Dich für Deine Rechte ein und bestehe darauf.
  2. Kommuniziere offen mit deinem Arbeitgeber! Viele Betroffene wollen ihr Privatleben aus dem beruflichen Alltag heraushalten. Auch für Marie war es nicht leicht, sich an ihren Arbeitgeber zu wenden. Aber ihr wurde auch bewusst, dass sie weder die Pflege noch ihre Arbeit gut machen kann, wenn sie beides gleichzeitig unter einen Hut bringen muss. Schließlich hatte sie ein gutes Gespräch mit ihrem Vorgesetzten und Pflegefreistellung sowie Pflegekarenz haben ihr die Umstrukturierung sehr erleichtert.
  3. Nutze verfügbare Unterstützungsangebote! Auch bei diesem Punkt mag die Hemmschwelle vielleicht hoch liegen, aber es ist keine Schande, sich Hilfe zu suchen. Du musst das nicht alleine schaffen! Plattformen wie noracares können Dir die Suche nach geeigneten Pflegekräften erleichtern. Auch Selbsthilfegruppen und Beratungsangebote für pflegende Angehörige können eine wertvolle Unterstützung sein.
  4. Achte auf Deine eigene Gesundheit und Balance! Die neue Situation kann sehr belastend sein. Verschaffe Dir unbedingt regelmäßige Pausen und Zeit für Dich. Sonst brennst Du schnell aus und Du kannst nicht mehr für Deine Liebsten da sein.

 

 

 

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

 

Der Unterschied zwischen Pflegefreistellung und Pflegeurlaub ist mehr als nur eine sprachliche Feinheit – er entscheidet darüber, ob Du Anspruch auf bezahlte Freistellung hast oder Urlaubstage einsetzen musst. Gerade in herausfordernden Momenten, wenn ein Kind krank wird oder ein naher Angehöriger plötzlich Hilfe braucht, ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen und rechtlich abgesichert handeln zu können.

Während die Pflegefreistellung kurzfristige Entlastung bei akutem Pflegebedarf schafft, bietet der Pflegeurlaub eine längerfristige Lösung – beide sind gesetzlich geregelt und helfen Dir dabei, familiäre Pflegeverantwortung und Beruf miteinander zu vereinbaren. Viele Angehörige empfinden es als große Erleichterung, in solchen Situationen nicht alleine zu sein.

Auch Marie hat genau das erlebt: Durch die Kombination beider Möglichkeiten konnte sie sich in einer schwierigen Lebensphase voll auf die Pflege ihres Partners konzentrieren – und mit Hilfe einer Pflegekraft eine langfristige Lösung finden.

Ob Du nun Pflegefreistellung beantragen möchtest, unsicher bist, ob ein Attest notwendig ist, oder wissen willst, wie viele Tage Dir zustehen: Mit dem richtigen Wissen triffst Du faire Entscheidungen – für Dich und Deine Familie. Teile diese Informationen gern mit anderen, die ähnliche Fragen haben.

Unsicher, wie Du im Pflegefall richtig handelst? Informiere Dich auf offiziellen Seiten wie AMSpflege.gv.at oder bei der Arbeiterkammer – und wenn Du Hilfe bei der Betreuung brauchst, melde Dich jederzeit bei uns von noracares. Wir unterstützen Dich gerne.

 

Ein türkisfarbener Banner mit weißem Text, der 'Noras Häufig gestellte Fragen' lautet. Auf der rechten Seite befindet sich eine illustrierte Avatarfigur einer Krankenschwester mit blonden Haaren, die eine türkise Krankenschwester-Mütze mit einem weißen Kreuz, einen weißen Kragen und ein Stethoskop um den Hals trägt
FAQ – Pflegefreistellung & Pflegeurlaub
Pflegefreistellung ist eine gesetzlich geregelte bezahlte Freistellung zur Pflege naher Angehöriger. Pflegeurlaub ist kein offizieller Rechtsbegriff, sondern bezeichnet meist den regulären Erholungsurlaub, den Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Pflege nutzen, wenn kein Anspruch auf Pflegefreistellung besteht.
In Österreich haben Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Pflegefreistellung im Ausmaß ihrer wöchentlichen Normalarbeitszeit – also in der Regel eine Woche pro Arbeitsjahr. Für Kinder unter 12 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen eine zweite Woche Pflegefreistellung möglich.
Von Pflegeurlaub spricht man umgangssprachlich, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Urlaub nehmen, um Familienmitglieder zu pflegen. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um eine Pflegefreistellung, sondern um Erholungsurlaub, der mit Zustimmung des Arbeitgebers zur Pflege genutzt wird – meist, wenn kein Anspruch auf Pflegefreistellung besteht.
Ist der Anspruch auf Pflegefreistellung erschöpft, kannst Du Erholungsurlaub zur Pflege nehmen – auch ohne vorherige Vereinbarung, wenn es um die Pflege eines Kindes unter 12 Jahren geht. Dieser Urlaub wird vom Jahresurlaub abgezogen. Besteht kein Urlaubsanspruch mehr, ist die Freistellung unbezahlt.
Nein, der Arbeitgeber kann die Pflegefreistellung nicht ablehnen. Angestellte haben bei Vorliegen der Voraussetzungen einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegefreistellung. Sie müssen den Arbeitgeber jedoch unverzüglich informieren und auf Verlangen einen Nachweis wie ein ärztliches Attest erbringen.
Pflegefreistellung kann für nahe Angehörige wie Kinder, Eltern, Ehepartnerinnen und Ehepartner, Großeltern sowie Pflege-, Wahl- und Stiefkinder beantragt werden – unabhängig davon, ob die Person im selben Haushalt lebt. Seit November 2023 gilt der Anspruch auch für Personen im gemeinsamen Haushalt, unabhängig von verwandtschaftlicher Beziehung.
Pflegefreistellung wird nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen, da sie gesetzlich als Dienstverhinderung geregelt ist. Wird jedoch regulärer Urlaub zur Pflege genutzt (Pflegeurlaub), zählt dieser ganz normal als Erholungsurlaub und reduziert den verbleibenden Urlaubsanspruch.
Zur Beantragung von Pflegefreistellung genügt eine mündliche oder schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber. Auf Verlangen muss eine ärztliche Bestätigung über die Pflegebedürftigkeit vorgelegt werden. Die Freistellung kann sofort ab Beginn eines Arbeitsverhältnisses in Anspruch genommen werden.