Pflegekarenz und Pflegefreistellung
Stell Dir vor, Deine Oma, die Dir immer so viel bedeutet hat, braucht plötzlich mehr Pflege. Du möchtest sie gerne zu Hause betreuen, aber der Alltag mit Beruf und Familie lässt das nicht oder nur viel zu selten zu. Kennst Du dieses Gefühl der Überforderung und der Sorge um einen geliebten Menschen? Genau für solche Situationen gibt es die Pflegekarenz und die Pflegefreistellung in Österreich.
Was sind Pflegekarenz und Pflegefreistellung?
Die Pflege eines nahen Angehörigen kann eine herausfordernde und emotionale Zeit sein. Viele Menschen wissen nicht, welche rechtlichen und finanziellen Unterstützungen es gibt, um sich um ihre Liebsten zu kümmern.
Wir von noracares möchten Dir diese wichtigen Informationen leicht verständlich und umfassend vermitteln. In diesem Artikel erfährst Du alles über die Pflegekarenz und Pflegefreistellung, von den Voraussetzungen bis hin zu den finanziellen Aspekten und dem Kündigungsschutz.
Pflegekarenz in Österreich beantragen
Pflegekarenz kann man beantragen, um einen nahen Angehörigen zu betreuen, der mindestens Pflegestufe 3 hat und für den es keine andere betreuende Person gibt, die ihn oder sie pflegen kann. Auch hier gibt es, wie so oft, einige Ausnahmen: Ist die zu pflegende Person minderjährig oder an Demenz erkrankt, kann man schon ab Pflegestufe 1 diese besondere Leistung in Anspruch nehmen. Mehr Informationen dazu findest Du in unserem Artikel über Pflegestufen Österreich Demenz.
Voraussetzungen für Pflegekarenz und Pflegefreistellung
Neben der Pflegestufe gibt es auch noch andere Kriterien, die Du erfüllen musst, um Pflegekarenz beantragen zu können. Du musst beispielsweise seit drei Monaten durchgehend bei Deinem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, um die Möglichkeit der Pflegekarenz in Anspruch zu nehmen.
Auch eine schriftliche Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber ist erforderlich, um Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Falls keine Einigung gefunden werden kann, gibt es auch noch die Möglichkeit, Pflegeteilzeit zu beanspruchen.
Pflegekarenz - wer zahlt?
Während Du ganztags mit der Pflege Deines Angehörigen beschäftigt bist, erhältst Du Pflegekarenzgeld. Dieses entspricht der Höhe Deines Anspruchs auf Arbeitslosengeld, meist etwa 55 Prozent Deines Gehalts. Auch wenn Du Pflegeteilzeit beanspruchst, achtet der Staat darauf, dass Du finanziell nicht zu kurz kommst:
Du bekommst für die geleisteten Arbeitsstunden weiterhin Deinen Lohn und zusätzlich anteilig das Pflegekarenzgeld. Den Antrag auf Pflegekarenzgeld kannst Du auch über das Internet stellen. Auf der Seite des Sozialministeriums findest Du alle Antragsformulare.
"Maria, eine unserer Kundinnen, erzählt: 'Als mein Vater erkrankte, war ich zunächst ratlos. Dank der Pflegekarenz konnte ich mich ganz um ihn kümmern und ihm in seiner letzten Zeit beistehen. Diese Zeit war zwar anstrengend, aber auch sehr wertvoll.'"
Pflegefreistellung in Österreich
Manchmal erkrankt nicht der pflegebedürftige Angehörige mit Pflegestufe, sondern jemand anderes, wie leibliche Kinder, der Ehegatte, eingetragene Partner oder Lebensgefährte. In diesen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Pflegefreistellung, auch Pflegeurlaub genannt.
Diese Freistellung kann für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren oder eines verletzten Angehörigen in Anspruch genommen werden.
Hier gibt es die Möglichkeit auf Pflegefreistellung, im Volksmund auch Pflegeurlaub genannt. Mehr über häufige Fehler in der häuslichen Pflege erfährst Du in unserem Artikel Häufige Fehler in der häuslichen Pflege und wie Du sie vermeidest.
Voraussetzungen für Pflegefreistellung
Diese Pflegefreistellung kannst Du auch beantragen, wenn Du erst vor kurzer Zeit bei Deinem Arbeitgeber eingestellt wurdest. Hier gibt es keine bestimmte Frist, den Anspruch darauf hast Du sofort. Er umfasst jedoch nur drei Wochen Pflegekarenz bzw. Pflegefreistellung. Falls die Pflege länger nötig ist, besteht auch die Möglichkeit, ohne vorherige Vereinbarung mit Deinem Arbeitgeber Urlaub zu nehmen.
Kündigungsschutz in der Pflegekarenz und Pflegefreistellung
Ob Pflegekarenz oder Pflegeurlaub: In beiden Fällen darfst Du während dieser Zeit nicht gekündigt werden. Sollte Dein Arbeitgeber sich nicht an diese Vorschrift halten und Dir dennoch die Kündigung aussprechen, solltest Du Dich dagegen wehren. Beachte jedoch, dass Du binnen zwei Wochen nach der Kündigung Klage einreichen kannst.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du noch in der ersten Woche nach der unrechtmäßigen Handlung gegen Deinen Arbeitgeber vorgehst. Solltest Du Dir unsicher sein, ob Dein Arbeitgeber einen Fehler gemacht hat oder suchst Du zusätzliche Beratung, kannst Du Dich an die Arbeiterkammer wenden.
Eine Situation, in der man Pflegefreistellung oder Pflegekarenz benötigt, kommt oft sehr unvorhergesehen. Damit Du Dich möglichst schnell um die pflegebedürftige Person kümmern kannst, hast Du die Möglichkeit, gleich bei Deinem Arbeitgeber um die Freistellung anzusuchen und mit ihm eine Vereinbarung der Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu treffen. Während Deiner Pflegetätigkeit bekommst Du staatliche Zuschüsse, die es Dir ermöglichen, trotz eingeschränkter Arbeit finanziell stabil zu bleiben.
Benötigst Du Hilfe bei der Pflege Deiner Lieben? Finde bei noracares die Unterstützung, die zu den Bedürfnissen der zu pflegenden Person passt!
Deine Nora