Das geht gar nicht – diese Tätigkeiten dürfen einer mobilen Pflegekraft nicht übertragen werden.

Ein ganz alltägliches Szenario scheint der Besuch der mobilen Pflegerin oder des Pflegers bei der zu betreuenden Person zu sein – ja so alltäglich gar, dass man vergessen könnte, dass es keine Freundin ist, kein Freund, kein Familienmitglied, der oder die mal wieder zu Besuch kommt. Völlig plausibel also, dass man schnell dazu neigen könnte, die Pflegekraft zu bitten, auch Arbeiten zu leisten, die nicht in ihr Aufgabengebiet fallen – und das ganz ohne böse Absicht.

 

Selbstverständlich liegt es in der Natur einer Pflegekraft, helfen zu wollen. Die Neigung, auch Dinge zu tun, die nicht von ihnen erwarten werden, ist in vielen Fällen gegeben. Es liegt daher auch zu einem großen Teil im Ermessen der oder des Pflegebedürftigen beziehungsweise derer Angehörigen, auf die Grenzen der Pflegekraft zu achten. Natürlich muss auch die Pflegekraft selbst über ihr Aufgabengebiet Bescheid wissen und bei Überschreitung dieser Grenzen deutlich Nein sagen.

 

Im Folgenden wollen nun konkret auf die Dos and Don‘ts zu diesem Thema eingehen: Wie weit kann und darf man gehen, den mobilen Pfleger oder die mobile Pflegerin um Zusatzaufgaben zu bitten?

 

Pflegerin hält Hände einer älteren Frau

„Geh sei so lieb, könntest du schnell..“

Ein einleitender Satz, der jedem Menschen bekannt vorkommt. Eine nette Bitte, jemanden bei etwas auszuhelfen – wer sagt da schon gerne „Nein“, wenn es sich doch so schnell erledigen lässt?

 

Marianne, 42, kennt diese Situation nur zu gut. Sie ist mobile Pflegerin und betreut regelmäßig drei Personen am Tag, und das seit mehreren Jahren. 

 

„Als Pflegerin, insbesondere nach so langer Zeit sieht man seine Patientinnen und Patienten zumeist als mehr an als nur das. Man befindet sich auf einer freundschaftlichen Ebene. Um Gefallen zu bitten ist also etwas völlig natürliches“, berichtet sie. Ihre jahrelange Erfahrung in der mobilen Pflege hat ihr aber auch gezeigt, dass man den Menschen die Grenzen klar zu verstehen geben muss.

 

Regeln festlegen

Notizen machen und planen

 

„Man muss von Anfang an zusammen vereinbaren und festhalten, welche Aufgabenbereiche übernommen werden sollen und dürfen und welche nicht. Ansonsten sorgt das eventuell sehr schnell für Streitigkeit und Unstimmigkeit, und das will man unter allen Umständen vermeiden.“, erzählt Marianne. Ein wichtiger Ratschlag vor allem für angehende Pflegerinnen und

 

Pfleger, die noch keine jahrelange Erfahrung als Richtwert haben und ihre eigene Routine erst noch finden müssen.

 

Wie man diesen Leitfaden zur täglichen Pflege am besten festhält, ist den Pflegekräften selbst überlassen. „Ich setze mich gerne mit den Pflegesuchenden oder deren Angehörigen bereits vor meinem Dienstbeginn zusammen und halte alle Anforderungen an mich schriftlich fest. 

 

Auch als Pflegende oder Pflegender darf man Ansprüche äußern – beispielsweise bitte ich immer darum, während meines Aufenthaltes Haustiere in einem Raum zu halten, in dem ich mich nicht aufhalte, da ich eine Tierhaarallergie habe. Man kann über wirklich alle Anliegen sprechen, man muss sich nur auch trauen, ‚Nein‘ zu sagen und eigene Ansprüche zu äußern. Das habe ich auch erst mit den Jahren gelernt“, teilt Marianne uns mit.

 

Zusammenfassend kann man sagen: Schweigen ist nicht immer Gold. Die eigenen Bedürfnisse in der Pflege anzusprechen ist wichtig und man muss bereits im Vorhinein eine klare Definition der Aufgabengebiete festlegen. Marianne erklärt uns, dass es häufig erst einige Zeit dauert, bis man als Pflegekraft weiß, wie man seine eigenen Ansprüche am besten einfordert, denn insbesondere junge Pflegekräfte tendieren anfangs dazu, alle Aufgaben anzunehmen, die ihnen gestellt werden.

 

„Wie oft habe ich mich schon in Situationen gesehen, zu denen ich rückblickend nur den Kopf schütteln kann. Man muss wirklich konsequent sein, wenn es darum geht, sein Aufgabengebiet klarzustellen. Ich wurde schon sehr oft danach gefragt, ob ich Tasks im Haushalt übernehmen könnte, ‚mal kurz Staubsaugen‘ zum Beispiel. Das ist etwas völlig anderes bei 24-Stunden-Pflegekräften, die sich dieser Teilbereiche auch als Teil des Berufs annehmen müssen, aber als mobile Pflegerin fehlt mir dazu auch die Zeit.

 

Hausreinigung mit einem Staubsauger

 

Nicht meine Aufgabe!

Der wichtigste Punkt nach dem Festhalten der Regeln ist das Einhalten. Auch, wenn man darum gebeten wird, Tätigkeiten im Haushalt zu übernehmen, kann, darf und sollte man auch deutlich ansprechen, dass dies nicht vereinbart wurde. Eine wesentliche Rolle spielt hierbei natürlich stets der taktvolle und respektvolle Umgang mit den zu Pflegenden. 

 

„Tut mir leid, das Staubsaugen fällt nicht in meinen Aufgabenbereich – ich kann Ihnen aber gerne meine Unterstützung anbieten.“ klingt um einiges besser als ein trotziges „Das ist nicht meine Aufgabe, das mache ich bestimmt nicht“. Verständnis ist hier von beiden Seiten gefragt.

 

Folgende Aufgaben kann man als mobile Pflegekraft definitiv aus dem Aufgabengebiet ausschließen:

 

Verköstigung, Kochen und Backen für die ganze Familie

 

Das Wohl der zu betreuenden Person steht immer an oberster Stelle. 

 

Es ist also keine Seltenheit, dass diese auch kulinarisch versorgt werden sollten, doch diese Aufgabe sollte nicht auf weitere Familienmitglieder ausschweifen – beispielsweise wenn die Enkelin der Gepflegten nach der Schule vorbeikommen sollte, ist es nicht Aufgabe der Pflegekraft, auch diese zu verköstigen. Aufgrund der häufig sehr persönlichen und freundschaftlichen Beziehung zwischen Pflegekräften und der Familie des zu Betreuenden kommt es natürlich ab und zu zu Ausnahmen, aber auch nur wenn die Pflegerin dies aus eigenem Ermessen tut und die notwendige Zeit dafür entbehren kann.
 

Haushaltsarbeiten

Wäsche waschen und falten

 

Gerade in der Pflege gibt es viele Haushaltsarbeiten, die eine Pflegerin oder ein Pfleger übernehmen. Beispielsweise den Abwasch, nachdem gekocht wurde, das Reinigen von Oberflächen, die beim Aufenthalt verunreinigt wurden, oder grundsätzliche Aufgaben, die die zu betreuende Person nicht in der Lage ist, alleine auszuführen. Das Waschen der Wäsche könnte zum Beispiel erforderlich sein, das Bügeln jedoch keinesfalls. Hier muss man die Dringlichkeit erkennen und auch wie bei allen anderen Tasks festlegen, ob es nötig ist, diese Aufgaben der Pflegekraft zu überlassen. 

 

Gelegentliches Staubsaugen, wenn der Boden etwas beschmutzt wurde, kann erforderlich sein, den gesamten Wohnraum zu wischen jedoch in der Regel nicht. Man kann hier als Pflegekraft gut abwägen, welche Tasks essentiell sind und welche nicht.

 

Handwerkliche Tätigkeiten

 

Je nach Größe und Lage des Wohnraumes können viele Aufgaben anfallen, die weit über den Haushalt hinaus gehen. Bei Menschen mit größeren Anwesen oder Gärten kann sich schon die Frage auftun, ob man gewillt wäre, den Rasen zu mähen, Holz zu hacken oder etwaige landwirtschaftliche kleinere Tätigkeiten zu übernehmen. Auch hier soll die Antwort klar „Nein“ sein. 

 

All diese Aufgabenbereiche stehen in keiner Relation zur Pflegetätigkeit und unterstützen grundsätzlich nicht das Wohlergehen der betreuten Person. Auch handwerkliche Aufgaben, sei es im Haus, der Wohnung oder außerhalb, müssen nicht von der Pflegekraft übernommen werden. Das kann vom Wechseln einer Glühbirne bis hin zum Entlüften der Heizung reichen – auch wenn die Tätigkeit noch so klein erscheint: Es ist nicht Aufgabe des Pflegers oder der Pflegerin!
 

 Medizinische Aufgaben

Gemeinsames Betrachten der Aussicht

 

Eine Pflegekraft übernimmt einige medizinische Aufgaben, wie das Verabreichen von Medikamenten oder hygienische Aufgabenbereiche. Manche Situationen medizinischer Natur erfordern jedoch die Anwesenheit eines Arztes und fallen nicht in den Tätigkeitsbereich einer Pflegekraft. 

 

Eine Pflegerin oder ein Pfleger sollte keine Untersuchungen veranlassen, Diagnosen erstellen oder zu neuen Medikamenten raten. Auch kann es vorkommen, dass Aufgaben erwartet werden, die nicht dem Ausbildungsgrad der Pflegekraft entsprechen, wie beispielsweise Blutabnahme oder Infusionen. 

 

Auch hier sollte klargestellt werden, dass eine Person mit entsprechender Ausbildung zu Rate gezogen werden soll. Hier die Grenze zu beachten ist besonders wichtig, denn das Nichtbeachten könnte die Gesundheit des zu Pflegenden gefährden.

 

Noras Fazit

Lächelnde Nora

 

Für ein harmonisches Zusammenspiel von Pflegerin oder Pfleger und der betreuten Person ist Kommunikation das A und O. Gleich zu Beginn festzulegen, wie weit sich Aufgabenbereiche erstrecken, kann den Pflegeablauf erheblich erleichtern. Auch bei noracares legen wir großen Wert auf offene Kommunikation und Fairness – sobald ein Pfleger oder eine Pflegerin mit ihrer Betreuungsperson vernetzt wird, legen wir ihnen ans Herz, klare Regeln zu strukturieren um etwaige Uneinigkeiten bereits im Vorfeld aus dem Weg zu räumen. 

 

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