Du bist 24 Stunden Betreuungskraft? Das solltest Du über Deine Steuererklärung wissen!
Für viele 24-Stunden-Betreuungskräfte kann die Steuererklärung eine Herausforderung darstellen. Doch sie bietet eine wertvolle Gelegenheit, die eigene finanzielle Situation zu verbessern, indem man die steuerlichen Vorteile nutzt, die Betreuungskräften zustehen. Mit den richtigen Informationen kannst Du bestimmte Ausgaben als Betriebskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dieser Artikel zeigt Dir die steuerlichen Grundlagen, absetzbare Ausgaben und gibt Tipps, wie Du Deine Steuererklärung stressfrei erledigen kannst – so bleibt mehr von Deinem Einkommen für Dich.
Steuerliche Grundlagen für Betreuungskräfte
Die meisten Betreuungskräfte arbeiten selbstständig, was bedeutet, dass sie sowohl ihr Einkommen als auch ihre Steuern selbst verwalten müssen. In Österreich müssen Betreuungskräfte eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Jahreseinkommen im Jahr 2024 über €11.693 liegt (BMF, 2024). Als Selbstständige können sie zahlreiche Ausgaben geltend machen, um ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Diese als Betriebsausgaben bekannten Kosten können direkt vom Einkommen abgezogen werden, was steuerliche Vorteile bietet.
Absetzbare Kosten: Was Du steuerlich geltend machen kannst
Fahrtkosten
Die Fahrten zu den Klienten können einen beträchtlichen Kostenfaktor darstellen. Diese Kosten können entweder pauschal oder nach den tatsächlichen Fahrtkosten mit detaillierten Belegen abgesetzt werden. Auch Fahrten zu Fortbildungen oder für arbeitsbezogene Besorgungen sind als Betriebsausgaben absetzbar (BMF, 2024).
Arbeitsmaterialien
Alle notwendigen Arbeitsmaterialien wie Erste-Hilfe-Kasten, Fachliteratur oder Bürobedarf gelten als Betriebsausgaben. In Österreich liegt der Pauschbetrag für Bürobedarf bei bis zu €300 pro Jahr, was Dir steuerliche Einsparungen ermöglicht (BMF, 2024).
Werbungskosten
Werbungskosten wie Gebühren für die Kundengewinnung oder das Netzwerken sind ebenfalls absetzbar. Weiters zum Beispiel auch noch Kontoführungsgebühren für Geschäftskonten oder Telefonkosten, wenn diese für die Arbeit verwendet werden.
Außergewöhnliche Belastungen
Besondere Ausgaben, die über den üblichen Kostenrahmen hinausgehen, wie hohe Fahrtkosten oder spezielle arbeitsbedingte medizinische Ausgaben, können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Auch Betreuungskosten für die 24-Stunden-Betreuung können unter dieser Kategorie als steuerlicher Vorteil berücksichtigt werden (BMF, 2024).
Steuerliche Vorteile für die 24-Stunden-Betreuung
In Österreich können 24-Stunden-Betreuungskräfte von speziellen Steuererleichterungen profitieren. Grundsätzlich können die Betreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, was das zu versteuernde Einkommen reduziert. Einige Regionen bieten zudem lokale Förderungen für Betreuungskräfte an. Die Verfügbarkeit dieser regionalen Vorteile hängt vom Wohn- oder Arbeitsort der Betreuungskraft ab, und es gelten spezifische Voraussetzungen. Aktuelle Informationen zu den Bedingungen findest Du beim österreichischen Sozialministerium (BMASK, 2024) oder bei einem Steuerberater.
Unterstützung bei der Steuererklärung
Die Steuererklärung kann für Selbstständige eine Herausforderung darstellen. Die Konsultation eines Steuerberaters ist daher oft eine wertvolle Investition, da Steuerberater immer auf dem neuesten Stand der Regelungen sind und sicherstellen, dass alle absetzbaren Ausgaben geltend gemacht werden. Falls ein Steuerberater nicht infrage kommt, gibt es spezielle Steuerprogramme für Selbstständige, die Dich Schritt für Schritt durch die absetzbaren Kosten führen und die Steuerlast berechnen. Es gibt auch kostenlose Beratungsangebote, die sich auf steuerliche Fragen für Betreuungskräfte spezialisiert sind (BMF, 2024).
Sozialversicherung und Steuern: Was Du wissen solltest
Als selbstständige Betreuungskraft bist Du für Deine Sozialversicherungsbeiträge verantwortlich, einschließlich Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung. Beiträge zu diesen Versicherungen sind teilweise absetzbar, da sie als Vorsorgeaufwendungen gelten. Selbstständige Betreuungskräfte haben außerdem die Möglichkeit, freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten, was zusätzliche Absicherung bietet und als absetzbarer Posten in der Steuererklärung geltend gemacht werden kann (BMASK, 2024).
Praktische Tipps zur Steuererklärung
Belege aufbewahren
Bewahre alle Ausgabenbelege mindestens sieben Jahre auf, da sie möglicherweise zur Prüfung durch die Steuerbehörden benötigt werden.
Fristen beachten
In Österreich muss die Steuererklärung für das Vorjahr bis zum 30. April eingereicht werden, bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline ist der Stichtag der 30. Juni (BMF, 2024).
Frühzeitig beraten lassen
Falls Unsicherheiten bestehen, frühzeitig einen Steuerberater hinzuziehen, um Fehler oder Versäumnisse zu vermeiden.
Noras Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Es gibt viele Möglichkeiten für 24-Stunden-Betreuungskräfte, ihre Steuerlast zu senken. Von Fahrtkosten über außergewöhnliche Belastungen bis hin zu Betriebsausgaben kann eine sorgfältige Steuerplanung den Betreuungskräften erhebliche Vorteile bieten. Auch wenn die Steuererklärung zunächst komplex erscheinen mag, helfen die richtigen Informationen und die richtige Unterstützung dabei, mehr von Deinem Einkommen zu behalten. Nutze Deine steuerlichen Vorteile und sichere Dir die maximale Steuerentlastung!
- Betriebsausgaben: Ausgaben, die direkt mit der Selbstständigkeit zusammenhängen und vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden können.
- Außergewöhnliche Belastungen: Nicht typische, überdurchschnittliche Kosten, die als steuerliche Entlastung geltend gemacht werden können.
- Sozialversicherung: Österreichische Versicherung, die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung abdeckt.
- Werbungskosten: Absetzbare Kosten für die Gewinnung neuer Klienten oder für professionelles Netzwerken.