Pflegestufe oder Pflegegrad Deutschland
Viele Menschen suchen nach „Pflegestufe Deutschland“, weil sie sich in einer herausfordernden Situation befinden: Ein Angehöriger braucht plötzlich Hilfe, Dein eigener Alltag wird schwieriger oder ein Pflegeantrag steht an. Vielleicht hast Du auch noch alte Bescheide mit einer Pflegestufe oder hörst den Begriff immer wieder und fragst Dich, was davon heute überhaupt noch gilt.
Wenn Angehörige plötzlich Hilfe brauchen, stellt sich oft sehr schnell die Frage: Pflegestufe oder Pflegegrad – was gilt in Deutschland eigentlich? Die Begriffe klingen ähnlich, stehen aber für zwei unterschiedliche Systeme – und genau hier beginnt für viele Familien die Verunsicherung. Wer jetzt falsch informiert ist, riskiert Verzögerungen bei Anträgen oder sogar finanzielle Nachteile.
Kurz vorweg: In Deutschland gibt es seit 2017 keine Pflegestufen mehr. Heute werden Pflegebedürftige in fünf Pflegegrade eingeteilt. Diese Umstellung sollte gerechter sein, vor allem für Menschen mit Demenz oder psychischen Einschränkungen. Doch was bedeutet das konkret im Alltag? Welcher Pflegegrad entspricht einer früheren Pflegestufe? Welche Leistungen stehen Dir zu? Und wie beantragst Du den richtigen Pflegegrad, ohne Dich im Behördendschungel zu verlieren?
Genau das klärt dieser Ratgeber. Du findest hier übersichtliche Vergleichstabellen, eine einfache Erklärung der Pflegegrade 1–5, konkrete Tipps für den Antrag und den Gutachter-Termin sowie Hinweise, was Du tun kannst, wenn die Einstufung nicht passt.
Wenn Du gerade vor einer Entscheidung stehst oder Dir einfach endlich Klarheit wünschst: Du bist nicht allein. Dieser Artikel soll Dir helfen, Schritt für Schritt Sicherheit zu gewinnen.
Pflegestufe und Pflegegrad klingen ähnlich, stehen aber für zwei sehr unterschiedliche Bewertungssysteme. Während die Pflegestufen stark auf körperliche Pflegezeiten blickten, bewertet das heutige Pflegegrad-System die Selbstständigkeit im Alltag – und damit den Menschen ganzheitlicher.
Was war eine Pflegestufe?
Die Pflegestufen waren das frühere System zur Einstufung von Pflegebedürftigkeit in Deutschland. Grundlage war vor allem der zeitliche Pflegeaufwand für körperliche Hilfe im Alltag.
Dieses System hatte klare Grenzen: Geistige und psychische Einschränkungen, etwa bei Demenz, wurden nur unzureichend berücksichtigt. Viele Betroffene erhielten dadurch weniger Unterstützung, als sie tatsächlich benötigten.
Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad ist das aktuell gültige System zur Einstufung von Pflegebedürftigkeit. Entscheidend ist nicht mehr die benötigte Pflegezeit, sondern die Selbstständigkeit einer Person im täglichen Leben.
Es gibt fünf Pflegegrade, die anhand eines Punktesystems ermittelt werden. Dabei fließen körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen in die Bewertung ein.
Wichtigster Unterschied auf einen Blick
Die Pflegestufen waren wie ein grobes Raster: Sie sortierten Menschen nach festen Kategorien, erfassten aber oft nicht die Realität ihres Alltags. Viele Betroffene fielen zwischen die Stufen, vor allem dann, wenn ihre Einschränkungen nicht sichtbar waren. Genau diese Lücken machten eine Reform notwendig.
Die Pflegereform 2017
Mit der Pflegereform 2017 wurde das System grundlegend erneuert.
Gesetzliche Grundlage war das Pflegestärkungsgesetz II, das die Pflegestufen vollständig durch Pflegegrade ersetzte. Ziel war es, Pflegebedürftigkeit gerechter und umfassender zu bewerten – nicht nur danach, wie viel körperliche Hilfe jemand braucht, sondern danach, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann.
Vorteile des neuen Systems
Das neue Pflegegrad-System schaut genauer hin. Kognitive Einschränkungen wie Demenz oder Orientierungslosigkeit werden endlich gleichwertig berücksichtigt.
Statt weniger grober Stufen gibt es eine feinere Abstufung in fünf Pflegegraden, die Unterschiede im Alltag besser abbildet.
Das Ergebnis: mehr Fairness. Jeder Mensch wird als Ganzes betrachtet – mit allen körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen. Niemand soll durchs Raster fallen.
Der Wechsel von den Pflegestufen zu den Pflegegraden war kein harter Schnitt, sondern eher wie ein sanftes Hinübergleiten auf ein neues System. Niemand sollte plötzlich schlechter dastehen oder erneut um Hilfe kämpfen müssen. Deshalb wurde die Umstellung 2017 bewusst automatisch geregelt.
Automatische Überleitung 2017 erklärt
Betroffen waren alle Menschen, die Ende 2016 bereits eine Pflegestufe hatten.
Sie mussten keinen neuen Antrag stellen und auch keine erneute Begutachtung fürchten. Die Pflegekassen stuften sie automatisch in einen passenden Pflegegrad ein.
Dabei galt der sogenannte Besitzstandsschutz: Niemand durfte durch die Umstellung weniger Leistungen erhalten als zuvor. Im Gegenteil – viele Betroffene profitierten sogar von höheren Ansprüchen, weil das neue System genauer hinschaute.
Man kann sich das vorstellen wie einen Umzug, bei dem alles mitgenommen wird: Die Pflegebedürftigkeit blieb anerkannt, nur die Bewertung wurde fairer und zeitgemäßer.
Umrechnungstabelle Pflegestufe zu Pflegegrad
Mehr als nur ein neuer Name:
Nehmen wir an, Deine Oma hatte jahrelang Pflegestufe 1. Sie kam irgendwie zurecht, aber es war oft knapp. Durch die automatische Überleitung rutschte sie in den Pflegegrad 2.
Der Effekt? Plötzlich stand ihr nicht nur mehr Geld für die Grundpflege zur Verfügung, sondern auch der Entlastungsbetrag von 125 Euro. Damit konnte sie endlich den Alltagsbegleiter bezahlen, der zweimal die Woche mit ihr spazieren geht und aus der Zeitung vorliest – kleine Momente, die für sie die Welt bedeuten und Dir als Angehörigem ein Stück Sorge abnehmen.
Sonderfälle bei der Überleitung
Besonders berücksichtigt wurden Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Dazu zählten vor allem Personen mit Demenz, aber auch Menschen mit geistigen oder psychischen Einschränkungen.
Während sie im alten System oft nur schwer oder gar nicht richtig eingeordnet wurden, erhielten sie bei der Überleitung automatisch einen höheren Pflegegrad. Das neue System erkannte erstmals an, dass Pflege nicht nur dort beginnt, wo körperliche Kraft fehlt, sondern auch dort, wo Orientierung, Erinnerung oder Entscheidungsfähigkeit verloren gehen.
Gerade diese Sonderregelungen machten die Umstellung für viele Betroffene zu einem spürbaren Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit.
Die Pflegegrade zeigen an, wie stark jemand in seiner Selbstständigkeit im Alltag eingeschränkt ist – von eher leichten Beeinträchtigungen bis hin zu schweren Unterstützungsbedarfen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung und Leistungen stehen zur Verfügung.
Pflegegrade 1–5 auf einen Blick
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung
Pflegegrad 1 beschreibt den Einstieg ins Pflegesystem. Die Selbstständigkeit ist größtenteils noch vorhanden, doch erste Einschränkungen machen den Alltag spürbar anstrengender. Unterstützung dient hier vor allem der Entlastung und Vorbeugung.
Typische Einschränkungen
Du kannst Deinen Alltag noch weitgehend selbst meistern, brauchst aber bei einigen Aktivitäten Unterstützung oder Hilfe zur Entlastung – etwa beim Einkaufen oder Organisieren des Tages. Der Fokus liegt auf geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit.
Welche Leistungen gibt es?
Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, aber Du erhältst z. B. einen Entlastungsbetragfür Betreuung und Unterstützung im Alltag – zum Beispiel für Angebote, die Deinen Alltag erleichtern.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung
Bei Pflegegrad 2 reicht gelegentliche Hilfe nicht mehr aus. Bestimmte Alltagstätigkeiten gelingen nur noch eingeschränkt, sodass regelmäßige Unterstützung notwendig wird – oft durch Angehörige oder einen Pflegedienst.
Alltagssituation
Hier bist Du deutlich stärker eingeschränkt: Dinge wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität im Alltag brauchen regelmäßig Unterstützung. Du schaffst vieles noch selbst, aber nicht ohne Hilfe.
Leistungen
Du bekommst z. B. Pflegegeld und/oder Pflegesachleistungen für professionelle Pflege zuhause. Auch Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie der Entlastungsbetrag stehen Dir zu.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 steht für eine deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit. Der Alltag ist ohne Hilfe kaum noch zu bewältigen, viele grundlegende Tätigkeiten erfordern dauerhafte Unterstützung.
Alltag
Deine Selbstständigkeit ist stark eingeschränkt. Viele Tätigkeiten im Alltag, wie Waschen, Anziehen oder Nahrung vorbereiten, benötigen regelmäßige Hilfe.
Leistungen
Die Leistungen steigen im Vergleich zu Pflegegrad 2 deutlich: höheres Pflegegeld, größere Sachleistungs-Beträge, und Du kannst weiterhin Kurzzeit-/Verhinderungspflege nutzen.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung
In Pflegegrad 4 ist der Unterstützungsbedarf sehr hoch. Betroffene sind in fast allen Lebensbereichen auf Hilfe angewiesen – oft mehrmals täglich und in enger Begleitung.
Alltag
Hier brauchst Du intensive Unterstützung bei den meisten grundlegenden Alltagsaufgaben – auch über den Tag verteilt. Das schließt häufige Hilfe bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität ein.
Leistungen
Du erhältst noch mehr Pflegegeld und Sachleistungen als in Pflegegrad 3 sowie weiter reichende Unterstützungsleistungen, z. B. auch für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen
Pflegegrad 5 beschreibt die intensivste Form der Pflegebedürftigkeit. Hier kommen zur schweren Einschränkung zusätzliche besondere Anforderungen hinzu, etwa durch komplexe Pflege, vollständige Abhängigkeit oder schwere kognitive Einschränkungen.
Beispiele
Dies ist die höchste Stufe: Du bist sehr stark pflegebedürftig und brauchst häufig rund um die Uhr Unterstützung – z. B. bei schwersten körperlichen und kognitiven Einschränkungen oder komplexen Pflegebedarfen.
Leistungen
In Pflegegrad 5 bekommst Du die höchsten Leistungen: maximales Pflegegeld, sehr hohe Pflegesachleistungs-Beträge und umfassende Unterstützungen auch für spezielle Pflege- und Betreuungsaufgaben.
Der Pflegegrad wird nicht nach Gefühl vergeben, sondern nach einem festen, bundesweit einheitlichen Verfahren. Dabei geht es nicht darum, wie krank jemand wirkt, sondern darum, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag noch bewältigen kann. Die Begutachtung funktioniert wie ein genauer Blick auf das tägliche Leben – Schritt für Schritt.
Wer begutachtet?
Die Begutachtung übernimmt ein unabhängiger Gutachter:
- bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst (MD)
- bei privat Versicherten Medicproof
Der Gutachter kommt in der Regel nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Ziel ist es, die tatsächliche Alltagssituation zu erfassen – nicht einen „guten Tag“, sondern den realistischen Durchschnitt.
Die 6 Begutachtungs-Module
Die Einschätzung erfolgt anhand von sechs Lebensbereichen, die gemeinsam ein Gesamtbild ergeben. Man kann sie sich wie sechs Fenster vorstellen, durch die der Alltag betrachtet wird:
Die 6 Begutachtungs-Module im Überblick
Wichtiger Hinweis zur Berechnung: In der Spalte Gewichtung siehst Du eine Besonderheit bei Modul 2 und 3. Der Gutachter bewertet beide Bereiche, aber nur der Bereich mit der höheren Punktzahl fließt mit 15 Prozent in das Gesamtergebnis ein. Damit wird verhindert, dass ähnliche Einschränkungen doppelt zählen, während gleichzeitig der schwerwiegendste Aspekt (entweder die geistige Leistung oder das psychische Verhalten) voll berücksichtigt wird.
Beispiel-Fragen zu den Modulen:
- Mobilität: Kannst Du aufstehen, gehen, Treppen steigen oder Dich im Bett bewegen?
- Kognition & Kommunikation: Kannst Du Dich orientieren, Entscheidungen treffen, Gespräche führen und Dich erinnern?
- Verhalten & psychische Problemlagen: Gibt es Unruhe, Angst, aggressives Verhalten oder nächtliche Orientierungslosigkeit?
- Selbstversorgung: Gelingt Waschen, Anziehen, Essen und Trinken noch selbstständig?
- Umgang mit Krankheiten und Therapien: Kannst Du Medikamente richtig einnehmen, Arzttermine organisieren oder mit Hilfsmitteln umgehen?
- Gestaltung des Alltagslebens & soziale Kontakte: Kannst Du Deinen Tag strukturieren, Kontakte pflegen und Beschäftigungen nachgehen?
Nicht jedes Modul zählt gleich stark – manche Bereiche fließen stärker in die Bewertung ein als andere. Entscheidend ist das Gesamtbild der Selbstständigkeit.
Punktesystem erklärt
Aus allen Modulen wird eine Gesamtpunktzahl zwischen 0 und 100 ermittelt.
Je höher die Punktzahl, desto stärker ist die Beeinträchtigung – und desto höher der Pflegegrad.
Pflegegrad-Grenzen auf einen Blick:
Man kann sich das vorstellen wie eine Skala: Jeder Punkt steht für ein Stück verlorene Selbstständigkeit – körperlich, geistig oder psychisch.
Vorbereitung auf die Begutachtung
Eine gute Vorbereitung kann entscheidend sein, damit die Situation realistisch eingeschätzt wird.
Pflegetagebuch führen
Notiere über mehrere Tage, wobei im Alltag Hilfe nötig ist – auch kleine Dinge zählen.
Arztberichte bereitlegen
Diagnosen, Entlassungsberichte oder Medikamentenpläne helfen, Einschränkungen nachvollziehbar zu machen.
Typische Fehler vermeiden
Viele Betroffene spielen ihre Probleme herunter oder zeigen, was „noch geht“. Wichtig ist aber, zu schildern, was regelmäßig schwerfällt oder nicht mehr möglich ist – auch an schlechten Tagen.
Die Begutachtung ist keine Prüfung, sondern eine Bestandsaufnahme. Wer den eigenen Alltag ehrlich zeigt, erhöht die Chance auf eine passende und faire Einstufung.
Dein Begutachtungs-Knigge: Sicher durch den Termin
Die Begutachtung entscheidet über Deine künftige Unterstützung. Mit diesen drei goldenen Regeln sorgst Du für eine realistische Einschätzung:
Der Begutachtungs-Knigge
- Ehrlichkeit statt Stolz: Beschreibe den Alltag so, wie er an einem schlechten Tag ist. Es ist kein Zeichen von Schwäche, Hilfe zu brauchen – es ist die Voraussetzung für Deinen Anspruch.
- Begleitung: Geh niemals allein in das Gespräch. Hol Dir eine Vertrauensperson oder den pflegenden Angehörigen dazu, der die Situation von außen oft noch detaillierter schildern kann.
- Pflegetagebuch: Leg Dein ausgefülltes Tagebuch als „Beweismittel“ direkt auf den Tisch. Es zeigt dem Gutachter schwarz auf weiß, dass Dein Hilfebedarf kein Einzelfall, sondern tägliche Realität ist.
Mit einem Pflegegrad öffnet sich eine Werkzeugkiste voller Unterstützungsleistungen. Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen und jährlichen Budgets.
Pflegegeld vs. Pflegesachleistung
Du hast die Wahl, wie Du die Hilfe organisieren möchtest:
- Pflegegeld: Wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Das Geld wird Dir direkt überwiesen und Du kannst es als Anerkennung an Deine Helfer weitergeben.
- Pflegesachleistung: Wenn ein professioneller Pflegedienst nach Hause kommt. Der Dienst rechnet direkt mit der Krankenkasse ab.
Die Kombinationsleistung (Das "Sowohl-als-auch")
Oft reicht die Hilfe von Angehörigen nicht ganz aus, aber ein Pflegedienst muss auch nicht alles übernehmen. Dann greift die Kombinationsleistung:
- Du nutzt einen Teil Deines Sachleistungs-Budgets für den Pflegedienst (z. B. für das Duschen am Morgen).
- Das restliche Pflegegeld wird Dir prozentual ausgezahlt.
- Beispiel: Verbraucht der Pflegedienst 60 Prozent Deiner Sachleistung, bekommst Du noch 40 Prozent des Pflegegeldes überwiesen.
So wird Dein Anspruch exakt berechnet: Die Pflegekasse ermittelt zunächst, wie viel Prozent des Sachleistungs-Budgets Du verbraucht hast. Der Prozentsatz, der übrig bleibt, wird auf Dein Pflegegeld angewandt:

Ein konkretes Beispiel: Verbrauchst Du durch den Pflegedienst genau 60 % Deiner Sachleistung, hast Du noch Anspruch auf 40 % Deines Pflegegeldes. So bleibst Du flexibel und stellst sicher, dass kein Budget ungenutzt bleibt.
Der Gemeinsame Jahresbetrag (Stand 2026)
Früher waren Verhinderungspflege (Ersatz bei Urlaub/Krankheit der Angehörigen) und Kurzzeitpflege (nach Krankenhaus) zwei komplizierte, getrennte Töpfe.
Seit Mitte 2025 ist das einfacher:
- Es gibt einen Gesamttopf von 3.539 Euro pro Jahr.
- Diesen kannst Du völlig flexibel für Ersatzpflege zu Hause oder den Aufenthalt in einer Pflegeeinrichtung nutzen.
- Die früher nötige "Vorpflegezeit" von 6 Monaten ist entfallen – die Hilfe steht sofort ab Pflegegrad 2 bereit.
Weitere Bausteine der Unterstützung
Stell Dir diese Leistungen wie die „Schweizer Taschenmesser“ der Pflege vor: Sie sind nicht für die direkte Pflege da, aber sie lösen die vielen kleinen Probleme, die das Leben zu Hause oft kompliziert machen. Während Geld und Sachleistungen das Fundament bilden, sorgen diese Bausteine dafür, dass der Alltag sicher bleibt, die Wohnung mitwächst und die helfenden Angehörigen nicht ausbrennen.
Der Entlastungsbetrag (125 €)
Dieser Betrag ist eine Erstattung. Du bezahlst eine Leistung (z. B. Putzhilfe, Alltagsbegleiter, Einkaufshilfe) und reichst die Rechnung bei der Kasse ein.
- Wichtig: In Pflegegrad 1 kann dieser Betrag auch für die Körperpflege durch einen Pflegedienst genutzt werden.
- Tipp: Nicht verbrauchte Beträge werden in den nächsten Monat übertragen. Was Du am Ende des Jahres noch übrig hast, kannst Du noch bis zum 30. Juni des Folgejahres verbrauchen.
Hausnotruf & Hilfsmittel
- Hausnotruf: Ab Pflegegrad 1 zahlt die Kasse einen monatlichen Zuschuss (meist ca. 25,50 Euro) für die Miete eines Notrufsystems.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat für Handschuhe, Bettschutzeinlagen und Desinfektion. Diese kannst Du oft einfach als Paket bei Apotheken oder Sanitätshäusern abonnieren.
- Technische Hilfsmittel: Pflegebetten oder Hebelifte werden auf Rezept/Antrag fast vollständig übernommen (kleine Zuzahlung von max. 25 Euro).
Wohnraumanpassung
Wenn das Bad barrierefrei umgebaut werden muss oder ein Treppenlift nötig ist, schießt die Kasse bis zu 4.000 Euro dazu. Das gilt bereits ab Pflegegrad 1! Wenn zwei Pflegebedürftige zusammenwohnen, kann sich dieser Betrag sogar auf bis zu 16.000 Euro erhöhen.
Wissenswertes für Angehörige
Wer jemanden zu Hause pflegt (mind. 10 Std./Woche verteilt auf 2 Tage), ist über die Pflegekasse renten-, unfall- und arbeitslosenversichert. Die Kasse zahlt also Beiträge für Deine Rente, während Du pflegst – das ist ein wichtiger Baustein für Deine eigene Absicherung.
Den Stein ins Rollen zu bringen, kostet oft Überwindung, ist aber der wichtigste Schritt zur Entlastung. Den Pflegegrad zu beantragen ist kein bürokratischer Hindernislauf, sondern ein strukturierter Prozess. Man kann es sich wie eine Anmeldung zu einer Bestandsaufnahme vorstellen: Je früher man den Antrag stellt, desto früher ist die finanzielle Absicherung da, denn die Leistungen werden rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung gezahlt.
Antrag stellen
Der erste Schritt ist der einfachste – ein formloser Satz genügt.
- Wo: Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist immer an die Krankenkasse angegliedert. Du kontaktierst also einfach Deine gewohnte Krankenkasse.
- Wie:
- Formlos: Ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Dreizeiler per Post („Hiermit beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung für [Name]“) reicht aus.
- Digital: Die meisten Kassen bieten mittlerweile eine App oder ein Online-Portal an, über das der Antrag mit wenigen Klicks abgeschickt werden kann.
- Formular: Nach Deinem formlosen Kontakt schickt dir die Kasse ein ausführliches Formular zu. Fülle dieses sorgfältig aus und sende es zurück.
- Wichtig: Das Datum des ersten Kontakts gilt als Antragsdatum!
Ablauf nach dem Antrag
Sobald der Antrag eingegangen ist, startet ein automatisierter Prozess.
- Terminvereinbarung: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei Privatversicherten). Ein Gutachter meldet sich bei Dir, um einen Termin für den Hausbesuch zu vereinbaren.
- Das Gutachten: Der Gutachter kommt zu Dir nach Hause (oder ins Heim). In ca. 60 bis 90 Minuten prüft er anhand der 6 Module Deine Selbstständigkeit. Hier geht es nicht um medizinische Diagnosen, sondern darum: „Was kannst Du noch allein und wo brauchst Du Hilfe?“
- Der Bescheid: Der Gutachter schickt seine Empfehlung an die Pflegekasse. Diese trifft die endgültige Entscheidung und sendet Dir den schriftlichen Bescheid per Post zu. In diesem Brief steht Dein Pflegegrad und die Punktzahl der Begutachtung.
Dauer & Fristen
Damit Betroffene nicht monatelang auf Hilfe warten müssen, gibt es strenge gesetzliche Zeitvorgaben.
- Die 25-Arbeitstage-Frist: Ab dem Tag, an dem Dein Antrag bei der Kasse eingeht, hat diese 25 Arbeitstage Zeit, Dir einen schriftlichen Bescheid zuzustellen.
- Verzug-Zahlung: Hält die Pflegekasse diese Frist nicht ein (ohne dass Du den Verzug verschuldet hast, z.B. durch Terminabsagen), muss sie Dir für jede angefangene Woche der Verzögerung 70 € zahlen.
- Eilfälle: Wenn der Antragsteller im Krankenhaus oder Hospiz ist, verkürzt sich die Frist für die Begutachtung oft auf eine Woche, damit die Versorgung nach der Entlassung direkt gesichert ist.
- Widerspruch: Wenn Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist, hast Du nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um schriftlich Widerspruch einzulegen.
Manchmal passt das Ergebnis der Begutachtung nicht zum erlebten Alltag: Der Pflegegrad ist zu niedrig oder der Antrag wurde komplett abgelehnt. Das ist kein Grund zur Resignation, sondern ein Moment für den „zweiten Blick“.
Da Gutachter auch nur Menschen sind und eine Momentaufnahme bewerten, sieht das Gesetz klare Wege vor, um eine Korrektur herbeizuführen. Man kann es sich wie eine Revision vorstellen, bei der fehlende Details nachgereicht werden, um das Bild zu vervollständigen.
Widerspruch einlegen
Wenn der Bescheid eintrifft und die Einstufung nicht korrekt erscheint, ist der Widerspruch das richtige Werkzeug.
- Frist: Du hast genau einen Monat nach Erhalt des Bescheids Zeit. Es zählt das Datum des Poststempels.
- Ablauf:
- Schritt 1: Formloser Widerspruch. Schicke zuerst ein kurzes Schreiben an die Pflegekasse: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine detaillierte Begründung folgt.“ Damit ist die Frist gewahrt.
- Schritt 2: Gutachten anfordern. Fordere gleichzeitig das ausführliche Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) an, falls es nicht beigelegt wurde. Nur so siehst du, in welchem Modul der Gutachter Punkte „vergessen“ hat.
- Schritt 3: Begründung schreiben. Vergleiche das Gutachten mit Deinem Pflegetagebuch. Schreibe auf, welche Einschränkungen im Gutachten fehlen oder falsch bewertet wurden.
- Schritt 4: Zweitbegutachtung. Oft schickt die Kasse daraufhin einen anderen Gutachter für eine Zweitbegutachtung (Widerspruchsbegutachtung).
Höherstufung beantragen
Ein Pflegegrad ist nicht in Stein gemeißelt. Da viele Krankheiten (wie Demenz oder Parkinson) fortschreiten, kann sich der Bedarf jederzeit ändern.
- Wann sinnvoll?
- Wenn sich der Gesundheitszustand deutlich verschlechtert hat (z. B. nach einem Sturz, Schlaganfall oder bei zunehmender Immobilität).
- Wenn die bisherigen Leistungen nicht mehr ausreichen, um die Pflege sicherzustellen.
- Wenn seit der letzten Begutachtung mindestens sechs Monate vergangen sind (bei akuten Verschlechterungen geht es auch früher).
- Der Prozess: Ein Antrag auf Höherstufung funktioniert genau wie der Erstantrag. Du kontaktierst die Kasse und sagst: „Der Pflegebedarf hat sich erhöht, ich beantrage eine Höherstufung.“ Es folgt ein neuer Besuch des Gutachters.
- Tipp: Dokumentiere die neuen Einschränkungen bereits vor dem Antrag etwa zwei Wochen lang in einem Pflegetagebuch, um den gestiegenen Aufwand belegen zu können.
Pflege findet nicht immer im Rollstuhl statt. Oft sind es die „leisen“ Einschränkungen, die den Alltag am stärksten belasten. Während man ein gebrochenes Bein sofort sieht, verhält es sich bei psychischen Narben oder dem langsamen Schwinden der Erinnerung anders.
In diesen Sonderfällen fungiert der Pflegegrad wie ein Schutzschild, das dort Unterstützung bietet, wo die Kraft im Inneren nachlässt oder die Entwicklung eines Kindes besondere Aufmerksamkeit verlangt.
Pflegegrad bei Demenz
Demenz ist der klassische Fall der „unsichtbaren“ Pflege. Körperlich sind die Betroffenen oft noch fit, aber die Steuerung des Alltags geht verloren.
- Der Fokus: Hier schaut der Gutachter besonders in die Fenster der Kognition (Modul 2) und des Verhaltens (Modul 3).
- Die Herausforderung: Es geht nicht darum, ob jemand sich waschen kann, sondern ob er weiß, dass er es tun muss, und die nötigen Schritte noch planen kann.
- Besonderheit: Da Menschen mit Demenz oft eine „Fassade“ aufrechterhalten und beim Gutachterbesuch plötzlich sehr klar wirken, ist das Pflegetagebuch der Angehörigen hier lebenswichtig, um die nächtliche Unruhe oder die Orientierungslosigkeit zu belegen.
Pflegegrad bei Kindern
Bei Kindern ist die Begutachtung ein Vergleich mit Gleichaltrigen. Jedes Kind braucht Hilfe – ein Baby muss gewickelt werden, ein Kleinkind braucht Hilfe beim Essen. Das ist normal.
- Die Messlatte: Ein Pflegegrad wird nur vergeben, wenn der Hilfebedarf erheblich über das Maß hinausgeht, das ein gesundes Kind im gleichen Alter benötigen würde.
- Besonderheit bei Babys (0–18 Monate): Da alle Babys in der Selbstversorgung unselbstständig sind, werden sie automatisch einen Pflegegrad höher eingestuft, um den enormen Pflegeaufwand der Eltern besser abzufedern.
- Gutachter: Für Kinder kommen meist spezialisierte Gutachter, die einen geschulten Blick für die kindliche Entwicklung haben.
Psychische Erkrankungen
Schwere Depressionen, Schizophrenie oder Angststörungen können genauso pflegebedürftig machen wie eine körperliche Lähmung.
- Antrieb und Struktur: Wenn die psychische Kraft fehlt, morgens aufzustehen, die Körperpflege durchzuführen oder soziale Kontakte zu halten, sinkt die Selbstständigkeit massiv.
- Modul-Schwerpunkt: Hier stehen vor allem die Gestaltung des Alltagslebens (Modul 6) und die psychischen Problemlagen (Modul 3) im Vordergrund.
- Wichtig: Oft schämen sich Betroffene bei der Begutachtung und versuchen, „normal“ zu wirken. Hier ist es wichtig, ehrlich zu schildern, dass die Krankheit wie eine unsichtbare Barriere wirkt, die selbst einfachste Handgriffe unmöglich machen kann.
Auch wenn die Begriffe ähnlich klingen, folgen die Systeme in Deutschland und Österreich unterschiedlichen Logiken. Während Deutschland in Pflegegrade (1–5) einteilt und die Selbstständigkeit misst, nutzt Österreich Pflegegeldstufen (1–7), die primär nach dem zeitlichen Pflegeaufwand pro Monat berechnet werden.
Wer in Österreich lebt oder dorthin zieht, muss den Antrag beim zuständigen Versicherungsträger (meist die PV) stellen.
Für detaillierte Informationen zum österreichischen System und zur Unterstützung vor Ort empfehlen wir unseren separaten Artikel “Pflegestufen 1- 7 in Österreich: Leistungen und Pflegegeld im Überblick”.
Die Frage „Pflegestufe oder Pflegegrad?“ sorgt bei Dir vielleicht bis heute für Unsicherheit – vor allem dann, wenn plötzlich Pflege nötig wird und Du schnelle Entscheidungen treffen musst. Wichtig für Dich zu wissen: Pflegestufen gehören der Vergangenheit an. Heute gelten fünf Pflegegrade, die widerspiegeln, wie selbstständig Du Deinen Alltag noch meistern kannst und dabei auch geistige Einschränkungen voll berücksichtigen.
Ob Du gerade erst überlegst, einen Antrag zu stellen, eine frühere Pflegestufe einordnen möchtest oder prüfst, ob Dein aktueller Pflegegrad noch passt: Gut vorbereitet zu sein, macht für Dich einen echten Unterschied. Wenn Du verstehst, wie die Begutachtung abläuft, Deine Unterlagen sammelst und weißt, welche Leistungen Dir zustehen, erhöhst Du Deine Chancen auf eine faire Einstufung – und entlastest Dich selbst in einer ohnehin herausfordernden Situation.
Nimm Dir die Zeit, die einzelnen Pflegegrade und die Leistungsübersichten in Ruhe durchzugehen. Nutze die Checklisten in diesem Ratgeber, bereite Dich gezielt auf den Termin mit dem Gutachter vor und scheue Dich nicht, bei Zweifeln Widerspruch einzulegen. Hilfe zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche – sondern Dein wichtigster Schritt, um die bestmögliche Unterstützung für Dich oder Deine Angehörigen zu bekommen.
Pflege ist nie nur eine bürokratische Frage, sondern betrifft Dich, Deine Familie und eure Lebensqualität. Dieser Ratgeber soll Dir Orientierung geben und Sicherheit vermitteln. Wenn Du jetzt weißt, welches System gilt, was Dir zusteht und wie Dein nächster Schritt aussieht, hast Du das Wichtigste bereits gewonnen: Klarheit.
- Antragsdatum: Der Tag, an dem die Pflegekasse erstmals (auch formlos) kontaktiert wird. Es ist entscheidend, da Leistungen rückwirkend ab diesem Monat gezahlt werden.
- Besitzstandsschutz: Eine gesetzliche Garantie aus der Reform 2017. Sie stellt sicher, dass niemand, der bereits eine Pflegestufe hatte, durch den Wechsel zum Pflegegrad-System schlechter gestellt wird.
- Entlastungsbetrag: Ein Budget von monatlich 125 Euro (für alle Pflegegrade), das zweckgebunden für Alltagsunterstützung (z. B. Putzhilfe, Einkaufsservice) eingesetzt werden kann.
- Gemeinsamer Jahresbetrag: Ein flexibler Topf von 3.539 Euro pro Jahr (Stand 2026), der für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege genutzt werden kann.
- Hausnotruf: Ein technisches System, das es Pflegebedürftigen ermöglicht, per Knopfdruck Hilfe zu rufen. Die Kasse zahlt hierfür oft einen monatlichen Zuschuss.
- Höherstufungsantrag: Ein neuer Antrag, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat und der aktuelle Pflegegrad nicht mehr ausreicht.
- Kombinationsleistung: Eine Mischform der Pflege. Hierbei werden professionelle Pflegesachleistungen und privates Pflegegeld anteilig miteinander kombiniert.
- Medicproof: Der medizinische Dienst der privaten Krankenversicherungen. Er führt die Begutachtung bei privat Versicherten durch.
- Medizinischer Dienst (MD): Der Begutachtungsdienst der gesetzlichen Krankenkassen. Er prüft vor Ort, wie selbstständig der Antragsteller noch ist.
- Module (Begutachtung): Die sechs Lebensbereiche (z. B. Mobilität, Selbstversorgung), die der Gutachter prüft, um die Pflegebedürftigkeit zu bewerten.
- NBA (Neues Begutachtungsassessment): Das Punktesystem (0–100 Punkte), mit dem der Grad der Selbstständigkeit ermittelt wird.
- Pflegegeld: Eine Geldleistung für Pflegebedürftige (ab PG 2), die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden.
- Pflegegrad: Das seit 2017 geltende System zur Einstufung (Grade 1 bis 5). Maßgeblich ist hier die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Produkte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel, für die die Kasse monatlich 40 Euro erstattet.
- Pflegesachleistung: Ein Budget für die Inanspruchnahme eines professionellen, ambulanten Pflegedienstes.
- Pflegestufe: Das veraltete System (bis 2016), das Pflegebedürftigkeit primär nach dem Zeitaufwand für körperliche Hilfe (Minutenpflege) maß.
- Pflegetagebuch: Eine private Dokumentation der Angehörigen, um dem Gutachter genau zu zeigen, wo im Alltag Hilfe benötigt wird.
- PSG II: Pflegestärkungsgesetz II (die Basis der Reform 2017).
- Selbstständigkeit: Das zentrale Kriterium des aktuellen Pflegesystems. Es wird gefragt: „Was kann die Person noch alleine?“ statt „Wie krank ist sie?“.
- Verhinderungspflege: Ersatzpflege, wenn die eigentliche Pflegeperson (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) ausfällt.
- Widerspruch: Ein Rechtsmittel gegen einen Bescheid der Pflegekasse. Man hat nach Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, um eine Korrektur der Einstufung zu fordern.
- Wohnraumanpassung: Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro für Umbaumaßnahmen (z. B. barrierefreie Dusche oder Treppenlift), um das Wohnen zu Hause weiterhin zu ermöglichen.