Pflegekraft anmelden – Wie geht das?

Angestellte Pflegekraft oder doch selbstständig? Du suchst einen Job als Pflegekraft in Österreich und fragst Dich, welche Anstellung die beste Wahl ist? Ob als angestellte Pflegekraft mit sozialer Absicherung oder als selbstständige Betreuungskraft mit flexibleren Arbeitszeiten – jede Option hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. In diesem Leitfaden erfährst Du, welche rechtlichen Schritte notwendig sind, um Dich in Österreich erfolgreich als Pflegekraft anzumelden.

Wir klären, welche Dokumente Du benötigst, welche Behörden involviert sind und welche Kosten oder Förderungen auf Dich zukommen. Ob 24-Stunden-Betreuung, stundenweise Pflege oder alternative Modelle – hier findest Du alle wichtigen Informationen, um Deine Karriere in der Pflegebranche in Österreich optimal zu starten.

 

Eine Einzelperson benutzt einen Stift, um auf Papier zu schreiben.

 

 

Lisas Vater hat nun schon viele Jahrzehnte auf dem Buckel. Mit seiner Gehhilfe kann er nur noch kurze Strecken mit kleinen Schritten zurücklegen. 

 

In der Küche bleibt das Geschirr tagelange unbenutzt stehen. Die Tablettenschachteln bleiben irrtümlicherweise voll. Im Kühlschrank liegt ein Stück Räucherkäse, auf den Regalen eine zentimeterdicke Schicht Staub. 

 

Lisa wird klar: Es ist an der Zeit, dass sich eine Pflegekraft um ihren Vater kümmert. Nachdem sie in nur 5 Schritten die passende Pflegekraft gefunden hat, kann die Betreuung so gut wie beginnen. Doch bevor das geht, müssen ein paar rechtliche Vorkehrungen getroffen werden.

 

24-Stunden-Pflege - Was ist das?

Bei der 24-Stunden-Pflege handelt es sich oft um Betreuer und Betreuerinnen, die in der Regel jeweils in 14 oder 28 Tage Turnussen bei den zu betreuenden Personen wohnen und danach 14 bzw. 28 Tage zur freien Verfügung haben. Empfehlenswert sind dabei Pflegekräfte, die zumindest eine theoretische Heimpflegeausbildung im Ausmaß von mindestens 200 Stunden absolviert haben. 

 

Bei der 24-Stunden-Betreuung dürfen haushaltsnahe Dienstleistungen sowie eine Unterstützung bei der Lebensführung durchgeführt werden, nach Vereinbarung mit zuständigen Ärzten auch pflegerische Tätigkeiten. Näheres kann im Blogpost zum Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und Pflege nachgelesen werden. Nun macht es aber einen Unterschied, ob die Betreuungskraft bei der Familie angestellt oder selbstständig tätig ist.

 

Die Pflegekraft ist bei der Familie angestellt

1. Arbeitsvertrag

Ein blauer Knopf mit den Worten

 

Oh ja, das macht einen Unterschied, fand Lisa heraus. Sich eine Pflegekraft anzustellen, ist in der Branche eher unüblich. Das erfolgt vor allem bei Instituten, Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigung oder Rehazentren, da es sehr kostenintensiv ist. Obwohl sie gerne eine Pflegekraft angestellt hätte, musste sie feststellen, dass sich das für sie und ihren Vater wohl nur mit einem Lotto 6er ausgehen würde. 

 

Entscheidet man sich dennoch für eine unselbstständige Beschäftigung muss mit der Pflegekraft ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Diesem Arbeitsvertrag muss das Hausbetreuungs- bzw.

 

Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz zu Grunde liegen und deren arbeitsvertragsrechtliche Bestimmungen erfüllen. Der Vertrag muss dementsprechend die Punkte Urlaub, Krankheit, Pflegefreistellung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten. Hinzu kommt der Dienstschein, der von Pflegekraft und dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin unterschrieben werden muss. 

 

Ebenso sind die Mindestlohntarife im jeweiligen Bundesland zu beachten, zu denen Steuern und Sozialabgaben hinzukommen. Dementsprechende Musterarbeitsverträge sind im Internet zu finden.

 

2. Anmeldung bei Sozialversicherung + Dienstgeberkontonummer

Der nächste Schritt ist die Sozialversicherung. Wenn bisher weder Putzfrau noch Pfleger oder andere Arbeitnehmende angestellt wurden, muss bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine Dienstgeberkontonummer beantragt werden. Dafür wendet man sich an den Standort bzw. 

 

das Bundesland der Österreichischen Gesundheitskasse, in dem die Betreuung bzw. Pflege erfolgen soll. Die Pflegekraft muss vor Arbeitsantritt angemeldet werden.

 

Vorteile und Nachteile
  • VorteilDie Pflegekraft ist weisungsgebunden und hat genaue Vorgaben von Zeit, Ort und Aufgaben ihrer Betreuungstätigkeit.
  • NachteilEs handelt sich bei dieser Form um eine sehr kostenintensive Variante. Nur wenige können und möchten sich diese Form der Betreuung leisten, weshalb eine Anstellung hauptsächlich bei Instituten vorkommt.

     

       

Eine Einzelperson benutzt einen Stift, um auf Papier zu schreiben.

 

Pflegekraft arbeitet auf selbstständiger Basis

Nachdem Lisa das Angestellten Verhältnis einer Pflegekraft für sich ausschließen konnte, kam sie zu Pflegekräften auf selbstständiger Basis. Diese Form der Pflege ist in der Branche sehr üblich

 

Obwohl die Pflegekraft selbstständig arbeitet, kann sich die Bürokratie aufgrund von Sprachbarrieren dennoch oft schwierig gestalten. Pflegekräfte kommen daher oft auf Angehörige zu, um sie um ihre Hilfe zu bitten. Folgende Dinge müssen dabei berücksichtigt werden:

 

  1. Gewerbeschein

Soll eine Pflegekraft auf selbstständiger Basis arbeiten, muss sie über einen Gewerbeschein verfügen. Folglich muss lediglich ein Werkvertrag unterschrieben werden, den die Pflegekraft selbst ausstellt.  Ob eine Person einen Gewerbeschein hat, lässt sich einfach online überprüfen

 

Hat die Pflegekraft noch kein Gewerbe angemeldet, kann sie das bei der zuständigen Gewerbebehörde, der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat erledigen. Zuständig ist jene Gewerbebehörde, in deren Nähe die zu pflegende Person lebt (siehe Punkt 2). Für die Anmeldung des Gewerbes braucht man einen Personalausweis oder Reisepass, einen Meldezettel und eine Strafregisterbescheinigung

 

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung belaufen sich auf 70 Euro. Der weiterlaufende Mitgliedsbeitrag bei der Wirtschaftskammer variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 40 und 140 Euro pro Jahr. 

 

Sollte auf eine Gewerbeanmeldung durch die Pflegekraft vergessen werden, würde dies den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen und die Pflegebeziehenden könnten eventuell Probleme mit dem Finanzamt und der Gebietskrankenkasse bekommen. Zudem muss die Förderung für die 24-Stunden-Pflege zurücküberwiesen werden.

 

      

  1. Verlegung des Betriebsstandorts

       

Für die 24-Stunden-Betreuerin ihres Vaters hat Lisa ihr altes Zimmer, das seit ihrem Auszug eher als Abstellraum gedient hatte, zu neuem Leben erweckt. Das Bett mit der Bettwäsche aus der Jugend, ihr großer Schrank, wo noch Kleberückstände von aufgehangen Postern zu sehen sind und ihr Schreibtisch, an dem sie sich stundenlang über der Mathehausübung den Kopf zerbrochen hat. 

 

Lisa wollte sicher gehen, dass sich die Pflegerin hier wie Zuhause fühlt. Schließlich wird sie bei ihrem Vater leben. Dafür muss die Pflegekraft auch ihren Betriebsstandort verlegen und diese Verlegung der Gewerbebehörde melden. 

 

Diese Meldung muss spätestens am Tag des Betreuungsbeginns bei der neuen Familie bei der Gewerbebehörde eintreffen. Das kann bequem über das Online Formular gemacht werden.

 

  1.  Werkvertrag bzw. Honorarnoten

        

Anders als beim Angestellten Verhältnis basiert die Entlohnung auf selbstständiger Basis über einen Werkvertrag bzw. Honorarnoten, in denen auch Versicherung und Fahrtkosten definiert sind. Dabei sind Betreuungskräfte für die Entrichtung ihrer Steuern (Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, … - siehe Bundesministerium für Finanzen) und Sozialabgaben selbst verantwortlich. 

 

Lisa unterstützt die Pflegerin ihres Vaters dennoch und geht die Honorarnoten und den Werkvertrag mit ihr durch. Denn auch hier kann es aufgrund von Sprachbarrieren Schwierigkeiten geben. Durch das Durchbesprechen können schnell und problemlos eventuelle Missverständnisse beider Parteien geklärt werden. Die Wirtschaftskammer stellt sowohl Musterverträge als auch Vorlagen für Honorarnoten zur Verfügung.

  

  1. Pflichtversicherung bei der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung

     

Durch die Gewerbeanmeldung entsteht automatisch eine Kranken-, Pensions- und Unfallversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft. Für die Versicherungsanmeldung muss eine Versicherungserklärung und die Einverständniserklärung ausgefüllt und an die SVS übermittelt werden. Das kann mittels Handysignatur bequem online erfolgen. Die SVS leitet dies im Regelfall an die Wirtschaftskammer weiter und die wiederum an das Finanzamt, sodass alle zuständigen Institute letztlich Bescheid wissen.

Vorteile und Nachteile
  • Vorteil: Die Familie bekommt durch Pflegeförderungen Unterstützung vom Staat.
  • Nachteil: Man muss der Pflegekraft ein Zimmer zur Verfügung stellen, wofür nicht jeder die Kapazitäten hat.

Weitere Möglichkeiten

Neben der 24-Stunden-Betreuung gibt es auch andere Formen der Pflege, die passen könnten.

Füße in Turnschuhen positioniert vor Richtungspfeilen.

 

Stundenweise Betreuung

Bei der stundenweisen Betreuung entscheiden Familien selbst, wie viel Unterstützung sie für die Betreuung von Angehörigen benötigen. Die Leistungen beinhalten Grundpflege wie Körperpflege, Haushaltstätigkeiten und Botengänge wie beispielsweise Einkaufen oder das Begleiten bei Arztbesuchen. Auch das Verbandswechseln oder das Verabreichen von Medikamenten kann zum Aufgabengebiet einer stundenweisen Betreuung zählen. Liegt die Betreuung unter der Geringfügigkeitsgrenze oder wird über Dienstleister wie das Rote Kreuz vollzogen, muss dies nicht angemeldet werden. 

 

Der Vorteil von stundenweiser Betreuung ist, wie zuvor schon erwähnt, die Unterstützung im Haushalt, ohne der Pflegekraft ein Zimmer zur Verfügung stellen zu müssen. Werden die unterstützenden Tätigkeiten jedoch immer mehr, sollte eine 24-Stunden-Pflegekraft in Betracht gezogen werden.

 

 

Pflegekarenz

Seit mehr als sechs Jahren können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mittlerweile in Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit gehen, um eine Pflegekraft für ihre Angehörigen zu organisieren oder sich selbst um die Pflege ihrer Liebsten zu kümmern. Dafür muss der derzeitige Arbeitsvertrag zumindest ununterbrochen drei Monate gültig sein.

 

Darüber hinaus kann Pflegekarenz bzw. -teilzeit nicht in jedem Fall beansprucht werden. 

 

Dies ist erst bei nahen Angehörigen ab Pflegestufe 3 oder an Demenz erkrankten und minderjährigen nahen Angehörigen ab Pflegestufe 1 möglich. Als nahe Angehörige gelten unter anderen Ehepartner, Eltern, Großeltern und Kinder. Ein gemeinsamer Haushalt ist keine Notwendigkeit. 

 

Auch um Pflegekarenzgeld kann angesucht werden. Über die Höhe des Karenzgeldes bzw. 

 

ob dieses überhaupt gewährt wird, entscheidet das Sozialministerium. Beantragt kann es mittels des vorgefertigten Formulars werden. Die Arbeiterkammer informiert diesbezüglich umfassend.

 

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

Lisa hat sich intensiv mit den Möglichkeiten der Pflegekraft-Anmeldung auseinandergesetzt und eine Lösung gefunden, die am besten zu ihrem Vater passt. Auch wenn sie ihn nicht selbst pflegt, kann sie ihn dennoch tatkräftig unterstützen und fühlt sich durch die gewonnene Klarheit erleichtert. Die Wahl zwischen angestellter und selbstständiger Pflegekraft ist eine individuelle Entscheidung, die von den Bedürfnissen der betreuenden Person und den eigenen finanziellen Möglichkeiten abhängt. Wichtig ist, dass Du Dich vorab umfassend informierst, um die beste Lösung für Dich und Deine Liebsten zu finden.

Mehr Informationen und weiterführende Links zur Anmeldung von Pflegekräften findest Du auf der Website des Österreichischen Digitalen Amts.

Du möchtest mehr zum Thema stundenweise Betreuung oder Pflegekarenz wissen? Dann schreib uns. Hast Du die passende Pflegekraft noch nicht gefunden? Dann registriere Dich jetzt bei noracares!

Deine Nora

 

Ein türkisfarbener Banner mit weißem Text, der 'Noras Häufig gestellte Fragen' lautet. Auf der rechten Seite befindet sich eine illustrierte Avatarfigur einer Krankenschwester mit blonden Haaren, die eine türkise Krankenschwester-Mütze mit einem weißen Kreuz, einen weißen Kragen und ein Stethoskop um den Hals trägt
Du brauchst einen gültigen Ausweis, Meldezettel, Nachweis über Qualifikationen, einen Arbeits- oder Werkvertrag sowie eine Anmeldung bei der Sozialversicherung.
Die Kosten hängen von der Art der Anstellung ab. Bei einer angestellten Pflegekraft fallen Sozialabgaben und Steuern an, während bei selbstständigen Pflegekräften Kosten für die Gewerbeanmeldung und Mitgliedsbeiträge anfallen.
Ja, allerdings gibt es je nach Herkunftsland unterschiedliche Regelungen. Innerhalb der EU ist es einfacher als mit Pflegekräften aus Drittstaaten, da diese eine Arbeitsbewilligung benötigen.
Es gibt verschiedene Pflegeförderungen, wie die 24-Stunden-Pflege-Förderung. Informationen hierzu findest Du auf der Seite des Sozialministeriums.
Die nicht erfolgte Anmeldung einer Pflegekraft kann rechtliche Konsequenzen haben, darunter hohe Geldstrafen und Rückforderungen von Pflegeförderungen.

 

 

Grafisches Logo von Noras Wissenschatz, einer Sammlung von Informationen für Pflegekräfte. Ideal zur Darstellung von Pflegewissen und Ratschlägen.

Gewerbeschein: Offizielle Erlaubnis zur selbstständigen Berufsausübung in Österreich.

Hausangestelltengesetz: Gesetzliche Grundlage für die Anstellung von Haushaltshilfen und Pflegekräften in Privathaushalten.

Pflegekarenz: Eine gesetzlich geregelte Freistellung von der Arbeit zur Pflege naher Angehöriger.

Mindestlohntarif: Gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn für angestellte Pflegekräfte, je nach Bundesland unterschiedlich.

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVS): Versicherungsträger für Selbstständige in Österreich.