Pensionsalter Österreich: Was Familien über Pension und Ruhestand wissen sollten

 

Das Pensionsalter in Österreich bestimmt oft Deine Lebensplanung: Wann kannst Du endlich in Pension gehen? Gibt es Unterschiede zwischen Männern und Frauen? Und was bedeuten die Reformen ab dem 1. Jänner 2024 konkret für Dich?

 

Drei Generationen einer glücklichen Familie sitzen gemeinsam im Garten und lächeln in die Kamera.

 

Aktuell liegt das gesetzliche Pensionsalter für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen startet ab 1. Jänner 2024 eine schrittweise Anhebung von 60 auf 65 Jahre – abhängig von Deinem Geburtsjahrgang und mit vollständiger Angleichung bis 2033.
Darüber hinaus gibt es Optionen wie Frühpension, Korridorpension oder Teilpension, die besonders für bestimmte Berufsgruppen oder langjährig Versicherte relevant sein können.

In diesem Text erkläre ich Dir verständlich und praktisch, welche Regelungen für Dein Pensionsalter gelten, welche Ausnahmen möglich sind, wie Abschläge oder Boni Dein Ergebnis verändern und wie Du Dein persönliches Pensionsdatum schnell berechnest. Alle Angaben stützen sich auf die aktuellsten offiziellen Informationen (Sozialversicherung, Pensionsversicherung, Sozialministerium, Arbeiterkammer und ÖGB) – damit Du verlässliche Antworten und praxisnahe Tipps bekommst.

 

 

 

Aktuelles gesetzliches Pensionsalter in Österreich

Das Pensionsalter ist mehr als eine Zahl – es hat direkte Auswirkungen auf Familien. Ob durch geänderte Einkommenspläne, Betreuung älterer Verwandter oder die eigene Lebensplanung: Jede Anpassung beim Renteneintritt wirft Fragen auf, die Familien heute beschäftigen.

 

Eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen feiert gemeinsam den Ruhestand einer Mitarbeiterin im Büro mit Partyhüten und Ballons

Männer

Das gesetzliche Pensionsalter beträgt in Österreich 65 Jahre für Männer. 

Frauen

Für Frauen steigt es seit 1. Jänner 2024 schrittweise in 6-Monats-Schritten von 60 auf 65 Jahre – je nach Geburtsjahrgang bis 2033. 

Gesetzliches Regelpensionsalter 2025 für Männer & Frauen 

Regelpensionsalter & Besonderheiten (Stand 2025)

Geschlecht Regelpensionsalter Besonderheit Stand 2025
Männer 65 Jahre Keine Änderung geplant Fix
Frauen 60–65 Jahre Stufenweise Anhebung 2024–2033 Übergangsjahrgänge betroffen

 

Familie Huber und die große Pensionsplanung

Die Hubers sitzen an einem sonnigen Sonntagnachmittag gemeinsam am Küchentisch. Vater Franz steht kurz vor der Pension und die Familie fragt sich: Reicht das Geld, um den gewohnten Lebensstandard zu halten? Und was passiert, wenn Pflege notwendig wird?

Tochter Anna holt Notizblock und Laptop: „Wir sollten uns genau anschauen, wie das Pensionssystem funktioniert – gesetzlich, betrieblich und privat. "Dann wissen wir, worauf wir achten müssen.“

Gemeinsam recherchieren sie: Franz’ gesetzliche Pension basiert auf den Pflichtbeiträgen, die er sein ganzes Erwerbsleben eingezahlt hat. Die Höhe hängt von seiner Beitragsdauer und dem Durchschnittseinkommen ab. Die Hubers besprechen auch die betriebliche Altersvorsorge. Franz’ Arbeitgeber hat während der letzten Jahre zusätzliche Beiträge in einen Fonds eingezahlt – ein Plus für die Familie, das zusätzliche Sicherheit bietet.

Schließlich geht es um private Vorsorge. Sie prüfen Lebensversicherungen und Sparpläne, um eventuelle Lücken zu schließen. Besonders wichtig: die Absicherung im Pflegefall, damit niemand finanziell überfordert wird. 

 

Ruhestand & Pflege (Das Österreichische Pflegegeld)

Das österreichische Pflegegeld ist die zentrale staatliche Unterstützung, wenn es um Pflege geht. Es wird in sieben Stufen gewährt – je nachdem, wie hoch dein Pflegebedarf ist – und soll die zusätzlichen Kosten durch Pflege abfedern. Wichtig ist: Das Pflegegeld bekommst du unabhängig von deiner Pension.

 

Miniatürliche Menschen stehen auf Geldstapeln und symbolisieren Reichtum und Erfolg.
Der Unterschied ist klar:
  • Deine Pension soll deine allgemeinen Lebenshaltungskosten decken.
  • Das Pflegegeld ist zweckgebunden – es ist ausschließlich dafür gedacht, die Ausgaben rund um deine Pflege zu unterstützen.

Und trotzdem: Auch wenn es beides gibt – Pension und Pflegegeld – bleibt oft eine große finanzielle Lücke. Diese Lücke belastet nicht nur dich, sondern vor allem auch deine Familienplanung und dein direktes Umfeld am stärksten.

Für Anna bedeutet es eine ständige Sorge: Können wir uns die Pflege leisten? Werden wir als Familie finanziell überfordert? Die Last ist nicht nur organisatorisch und emotional schwer, sondern vor allem auch finanziell drückend.

Gerade deshalb wird Pflegegeld oft als Erleichterung, aber selten als ausreichende Lösung erlebt. Es hilft – aber es nimmt nicht die Angst, dass Du und Deine Familie trotz Pension und Pflegegeld in ein finanzielles Ungleichgewicht geraten.

Noras Tipps: Ich empfehle Dir eine Begleitung mitzunehmen, wenn Du zu Ämtern gehst. Zwei Ohren hören mehr und Du kannst Dich auf das Gespräch konzentrieren.

 

Pensionsantrittsalter Frauen/Männer, Berechnung & Anhebung

In Österreich liegt das gesetzliche Pensionsalter für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen verändert sich dieses Alter seit dem 1. Jänner 2024 schrittweise – von 60 auf 65 Jahre, abhängig vom Geburtsjahrgang, bis spätestens 2033. Diese Veränderung kann für viele Fragen und Unsicherheiten sorgen: Wann genau kann ich in Pension gehen? Wie wirkt sich das auf meine Pläne für den Ruhestand aus?

 

Ältere Frau und ihre Kolleginnen und Kollegen feiern den Ruhestand im Büro mit Kuchen, Partyhüten und Ballons.

 

Frauenpensionsalter nach Geburtsjahrgang (Anhebung 2024–2033)

Pensionsalter nach Geburtsjahr (Frauen – Übergangsregelung)

Geburtsjahr Pensionsalter Anmerkung
1964 (1. Halbjahr) 60,5 Jahre Erste betroffene Jahrgänge
1964 (2. Halbjahr) 61 Jahre
1965 62 Jahre
1966 63 Jahre
1967 64 Jahre
1968 (1. Halbjahr) 64,5 Jahre
ab 1. Juli 1968 65 Jahre Vollständige Angleichung

 

Frühester Pensionsantritt (Frühpension)

Die Frühpension eröffnet die Möglichkeit, den wohlverdienten Ruhestand etwas früher zu beginnen. Sie richtet sich an Menschen, die viele Jahre gearbeitet und Verantwortung getragen haben – ein sanfter Übergang in einen neuen Lebensabschnitt, der sorgfältige Planung und Sicherheit erfordert.

Korridorpension
Stell Dir vor, Du bist 62 Jahre alt und hast 40 Jahre gearbeitet – 480 Versicherungsmonate sind geschafft. Dann kannst Du den Schritt in die Frühpension wagen. Ja, es gibt Abschläge, etwa 4,2 % pro Jahr, aber dafür kannst Du früher beginnen, Deinen wohlverdienten Ruhestand zu genießen.

Schwerarbeiterpension
Wer sein Leben lang körperlich hart gearbeitet hat, kennt den Wert von Ruhe und Erholung. Ab 60 Jahren, nach mindestens 45 Jahren Schwerarbeit, gibt es die Möglichkeit, in Pension zu gehen. Ein Weg, der Deine Leistung und Deine Ausdauer würdigt.

Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung / 45 Jahre)
Für Männer liegt das reguläre Pensionsalter bei 65 Jahren. Doch wer 45 Jahre kontinuierlich Beiträge geleistet hat, kann früher in Pension gehen – eine Anerkennung für ein langes Berufsleben voller Engagement.

Teilpension
Manchmal möchte man den Übergang in den Ruhestand sanft gestalten. Bei der Teilpension kannst Du stufenweise reduzieren, Teilzeit arbeiten und parallel schon Pension beziehen. So wird der Übergang entspannter, und Du kannst Dich langsam an den neuen Lebensabschnitt gewöhnen.

 

Arten der Pension in Österreich

Pensionsarten & Voraussetzungen (Stand 2025)

Pensionsart Frühestes Alter Voraussetzungen Besonderheiten
Alterspension Männer 65, Frauen 60–65 180 Versicherungsmonate (davon 84 Erwerbstätigkeit) Standardform
Korridorpension 62 Jahre 480 Monate (40 Jahre) Abschläge bei frühem Antritt
Schwerarbeitspension 60 Jahre 540 Monate, davon mind. 10 Jahre Schwerarbeit Frühere Möglichkeit
Langzeitversichertenpension 62–65 Jahre 45 Versicherungsjahre Ehem. Hacklerregelung
Teilpension Ab 62 Jahren Vereinbarung mit Arbeitgeber Teilzeit + Teilpension

 

Voraussetzungen für die Alterspension

Hand hält eine antike Justizwaage, auf der eine Seite mit 100-Euro-Scheinen schwerer ist als die andere – Symbol für Ungleichgewicht oder Korruption

 

Der Weg in den Ruhestand ist ein großer Schritt im Leben – und gut zu wissen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Es geht nicht nur um die Anzahl der Arbeitsjahre, sondern auch um die Zeiten, in denen Du Verantwortung für andere übernommen hast, sei es durch Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen. Diese Phasen werden anerkannt und fließen in Deine Pension ein, damit Dein Engagement und Deine Lebensleistung gewürdigt werden.

Versicherungsmonate (Wartezeit)
Um in den wohlverdienten Ruhestand gehen zu können, brauchst Du insgesamt 180 Versicherungsmonate – das sind 15 Jahre. Davon müssen mindestens 84 Monate in aktiver Erwerbstätigkeit zurückgelegt worden sein. Diese Zeit spiegelt all die Jahre harter Arbeit und Engagement wider, die Dich zu diesem Punkt bringen.

Anrechenbare Zeiten
Auch Lebensabschnitte, in denen Du für andere gesorgt hast, zählen: Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Familienhospizkarenz werden berücksichtigt. So wird anerkannt, dass Deine Verantwortung und Fürsorge genauso wertvoll sind wie die Berufsjahre.

 

Pensionskonto & Berechnung

Der Gedanke an die eigene Pension wirft oft viele Fragen auf: Wie hoch wird sie sein? Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Das Pensionskonto hilft Dir, den Überblick zu behalten und gibt Dir die Sicherheit, Deine Zukunft besser planen zu können.

So funktioniert das Pensionskonto

Jedes Jahr werden 1,78 % Deiner Beitragsgrundlage auf Dein Pensionskonto eingezahlt. Die Pension wird später in 14 Auszahlungen pro Jahr ausgezahlt. Auf diese Weise wächst Dein Guthaben kontinuierlich und spiegelt Deine Lebensleistung wider.

Online Pensionsrechner Österreich 

Für detaillierte Informationen kannst Du den Online Pensionsrechner Österreich  der Sozialversicherung nutzen. Er hilft Dir, Deine individuellen Ansprüche zu prüfen und verschiedene Szenarien durchzuspielen.  Zum offiziellen Rechner der SV 

Mini-Rechner mit Geburtsdatum und Geschlecht

Wenn Du schnell einen Überblick haben möchtest, bietet unser Mini-Rechner direkt auf dieser Seite eine praktische Lösung. Einfach Geburtsdatum und Geschlecht eingeben – schon erfährst Du den frühestmöglichen Pensionsantritt. Zum Mini-Rechner

 

Bonus bei späterem Pensionsantritt

Den Ruhestand bewusst hinauszuzögern kann sich lohnen – sowohl finanziell als auch für Deine persönliche Planung. Wer den Pensionsantritt um einige Jahre verschiebt, kann von einem Bonus profitieren, der die monatliche Pension deutlich erhöht und zugleich steuerliche Vorteile mit sich bringt.

 

Lächelnde Frau in rotem Kleid hält mehrere Geldscheine in der Hand vor neutralem Hintergrund.

Wie funktioniert der Bonus?

Für jedes Jahr, das Du später in Pension gehst, erhöht sich Deine Pension um 5,1 %. Wer den Eintritt um drei Jahre aufschiebt, kann so einen Bonus von bis zu 15,3 % erreichen. Diese Aufschläge bieten eine attraktive Möglichkeit, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern oder sogar zu verbessern.

Steuerliche Vorteile und Nettoeinkommen

Ein späterer Pensionsantritt bringt nicht nur einen höheren Bruttobetrag, sondern kann auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. Reduzierte Sozialversicherungsbeiträge während des Aufschubs bedeuten ein höheres Nettoeinkommen – ein zusätzlicher finanzieller Spielraum, den Du bis zum Ruhestand genießen kannst.

Abschläge & Bonus bei Pensionsantritt

 

Pensionsantritt & Auswirkungen (Szenarien)

Szenario Veränderung Erklärung
Frühpension Österreich (pro Jahr früher) –4,2 % Dauerhafte Kürzung der Pension
Späterer Antritt (pro Jahr später) +5,1 % Höhere Pension, max. +15,3 %

 

Antragstellung & Ablauf für die Pension

Der Übergang in den Ruhestand ist ein großer Schritt – ein Moment, auf den Du lange hingearbeitet hast. Damit alles reibungslos läuft, ist es wichtig, den Pensionsantrag rechtzeitig und korrekt zu stellen. Hier erfährst Du, wie Du Schritt für Schritt vorgehst und welche Unterlagen Du benötigst.

 

Nahaufnahme von Händen, die an einem Tisch ein Formular mit einem Stift ausfüllen.

 

Wann solltest Du den Antrag stellen?

Am besten stellst Du Deinen Antrag zwei bis drei Monate vor dem geplanten Pensionsbeginn, spätestens aber bis Ende des letzten Monats vor dem geplanten Start. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung und eventuelle Rückfragen. Mehr Infos auf oesterreich.gv.at

 

Wo stellst Du den Pensionsantrag?

Den Antrag reichst Du beim zuständigen Pensionsversicherungsträger ein. Je nach Deinem Status kann das unterschiedlich sein:

  • PVA – für Arbeitnehmer:innen im öffentlichen Dienst
  • SVS – für Selbstständige und Landwirte (svs.at)
  • BVAEB – für Beamte (bvaeb.at)

Du kannst den Antrag online, schriftlich oder persönlich einreichen. Für Online-Anträge brauchst Du oft die Anmeldung über ID AustriaInfos zur Online-Einreichung

Noras Tipp: Erstelle Dir eine Übersicht mit Telefonnummern und Adressen der wichtigsten Stellen (PVA, Gemeindeamt, Sozialberatungsstellen).

Welche Unterlagen benötigst Du für die Antragstellung?

Damit Dein Antrag schnell bearbeitet wird, halte folgende Unterlagen bereit:

  • Geburtsurkunde (bei Geburt im Ausland)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde oder Nachweis eingetragene Partnerschaft
  • Scheidungsurteil und Nachweis über Unterhaltsverpflichtung
  • Geburtsurkunden von Kindern (bei Kinderzuschuss oder Waisenpension)
  • Sterbeurkunde des verstorbenen Partners (bei Witwen-/Witwerpension oder Waisenpension)

Du kannst diese Unterlagen als Original, Scan oder Kopie einreichen. (Mehr Infos)

Schritt-für-Schritt Ablauf

  1. Vorbereitung Sammle alle erforderlichen Unterlagen.
  2. Antrag stellen – Reiche Deinen Antrag beim zuständigen Pensionsversicherungsträger ein.
  3. Bearbeitung abwarten – Prüfe Rückfragen und schaue auf die Berechnung Deines Bescheids.
  4. Pension beginnt – Nach positiver Entscheidung startet Deine Pension am festgelegten Stichtag.
  5. Ruhestand genießen – Starte entspannt in Deinen neuen Lebensabschnitt.

Nutze den Online-Pensionsrechner

Um eine erste Vorstellung Deiner zukünftigen Pension zu bekommen, kannst Du den offiziellen Online-Pensionsrechner der Sozialversicherung verwenden.

 

Die Pension und ihre Auswirkungen auf die Pflegebedürftigkeit

Der Übergang in die Pension ist für viele ein freudiger Moment – doch er wirft auch wichtige Fragen auf: Reicht die Rente aus, um den Lebensstandard zu halten? Und was passiert, wenn plötzlich Pflegebedarf entsteht? Gerade für Familien ist es entscheidend, sich frühzeitig mit diesen Themen auseinanderzusetzen.

Euro-Scheine und ein Stethoskop liegen auf einer spiegelnden Oberfläche, die symbolisch für die Finanzierung im Gesundheitswesen stehen.

 

Steigendes Risiko der Pflegebedürftigkeit

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Viele Menschen unterschätzen, wie schnell sich die Lebenssituation ändern kann. Krankheiten, Unfälle oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass plötzlich Unterstützung im Alltag notwendig wird.

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der Pflegekosten ab. Besonders bei stationärer Pflege entstehen oft hohe Eigenanteile, die nicht immer durch die gesetzliche Rente gedeckt sind. Hier ist es wichtig, zusätzliche Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Pflegezusatzversicherung abschließen

Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die finanzielle Lücke zu schließen. Sie ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und bietet verschiedene Modelle:

  • PflegetagegeldversicherungZahlung eines festen Betrags pro Pflegetag.
  • Pflegekostenversicherung: Erstattung der tatsächlichen Pflegekosten.
  • Pflegerentenversicherung: Monatliche Rente im Pflegefall.

Je früher man eine solche Versicherung abschließt, desto günstiger sind die Beiträge.

Rücklagen bilden

Neben Versicherungen ist es sinnvoll, eigene Rücklagen für den Pflegefall zu bilden. So bleibt man auch bei unerwarteten Ereignissen finanziell flexibel.

Rechtzeitige Auseinandersetzung mit der Pflegevorsorge

Frühzeitige Planung ist entscheidend. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema Pflegevorsorge beschäftigt, kann die eigenen Wünsche und Bedürfnisse besser in die Planung einfließen lassen. Wichtige Schritte sind:

  • Pflegegrad beantragenUm Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegegrad festgestellt werden.
  • Vorsorgedokumente erstellenPatientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung regeln, wer im Ernstfall Entscheidungen trifft.
  • Finanzielle Absicherung prüfenÜberprüfen, ob die gesetzliche Rente ausreicht oder ob zusätzliche Vorsorgemaßnahmen notwendig sind.

Praktische Tipps für die Pflegevorsorge

  1. Frühzeitig informierenJe eher man sich mit dem Thema auseinandersetzt, desto besser kann man vorsorgen.
  2. Bedarf ermitteln: Überlegen Sie, welche Art der Pflege im Ernstfall benötigt wird (ambulant oder stationär)
  3. Angebote vergleichen: Informieren Sie sich über verschiedene Pflegezusatzversicherungen und vergleichen Sie die Leistungen.
  4. Rücklagen bilden: Neben Versicherungen ist es sinnvoll, eigene Rücklagen für den Pflegefall zu bilden.
  5. Rechtliche Vorsorge treffen: Erstellen Sie wichtige Dokumente wie Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

 

Pension für ältere Menschen aus dem Ausland in Österreich

Älteres Paar sitzt am Poolrand, lacht und genießt bunte Sommergetränke in aufblasbaren Entenhaltern.

 

Wenn Du als Pensionist aus dem Ausland in Österreich lebst oder hier gearbeitet hast, ist es wichtig zu wissen, wie Deine Pension koordiniert wird. Die Pensionsversicherung berücksichtigt dabei nicht nur Deine Beiträge in Österreich, sondern auch in anderen Ländern, mit denen es Sozialversicherungsabkommen gibt. So stellst Du sicher, dass Du keine Ansprüche verlierst.

Die Internationalen Beratungstage der PVA sind dafür besonders hilfreich. Dort bekommst Du persönliche Unterstützung, wie Du Deine Pensionen aus verschiedenen Ländern zusammenführst, Anträge richtig stellst und Fristen einhältst.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)Sie verhindern, dass Deine Pension doppelt besteuert wird – also einmal im Land, aus dem die Pension kommt, und einmal in Österreich. Damit bleibt Dir mehr von Deinem Geld für den Alltag.

Noras Tipp: Nutze die Beratungstage der PVA und informiere Dich frühzeitig über die DBAs, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden.

Regelungen für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige

EU-/EWR-Bürger

Als Bürger eines EU- oder EWR-Staates hast Du Anspruch auf die österreichische Pension, wenn Du hier Beiträge geleistet hast. Wichtig: Deine Versicherungszeiten in anderen EU-Ländern werden bei der Berechnung der Pension berücksichtigt. Das nennt man „Gesamtversicherungszeit“.

Drittstaatsangehörige

Für Personen aus Ländern außerhalb der EU gelten gesonderte Regelungen, abhängig vom bilateralen Abkommen zwischen Österreich und dem Heimatland. Wer länger in Österreich arbeitet und Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt hat, kann grundsätzlich eine Rente beziehen. Die Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten ist oft möglich, aber die Verfahren sind komplexer.

Anrechnung ausländischer Versicherungszeiten

Wenn du bereits in einem anderen Land Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hast, können diese für die Berechnung deiner österreichischen Pension berücksichtigt werden. Dies geschieht über sogenannte Koordinierungsregelungen innerhalb der EU oder über bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit Drittstaaten.

Praxis-Tipps:

  • Stelle sicher, dass Du alle Nachweise über Beitragszeiten aus Deinem Heimatland aufbewahrst.
  • Beantrage die Pension rechtzeitig, da die Bearbeitung von Auslandspensionen länger dauern kann.
  • Prüfe die Möglichkeiten für Zusatzpensionen, falls die ausländischen Versicherungszeiten nicht ausreichend sind.

Mögliche Herausforderungen

  1. Lange Bearbeitungszeiten: Ausländische Versicherungszeiten müssen oft genau geprüft werden.
  2. Unterschiedliche Berechnungsmethoden: Jedes Land hat eigene Regeln für die Rentenberechnung.
  3. Sprachbarrieren und Bürokratie: Formulare und Korrespondenz erfolgen oft nur auf Deutsch.
Nützliche Anlaufstellen 

Was tun, wenn die Pension nicht ausreicht? Finanzielle Unterstützung im Alter

Viele ältere Menschen stehen vor der Herausforderung, dass ihre Pension nicht alle Lebenshaltungskosten deckt. Es gibt jedoch verschiedene staatliche und private Unterstützungsangebote:

 

Taschenrechner, Computertastatur, USB-Stick und Richterhammer auf einem dunklen Schreibtisch – Symbol für Recht, Justiz und finanzielle Berechnung.

 

Ausgleichszulage (Mindestpension)

Jeder Pensionsantrag gilt gleichzeitig als Antrag auf Ausgleichszulage, die dafür sorgt, dass ein gesetzliches Mindesteinkommen erreicht wird. Wenn Du nur eine Mindestpension bekommst, bedeutet das oft, dass Dein tägliches Leben bereits an der finanziellen Grenze läuft. Jede zusätzliche Ausgabe – sei es für Essen, Strom oder medizinische Versorgung – wird zu einer Herausforderung.

Für die erwachsenen Kinder wie Anna heißt das: Sie tragen nicht nur die Sorge um Dein Wohlergehen, sondern spüren auch die finanzielle Last direkt mit. Plötzlich müssen sie überlegen, wie sie Pflege, Medikamente und Lebenshaltungskosten unter einen Hut bringen können, während sie gleichzeitig ihr eigenes Leben organisieren.

Die Situation belastet nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Psyche: Die ständige Angst, dass Du nicht genug hast, nagt an der emotionalen Stärke der Familie. Kinder fühlen sich oft zerrissen zwischen Liebe, Verantwortung und den eigenen Grenzen.

Und doch bleibt die Sorge, dass selbst mit Pflegegeld und Unterstützung die Mittel nicht ausreichen. Die Mindestpension macht deutlich: Es ist nicht nur Geld, das fehlt – es ist die Freiheit, in Würde alt zu werden, und die Ruhe der Kinder, die wissen wollen, dass es Dir gut geht. Online-Formular & mehr Infos: Pensionsversicherung – Ausgleichszulage

Wohnbeihilfe / Wohnunterstützung

Wer ein geringes Einkommen hat, kann in vielen Bundesländern Wohnbeihilfe beantragen, um die Miet- oder Wohnkosten zu senken. 

Beispiele:

Unterstützung durch Angehörige

Neben staatlicher Hilfe kann auch private Unterstützung wichtig sein – sei es durch regelmäßige Beiträge, Hilfe im Alltag oder durch gemeinsame Haushaltsführung.

Betreuung & Pflege bei begrenzten finanziellen Mitteln

Wenn Geld knapp ist, kann es hilfreich sein, sich frühzeitig über gemeinnützige oder private Organisationen zu informieren, die Pflege oder Betreuungsdienste günstiger anbieten. Plattformen wie noracares.at bieten Unterstützung oder Orientierung bei der Suche nach geeigneten Pflege- und Betreuungsangeboten, auch wenn die finanziellen Mittel beschränkt sind.

Noras Tipp: Schau Dir die Tabellen und die Timeline im Artikel an, wirf einen Blick in Dein Pensionskonto und probiere den Mini-Rechner aus, um Dein individuell frühestmögliches Pensionsalter zu ermitteln. Damit hast Du Deine Planung voll im Griff und kannst Deine Entscheidungen bewusst treffen.

 

 

 

Grafik von Krankenschwester Nora mit einem Stethoskop um den Hals und dem Text 'Noras Fazit' auf einem grünen Banner. Abschlussbemerkung oder Zusammenfassung im Gesundheitsbereich.

Wir wissen, dass die vielen Regelungen rund um die Pension schnell verwirrend wirken können. Genau deshalb haben wir für Dich alle offiziellen Informationen der Sozialversicherung, Pensionsversicherung, des Sozialministeriums, der Arbeiterkammer und des ÖGB gesammelt, aufbereitet und praxisnah erklärt. So kannst Du ganz einfach selbst einschätzen, wann Dein persönliches Pensionsdatum ist, welche Optionen für Dich offen stehen und wie sich mögliche Abschläge oder Boni auf Deine Pension auswirken.

Wenn Du diese Schritte befolgst, bist Du bestens vorbereitet, um Dein Pensionsziel in Österreich stressfrei zu erreichen.

noracares.at unterstützt Dich dabei, passende und zugleich leistbare Lösungen zu finden. Ob es um die Suche nach qualifizierten Betreuungskräften geht oder um Orientierung im vielfältigen Angebot: Wir begleiten Dich zuverlässig und mit einem klaren Ziel – Sicherheit und Entlastung für Deine Familie.

Zögere nicht, uns bei Fragen oder konkretem Betreuungsbedarf zu kontaktieren – gemeinsam finden wir die richtige Unterstützung.

 

Ein türkisfarbener Banner mit weißem Text, der 'Noras Häufig gestellte Fragen' lautet. Auf der rechten Seite befindet sich eine illustrierte Avatarfigur einer Krankenschwester mit blonden Haaren, die eine türkise Krankenschwester-Mütze mit einem weißen Kreuz, einen weißen Kragen und ein Stethoskop um den Hals trägt
In Österreich kannst Du grundsätzlich ab 62 Jahren die Frühpension in Anspruch nehmen, wenn Du ausreichend Versicherungsmonate nachweisen kannst. Dabei gelten allerdings Abschläge auf die Pension, je nachdem, wie viele Jahre vor dem regulären Pensionsalter Du in Pension gehst.
Nein, das reguläre Pensionsalter liegt für Männer bei 65 Jahren. Für Frauen steigt es seit dem 1. Jänner 2024 schrittweise von 60 auf 65 Jahre, je nach Geburtsjahrgang, bis 2033. Ein Pensionsantritt mit 67 ist daher nicht verpflichtend, kann aber als freiwilliger Aufschub für einen Bonus genutzt werden.
Menschen, die viele Jahre schwere körperliche Arbeit geleistet haben, können unter der sogenannten Schwerarbeitspension ab 60 Jahren in Pension gehen, sofern mindestens 45 Jahre an entsprechenden Beitragszeiten nachgewiesen werden.
Ja, offizielle Tabellen und Rechner bieten einen Überblick über das Pensionsalter je nach Geburtsjahr, Geschlecht und Versicherungszeiten. Du findest sie auf der Website der Pensionsversicherung oder über den offiziellen Pensionsrechner.
Für die Alterspension benötigst Du insgesamt 180 Versicherungsmonate (15 Jahre), davon mindestens 84 Monate in aktiver Erwerbstätigkeit. Außerdem werden bestimmte Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen anerkannt.
Wenn Du über das reguläre Pensionsalter hinaus arbeitest, kannst Du einen Aufschubbonus erhalten: Deine Pension erhöht sich um 5,1 % pro Jahr. Wer drei Jahre später in Pension geht, kann so bis zu 15,3 % zusätzlich erhalten. Zudem profitierst Du von steuerlichen Vorteilen durch reduzierte Sozialversicherungsbeiträge.

 

Grafisches Logo von Noras Wissenschatz, einer Sammlung von Informationen für Pflegekräfte. Ideal zur Darstellung von Pflegewissen und Ratschlägen.
  • Alterspension / Regelpensionsalter: Die Standardform der Pension, die Du beim Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters (aktuell 65 für Männer, stufenweise Anhebung für Frauen) in Anspruch nehmen kannst.
  • Ausgleichszulage (Mindestpension): Eine staatliche Leistung, die dafür sorgt, dass Pensionist:innen ein gesetzliches Mindesteinkommen (Mindestpension) erreichen.
  • Korridorpension: Eine Form der Frühpension, die ab 62 Jahren bei langer Versicherungszeit in Anspruch genommen werden kann – in der Regel mit permanenten Abschlägen auf die Pension.
  • Versicherungsmonate (Wartezeit): Die Anzahl der Monate, in denen Du Beiträge in die Pensionsversicherung eingezahlt hast. Mindestens 180 Monate (15 Jahre) sind für die Alterspension nötig.
  • Abschläge & Bonus: Abschläge sind dauerhafte Kürzungen der Pension bei frühem Antritt (Frühpension). Der Aufschubbonus ist eine Erhöhung der Pension bei späterem Antritt.
  • Pensionskonto: Ein Online-Tool, das alle Deine Versicherungszeiten festhält und zur Berechnung der individuellen Pensionshöhe sowie des frühestmöglichen Pensionsantritts dient.
  • Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Abkommen zwischen Österreich und anderen Staaten, die verhindern, dass Deine Pension doppelt besteuert wird (wichtig für Personen mit Auslandspensionen).
  • Schwerarbeitspension: Eine spezielle Pensionsform, die es ermöglicht, bereits ab 60 Jahren in Pension zu gehen, wenn Du eine lange Zeit (mindestens 45 Jahre) körperlich besonders harte Arbeit geleistet hast.