Vacation and care - is that even possible?
Die Pflege eines Angehörigen ist nicht nur körperlich anstrengend, sondern belastet auch die Psyche. Auch dafür braucht es Auszeiten. Auf Reisen kann man abschalten und entspannen – auch mit pflegebedürftigen Menschen. Wie sich Urlaub und Pflege vereinbaren lassen, erfährst du in diesem Beitrag.
Der guten alten Zeiten willen mit der Familie nach Italien fahren, wo man als Kind mit seinen Eltern jede Sommerferien verbracht hat – das wünschen sich viele pflegende Angehörige, die sich um ihre erkrankte Person kümmern.
Aber hat man als Pflegender überhaupt die Möglichkeit, sich eine kurze Auszeit oder gar einen längeren Urlaub zu nehmen? Oder gibt es Alternativen, welche man gemeinsam mit dem pflegebedürftigen Menschen antreten kann? Die Antwort lautet: Ja, solche Möglichkeiten gibt es.
Erholungsurlaub, Kur oder Reha für pflegende Angehörige
Für Angehörige, die dauerhaft zum Beispiel ein Familienmitglied pflegen, bieten Krankenkassen und Pensionsversicherungsanstalten spezielle Kuren oder Rehabilitationen an. Diese Angebote sollen Erschöpfung oder Überlastung vorbeugen. Während die Reha eine Linderung eines bereits vorhandenen Leidens, wie zum Beispiel eines
Bandscheibenvorfalls, bedeutet, gilt die Kur als vorbeugende Maßnahme, damit es gar nicht erst zu einem Leiden kommt. In beiden Fällen muss allerdings eine medizinische Notwendigkeit vorliegen. Das Ziel einer Kur oder Rehabilitation ist die dauerhafte und nachhaltige Besserung des Gesundheitszustandes.
In diesen Fällen muss zuerst der jeweilige Hausarzt oder die jeweilige Hausärztin die Notwendigkeit in Form eines medizinischen Zeugnisses bestätigen. Dieses muss gemeinsam mit dem ausgefüllten Antrag auf Kur oder Rehabilitation eingereicht werden.
Die Krankenversicherung und/oder Pensionsversicherungsanstalt überprüft den Antrag und das medizinische Zeugnis und stellt eine Bewilligung oder Ablehnung aus.
Vertretung durch Ersatzpflege
Liegt keine medizinische Notwendigkeit für eine Kur oder Rehabilitation vor, müssen Angehörige dennoch nicht auf Urlaub und Pflege verzichten. Es besteht die Möglichkeit, über das österreichische Sozialministerium Unterstützung zu beantragen. Diese finanzielle Unterstützung dient der Vertretung durch sogenannte Ersatzpflege.
Für diese Unterstützung müssen allerdings eine der drei vorliegenden Voraussetzungen erfüllt werden. Die Person, die die Unterstützung beantragt pflegt seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen mit Pflegegeld der Stufe 3 – 7. Liegt eine nachweisliche demenzielle Erkrankung vor, ist die Pflegestufe 1 ausreichend.
Trifft keine dieser Voraussetzungen zu, ist die dritte Option die Pflege eines Minderjährigen oder einer Minderjährigen, ebenfalls mit Pflegegeld der Stufe 1.
Gefördert wird die Ersatzpflege von mindestens einer Woche, bei Pflegebedürftigen mit einer Demenzerkrankung oder minderjährigen Pflegebedürftigen ist die Förderung bereits für eine Ersatzpflege ab 4 Tagen möglich.
Die Höhe der Förderung ist jeweils abhängig von der Stufe des Pflegegeldes und beträgt pro Jahr maximal zwischen 1.200 Euro und 2.500 Euro.
Eine weitere Voraussetzung ist allerdings das Nichtüberschreiten von Einkommensgrenzen. So darf der oder die pflegende Angehörige ein monatliches Netto-Gesamteinkommen von 2.000 Euro (bei Pflegegeld Stufe 1 – 5) bzw. 2.500 Euro (bei Pflegegeld Stufe 6 – 7) nicht überschreiten.
Die angesprochene Ersatzpflege kann nicht nur wegen einem Urlaub beantragt werden. Auch auch aufgrund von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen können Förderungen für Pflegevertretungen beantragt werden.
Urlaubszuschuss für pflegende Angehörige
Um pflegenden Angehörigen eine Auszeit zu ermöglichen, startet das Land Oberösterreich heuer ein Pilotprojekt in Form eines Urlaubszuschusses für Urlaub und Pflege in Österreich. Dieses Pilotprojekt ist auf ein Jahr befristet und gilt für Urlaube im Zeitraum 01.06.2020 bis 31.05.2021. Angehörige sollen damit für ihre
Leistungen auf besondere Art und Weise Dank erhalten. Auch in diesem Fall gibt es ein paar Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
Gefördert werden Personen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen mit mindestens Pflegestufe 3 pflegen. Unabhängig vom Einkommen und auch der Dauer des Urlaubes beträgt der Zuschuss für einen Urlaub in Oberösterreich maximal 225 Euro und für einen Urlaub in einem anderen Bundesland maximal 175 Euro.
Der Antrag selbst muss beim Amt der oberösterreichischen Landesregierung und bis spätestens sechs Monate nach Ende des Urlaubes eingereicht werden.
Urlaub mit Pflegebedürftigen
Pflegehotels: Entlastung für pflegende Angehörige
Aber auch die oder der Pflegebedürftige möchte in den Urlaub. „Gemeinsam Erholen und Neues erleben“ könnte das Motto lauten. Mittlerweile gibt es in den verschiedenen Regionen und Urlaubsdestinationen sogenannte Pflegehotels.
Diese Art Hotel nimmt mit ausgebildeten Pflegefachkräften dem Angehörigen tagtägliche Arbeit ab und schafft so Entlastung. Auf der anderen Seite bieten Pflegehotels klassische Hotelserviceleistungen, wie Verpflegung, Wellness, Veranstaltungen oder Ausflüge.
Darüber hinaus haben viele der Hotels auch Leistungen im Angebot, die für die pflegebedürftige Person wichtig sind, wie Barrierefreiheit, Notrufsysteme oder eventuell Intensivpflege. Viele dieser Häuser sind eine Kombination aus Kurhotels und Pflegeunterkünften.
Hilfsorganisationen in Österreich bieten unter dem Namen „Erholungstage“ kurze Auszeiten für pflegende Angehörige und Betreuung vor Ort für die pflegebedürftige Person.
K.u.r.+: Kur und Pflege kombiniert
Ein anderes Angebot nennt sich „K.u.r.+“ und bietet im oberösterreichischen Bad Hall eine Kur für pflegende Angehörige, während zugleich Pflegebedürftige im nur wenige Gehminuten entfernten Seniorenwohnhaus untergebracht werden können.
Angehörige müssen sich somit nicht mehr mit dem Gedanken herumschlagen, dass sie den pflegebedürftigen Verwandten oder die pflegebedürftige Verwandte „zurücklassen“, sondern sie haben ihn bei sich, während sie selbst die wohlverdiente Kur genießen.
Während in Österreich diese Möglichkeiten größtenteils von Hilfsorganisationen oder karitativen Organisationen angeboten werden, ist man in Deutschland schon ein Stück weiter. Man hat erkannt, dass die Prozentzahl der pflegebedürftigen Reisenden steigen wird und man findet mittlerweile eine Vielzahl an Reisebüros, die sich speziell mit diesem Thema beschäftigen.
Reisebüros für maßgeschneiderte Angebote
Diese Reisebüros bieten maßgeschneiderte Reisen für Pflegebedürftige mit ihren Angehörigen an.
Teilweise haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieser Büros eigene Erfahrung mit dem Thema oder setzen sich schon länger mit dem Thema Reisen für Menschen mit Beeinträchtigung auseinander. Auch spezielle Reisebüros für Seniorenreisen haben ihr Portfolio mittlerweile um maßgeschneiderte Reisen für Pflegebedürftige und deren Angehörige erweitert.
Ausflugsziele für Pflegebedürftige
Hier findest du einige Ausflugsziele als Inspiration, die du entweder mit dem Auto, zu Fuß oder mit der Gehhilfe erreichen kannst.
Noras Checkliste
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Vorlieben berücksichtigen:
Am besten ist es, wenn man die Vorlieben und Bedürfnisse jedes Reiseteilnehmers berücksichtigt -
Beratung in Anspruch nehmen:
Die oben erwähnten Hilfsorganisationen oder auch Spezial-Reisebüros beraten gerne und vor allem mit dem Auge des Profis -
Pflege vor Ort:
Welche pflege und betreuung wird am Urlaubsort beziehungsweise in der Unterkunft angeboten und in welchem Ausmaß? -
Ausstattung vor Ort:
Gibt es im Pflegehotel oder im Kurhaus alle Hilfsmittel, die der/die Pflegebedürftige benötigt? In vielen Fällen gibt es Leihmöglichkeiten vor Ort. -
Zuschüsse und Bewilligung:
Die eingangs erwähnten Kurbewilligungen oder auch der Urlaubszuschuss sollte nicht vergessen werden
Noras Fazit
Österreichs Pflegelandschaft stützt sich maßgeblich auf die Tatsache, dass rund 80 % aller Bedürftigen von den eigenen Angehörigen im gemeinsamen Haushalt gepflegt werden – das finden auch wir von Noracares löblich. Umso schöner ist es, dass ihnen durch Urlaubs- und Reisemöglichkeiten ein Stück der Arbeit abgenommen werden kann und für Entlastung gesorgt wird
Dieses Angebot ist bereits sehr umfangreich und wird stets ausgebaut, wie man am Beispiel Oberösterreich erkennen kann. Interessierst Du Dich für laufende Neuerungen im Pflegebereich wie diese, dann halten wir Dich gerne auf dem laufenden.
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Obwohl Urlaub und Pflege eine Herausforderung sein können, zeigt dieser Beitrag, dass es viele Möglichkeiten gibt, beides miteinander zu verbinden und trotzdem eine erholsame Zeit zu genießen.