Protecția cățelușilor pentru asistentele în formare?
Die Ausbildung in der Pflege ist ein hartes Stück Arbeit. Für die Pflegeschüler/Innen sind die Anleitungen vom Lehrpersonal daher enorm wichtig. Erfahrung und Routine müssen erst aufgebaut werden.
Aber wie steht es um die Auszubildenden, wenn in dieser Phase Fehler passieren? Dürfen sie passieren? Und wie sieht es mit der Haftung aus? Diese Fragen klären wir für Euch in diesem Beitrag!
Wie heißt es doch so schön – es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen. Das gilt genauso für Auszubildende in der Pflege. Auch hier passieren im Zuge des Lernprozesses Fehler.
Dennoch, oder eventuell gerade deshalb, erhoffen sich Pflegeschüler/Innen während ihrer Ausbildung oft Welpenschutz. Sie erwarten also, dass Fehler ihrerseits passieren dürfen und sie nicht für die Folgen haften. Das betrifft nicht nur Pflegeschüler/Innen in jungen Jahren, sondern auch Auszubildende, die Quereinsteiger sind.
Stehen Pflegeschüler/Innen während ihrer Ausbildung tatsächlich unter Welpenschutz? Müssen sie nicht dieselbe Verantwortung tragen wie ausgebildete Pflegekräfte? Wir geben einen Einblick in diesen Aspekt der Pflegeausbildung und informieren über die rechtliche Lage.
Gute Ausbildung ist das A und O
Die Ausbildung zur Pflegekraft verlangt ein besonderes Maß an Sorgfalt, Genauigkeit und, insbesondere im Umgang mit Medikamenten, größtmögliche Fehlerfreiheit. Pflegekräfte sind aber auch nur Menschen, die erst einmal die Ausbildung durchlaufen müssen. Und wie in jedem Beruf ist die Pflegekraft zuerst einmal Pflegeschüler/In und muss kompetent eingeschult werden.
Auszubildende in der Pflege müssen in der Zeit ihrer Ausbildung vom Lehrpersonal angeleitet werden. Diese Praxisanleiter/Innen nehmen sich im Idealfall genügend Zeit, um den Auszubildenden die jeweiligen Pflegetätigkeiten zu erklären und zu demonstrieren.
Übrigens: Wie wichtig die Praxis während der Ausbildung ist, verrät ein Student der Gesundheits- und Krankenpflege hier.
Pflegeberufsgesetz als Richtlinie
Das Pflegeberufsgesetz in Österreich sieht vor, dass praktische Unterweisungen von Lehr- und Fachkräften durchgeführt werden, die für die Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind. Das Pflegeberufsgesetz hält außerdem fest, dass im Rahmen der praktischen Ausbildung Pflegeschüler/Innen berechtigt sind, Tätigkeiten für Gesundheits- und Krankenpflege unter Anleitung und Aufsicht durchzuführen.
Es sollte einen hohen Stellenwert haben, Pflegeschüler/Innen diese praktische Lehrzeit, betreut durch geeignete Praxisanleiter/Innen, zu bieten. Doch die Realität sieht anders aus: Auszubildende müssen diese Praxisanleitung oft mit Nachdruck einfordern.
Kein Wunder also, dass sich viele Pflegeschüler/Innen Rückhalt wünschen, weil ihnen schlicht die praktische Erfahrung fehlt.
Große Erwartungen
Auszubildende in der Pflege stehen unter besonders hohem Druck und tragen, obwohl sie sich noch in der Ausbildung befinden, große Verantwortung. Machen sie einen Fehler, kann das fatale Folgen haben.
Viele Pflegeschüler/Innen erwarten daher, dass sie als Auszubildende unter besonderem Schutz stehen und für ihre Fehler nicht haften müssen.
Sie fragen selten direkt, ob sie unter Welpenschutz stehen, glauben aber, dass für sie eine mildere Form von Verantwortung und Haftung gilt.
Das sagt das Recht
Die Frage, die sich hier aufdrängt, ist also: Dürfen Pflegeschüler/Innen irrtümlich Fehler machen?
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Volker Großkopf verneint diese Frage ganz deutlich: „Wer handelt, haftet.“ Auch Pflegeschüler/Innen haften. Würde für sie eine Ausnahmeregelung gelten, so würden sie womöglich unsorgfältiger handeln, als wenn sie wüssten, dass sie in vollem Umfang für ihr Handeln haften.
Großkopf sieht in der gesetzlichen Verankerung der Haftung auch die Motivation, die dazu führen soll, dass Auszubildende in der Pflege ihre Tätigkeiten mit höchster Sorgfalt durchführen.
Rechtlich gesehen gibt es jedoch eine Ausnahmesituation, in der Pflegeschüler/Innen tatsächlich Welpenschutz genießen und somit nicht für ihr Handeln haften. Diese Situation tritt ein, wenn Pflegeschüler/Innen unter unmittelbarer Aufsicht agieren. Diese unmittelbare Aufsicht definiert Großkopf folgendermaßen: „Das heißt, dass Sie als Praxisanleiter nicht irgendwo im Raum sind.“
Der/Die Praxisanleiter/In müsse „neben dem Schüler stehen und schauen, ob der Schüler die Maßnahme richtig durchführt oder nicht.“ Denn hier kann der/die Praxisanleiter/In sofort eingreifen, falls der/die Pflegeschüler/In Probleme bei der Ausführung der pflegerischen Tätigkeit hat.
Passiert Pflegeschüler/Innen in so einem Fall der unmittelbaren Aufsicht ein Fehler, so haftet der/die Praxisanleiter/In beziehungsweise die beaufsichtigende Person und wird hier zur Verantwortung gezogen. Der/die Pflegeschüler/In bleibt somit frei von jeglicher Haftung.
Großkopf betont hier: „Das ist die einzige Situation. Ansonsten – wenn der Schüler sozusagen ohne Aufsicht am Patienten arbeitet und agiert, ist er sowohl straf- als auch zivilrechtlich voll umfänglich haftbar.“
Die Einrichtungen, die für die Ausbildung zuständig sind, stehen bezüglich Praxisanleitung in der Bringschuld. Pflegeschüler/Innen haben ein Recht auf adäquate Praxisanleitung, nicht zuletzt deshalb, weil sie genauso in der Verantwortung und Haftung stehen wie ihre Ausbilder/Innen.
Klarheit schaffen
Großkopf empfiehlt, bereits vor der ersten Stunde den Auszubildenden zu erklären, welche Pflichten sie eingehen und welche Verantwortungen sie tragen müssen. Dazu zählen zwei elementare Punkte:
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Die Schweigepflicht
Die „Anordnung zur Durchführungsverantwortung“ – das bedeutet, dass Pflegeschüler/Innen, wenn sie allein an Patienten handeln, dafür auch verantwortlich sind
Pflegeschüler/Innen sollen von der ersten Minute an wissen und sich bewusst sein, dass sie in voller Verantwortung stehen und vom ersten Moment an mit größter Sorgfalt und Genauigkeit an den Patienten agieren müssen.
Noras Fazit
Je kompetenter und umfangreicher sich die Ausbildung für die Auszubildenden gestaltet, desto weniger wünschen sich Pflegeschüler/Innen Welpenschutz. Denn wenn sie vom ersten Tag an professionell und mit genügend Zeit Anleitung in der Praxis erfahren, können sie das Vertrauen in ihre eigenen Fähigkeiten stärken und bekommen Routine in ihren pflegerischen Tätigkeiten. Das ist nicht nur für die Pflegeschüler/Innen wichtig, sondern auch für die Patienten, mit denen sie arbeiten. Schließlich wollen die Auszubildenden fehlerfrei agieren, und die Patienten möchten sich sicher und gut betreut fühlen.
Eine Win-win-win-Situation wäre: Die Praxisanleiter/Innen haben genug zeitliche Ressourcen, sich den Pflegeschüler/Innen zu widmen. Die Pflegeschüler/Innen können somit in einer ruhigen Atmosphäre lernen und werden von Anfang bis Ende begleitet und unterstützt. Die Auszubildenden können so ihre pflegerischen Kompetenzen rasch und nachhaltig erlernen, werden schneller selbstsicher in ihrem Handeln und übertragen nicht zuletzt diese Sicherheit auf die Patienten.
Wenn Du ein/e Pflegeschüler/In bist und Dir über Verantwortungs- und Haftungsfragen auch bereits Gedanken gemacht hast – ja, du übernimmst volle Verantwortung und Haftung, auch wenn du noch in der Ausbildung stehst. Aber es ist dein Recht, eine qualitativ hochwertige und angemessene Praxisanleitung zu bekommen. Bekommst du diese nicht, fordere sie aktiv ein! Damit zeigst du nicht nur Verantwortung dir selbst, sondern auch deinen Patienten gegenüber.
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